Ein Diebstahl ist ja de jure sicher ein unrechtmäßiger Besitzwechsel?
aber kein Eigentumswechsel, da der Dieb ja nicht Eigentümer wird.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/LePetitGateau/1568489937128_nmmslarge__0_342_700_700_9f57bcd6423ee4f0119b5011109559b7.jpg?v=1568489937000)
Wenn der Dieb die Ware verkauft, dann wird der Käufer trotzdem rechtsmäßiger Eigentümer
Ich bin mir aber sicher, dass deine Katzen nicht gestohlen worden sind
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Nein, kein gutgläubiger Erwerb bei Diebstahl möglich. https://dejure.org/gesetze/BGB/935.html
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Dann hab ich mich falsch erinnert und es andersherum im Kopf gehabt ;) Danke für die Korrektur (dann war das eher beim Szenario mit baulich fest verankerten Diebesgut o.ä.)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/korruptepolitik/1571483784451_nmmslarge__0_0_3456_3456_23fad03a57c7d5ea32b2dadaa46ea56a.jpg?v=1571483784000)
perfekt, ich lasse meine Katzen stehlen und kaufe sie dann ab.
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Wie du gesehen hast, war meine Antwort nicht korrekt.
So oder so : Leb mit deiner Entscheidung
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brauche viel Virus, viel Börsencrash, dann viel Kohle und jemand der sie dafür zurück holt.
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Ja, das steht da und das ist auch richtig. Und wo ist Deine Frage?
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So ist es.
LG Izurim
Nein, das stimmt nicht.