Darf das Jugendamt in Krankenhäusern anrufen das mein Baby zu Geburt in Obout genommen würden darf?

7 Antworten

Meiner Erfahrung nach werden die umliegenden Krankenhäuser per Fax informiert. Telefon wäre zu viel Aufwand.

Aber zu deiner Frage: Ja, das darf das Jugendamt, wenn sie eine akute Kindeswohlgefährdung für den Säugling sehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es tut sicher weh, aber wenn du "rumzickst" dann schaltet das Jugendamt auf Durchzug.

Arbeite mit ihnen zusammen, und du bekommst immer mehr Rechte für dein Kind...

Du musst zeigen dass du Reif genug bist um dich um dein Kind zu kümmern, und das zeigt du definitiv nicht mit

"ich sag euch einfach nicht in welches Krankenhaus ich gehe"

oder mit

" das ist mein Kind, ihr habt kein Recht es mir weg zu nehmen"

Ich kann verstehen dass es unmöglich erscheint sein eigenes Kind in die Obhut von fremden zu geben, aber das Jugendamt sind nicht einfach fremde, sie wollen das beste für die Kinder, gib ihnen eine chance, und red mit ihnen damit du zumindest einen teil des leben mit dem kind verbringen kannst.

Das Jugendamt wird wohl gute Gründe dafür haben, schließlich ist es die Aufgabe der Mitarbeiter dort, ausschließlich im Interesse des Kindes zu handeln.

Also wurdest du ganz offensichtlich für nicht in der Lage befunden, dich selbst um dein Kind zu kümmern. Somit muss (nicht darf) das Jugendamt so handeln.

Ohne die Vorgeschichte zu kennen: Grundsätzlich ja. Wenn etwas vorgefallen ist, dann ist das Jugendamt dazu sogar verpflichtet diese Krankenhäuser anzuhalten euch mit dem Kind nicht gehen/ unbeaufsichtig zu lassen, bis eine Sozialarbeiterin zur Abholung kommt

Kennt das Jugendamt die Familie/die Mutter schon vor der Geburt eines Kindes, so kann es vorkommen, dass schon vor der Geburt des Kindes eine Inobhutnahme durch das Jugendamt angedroht wird. Dies ist der Fall, wenn das Jugendamt das Kindeswohl gefährdet sieht.

Dann ist es natürlich Aufgabe des Jugendamtes, sofern die Mutter nicht mit dem Jugendamt zusammenarbeitet, die umliegenden Krankenhäuser zu informieren und dafür zu Sorgen, dass die Mutter das Krankenhaus nicht mit dem Baby verlassen darf.