9 Antworten
mord wird nicht durch höhere strafen verhindert und die täter sollten so lange weggesperrt werden, wie sie eine potentielle gefahr für die gesellschaft sind.
in manchen fällen wäre ich sogar für niedrigere strafen, zb wenn der mordgrund gerechtfertigt erscheint. zb bei missbrauchten kindern, die ihre eltern umbringen.
Wer hat dir das Erzählt?
Mit Plänen hat das nix zu tun.
Letztendlich kommt es drauf an, ob du jemanden mit oder ohne emotional Nachvollziehbaren Grund getötet hast.
Wenn du den neuen Freund deiner Freundin aus Wut umbringst, würde dies als Totschlag gewertet werden.
Wenn du eine Prostituierte wegen deinem Geschlechtstriebes umbringst, wäre dies Mord nach 211 StGb
Ob da jemals ein Plan vorlag, kann im Nachhinein nicht festgestellt werden.
Warum ist dir mindestens 15 Jahre bis das ganze Leben im Gefängnis denn nicht genug?
Abgesehen davon sieht man doch in den USA, wo wesentlich höhere Strafen verhängt werden, als hier, dass so etwas ÜBERHAUPT NICHTS bringt.
Die Strafe als solche halte ich für durchaus angemessen. Ich sehe keinen Grund sie niedriger anzusetzen, aber eben auch nicht sie zu erhöhen.
Kommt drauf an! In gewisser Hinsicht schon.
Aber man muss halt detailliert schauen ab wann ist es Mord und wann Totschlag. 15 Jahre sind zu wenig. Ein Leben ist mehr wert. Nicht bezahlbar.
Ein Leben ist mehr wert.
Es geht nur glücklicherweise nicht nach dem Prinzip 'Auge um Auge'.
Welchen Sinn sollten härtere Bestrafungen haben?
Alle wissenschaftlichen Untersuchungen belegen, dass härtere Strafen nicht abschrecken.
Was soll den härter als "Lebenslänglich" sein? Zwei Mal lebenslänglich?
Dann handelt es sich um keinen Mord mehr, sondern um Totschlag. Wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, Heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.