Darf ich mich dabei Filmen oder Audio aufzeichnen wenn Polizisten mich angehalten haben?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Filmen ja, Audio tendenziell nein, obwohl ich der Meinung bin, dass § 201 StGB nicht allgemein auf Polizeieinsätze anwendbar ist, da zum einem bei einem Polizeieinsatz eine Quasi-Öffentlichkeit besteht und zweitens die Polizei als Amtsträger auftritt, nicht als Privatperson.

Aber es fehlt hier an einem Grundsatzurteil (nur was einen möglichen Verstoß gegen das KunstUrhG angeht hat das BVerfG verneint) insbesondere bezüglich der Aufzeichnung von Ton.

Veröffentlicht werden darf es i.d.R. nicht.

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/smartphone-polizei-beamte-einsatz-filmen-ton-staatsanwaltschaft-201-stgb-bverfg/

Hier ist ein etwas längerer Artikel dazu.

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2021/Polizeigewalt-Filmen-verboten,polizeigewalt246.html

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, filmen und Audio aufnehmen ist erlaubt, solange Du es nicht veröffentlichst. Du darfst meistens auch es keinem zeigen oder hören lassen.

Es gibt aber Ausnahmen, wenn Du eine Aufnahme machst, wo mehrere Polizisten tätig sind, pass auf das keinen einzelnen Polizisten ransummst.

Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

NonNam  10.12.2021, 14:20

Audio aufnehmen ist erlaubt? Wann haben die das StGB geändert?

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

1
kevin1905  10.12.2021, 20:11
@NonNam

Das ist ja genau der Streitfall der Rechtsprechung, wo es am Grundsatzurteil fehlt.

Die überwiegende Mehrheit der Juristen, vor allem jene, die nicht Staatsanwalt sind, geht davon aus, dass § 201 StGB höchstens auf dienstinternte Kommunikation von Polizisten untereinander anzuwenden wäre, da bei einer polizeilichen Maßnahme der Polizist eben gerade öffentlich spricht, weil er als Amtsträger des Staates auftritt.

1
NonNam  10.12.2021, 21:14
@kevin1905

Schöne Antwort. Also habe ich mal eben einen Bekannten angerufen. Einen BüNaBe. Bürgernaher Beamter ;-) Toller Kerl. Die sind sich ganz sicher, dass das eine Straftat wäre. Und sie würden sofort dagegen angehen. Rechtstheorie und Praxis ;-)

1
kevin1905  10.12.2021, 21:37
@NonNam

Ich sag ja es gibt keine einheitliche Linie der Amts- und Landgerichte zu der Thematik. Es wäre dringend mal im Interesse aller wenn der BGH mal hierzu ein Urteil fällen würde. Denn hätten alle Rechtssicherheit.

1

Ja aber keine Veröffentlichung auf SM(Social Media)

Wenn die Polizisten nichts dagegen haben....- Ansonsten gilt das Recht am eigenen Bild/Video.- - Dann Nein.

Ohne Erlaubnis darfst du niemanden filmen. Datenschutz und Recht am Bild

Woher ich das weiß:Recherche

Userhm  28.11.2021, 15:49

👍

0
Jel82  10.12.2021, 14:19

Das greift bei Privatpersonen, nicht bei Personen des öffentlichen Lebens.

1
kevin1905  10.12.2021, 14:28

Das ist auf einen Polizeieinsatz nicht andwendbar.

0