Abschleppdienst: Greift bei einer Leerfahrt das Pfandrecht wenn das Auto schon umgeparkt wurde?

Kurze Schilderung:

Mein Freund parkte auf einem Privatparkplatz meines Nachbarn, der nicht als solcher gekennzeichnet war (große Fläche mit vielen freien Parkplätzen), daher war Ihm das auch nicht bewusst. Im Nachinein viel jetzt gerade allerdings auf, dass auf dem Parkplatz eine Platznummer (103 o. Ä. also kein Kennzeichen) aufgemalt war.

Mein Nachbar rief einen Abschleppdienst an (sehr symphatischer Mensch halt, Abschlepper und er sind Kollegen :)). Das wurde von uns dann bemerkt und wir gingen zum Auto. Dazu wurde noch die Polizei verständigt. Die Personalien wurden aufgenommen, alle notwendigen Daten dem Abschlepper gegeben und das Auto haben wir daraufhin ordnungsgemäß auf einen öffentlichen Parkplatz gegenüber gestellt. Bis hierhin also alles legitim und korrekt, ganz klar der Fehler meines Freundes.

Die Polizei ging dann auch wieder. Als diese weg war, verlangte der Abschlepper 100€ Bar und sofort für seine Leerfahrt. Eine Rechnung auszustellen in der aufgeschlüsselt ist, für welche Positionen jetzt genau 100€ verlangt werden verweigerte er. Wir baten um normale Rechnungsstellung, damit mein Freund den Betrag überweisen kann, auch diese verweigerte er.

Da wir das Geld um diese Uhrzeit nicht sofort in Bar auftreiben konnten (ohnehin kam uns die 100€ mit Zeitdruck und Verweigern jeglicher Begründung der Höhe relativ "abzockerhaft" vor), erwiderte er nur "Gut, dann sind es jetzt 250€" knallte seine Tür zu und fuhr mit dem Abschleppwagen zu dem Auto meines Freundes und begann diesen aufzuladen. (Wohlbemerkt: Das Auto stand nicht mehr auf dem Privatparkplatz!)

Auf Fragen was jetzt die rechtliche Grundlage sei ein auf einem ausgeschilderten Parkplatz abgestelltes Auto abzuschleppen erwiderte er nur noch "Pfandrecht". Dass das Auto zu diesem Zeitpunkt rechtsmäßig auf einem öffentlichen Parkplatz Stand, habe ich per Foto/Video festgehalten.

Wir fühlen uns richtig abgezockt. Vor allem ärgerlich da das Auto für den Arbeitsweg gebraucht wird und ohne Klage sicherlich nicht rausgerückt wird, um die 250€ kommt man also vermutlich nicht rum.

Nun ist die Frage, hat der Abschlepper recht? Darf er bei einer Leerfahrt das Geld, ohne jegliche Begründung der Höhe nach, sofort verlangen und ansonsten das Auto wieder an den Haken nehmen, obwohl es schon selbstständig vom Parkplatz entfernt wurde? Das die Kosten der Leerfahrt in einer angemessenen Höhe getragen werden müssen verstehe ich völlig, das war halt Unachtsamkeit die nunmal Geld kostet, aber das geht meines Rechtsempfindens nach - ich weiß empfinden und Recht sind meist zwei verschiedene Dinge, eindeutig zu weit. Eventuell ist ja jemand hier kundig auf dem Gebiet.

Vielen Dank im Voraus.

Auto, KFZ, Recht, Auto und Motorrad
Leute schleichen um Haus, was tun?

Hallo erstmal, meine Nachbarin ist schon seit Wochen dran dass da wer um die Häuser hier schleichen würde in der Nacht.. ich habe das bisher nie mitbekommen aber vor wenigen Minuten bin ich mit dem Hund gegangen und habe gesehen wie ein Mann beim Haus der Oma meiner Nachbarin herumgelaufen ist. Mein Hund hat gebellt und hat den Herrn zum weglaufen gebracht. Ich bin sofort hingelaufen und habe die ältere Dame in Empfang genommen die weinend am Fenster stand. Die Polizei kam auch und hat festgestellt dass das Türschloss der alten Dame zerkratzt war, sie sagten sie soll Ruhe bewahren und sind wieder gefahren. Nun habe ich eine aufgewühlte alte Dame bei mir sitzen die Angst hat meine Wohnung nur zu verlassen.

Dazu muss ich sagen dass beim Haus der alten Frau vor kürzerer zeit eingebrochen wurde und auch die Schuppen der Nachbarn und ihrer aufgebrochen wurden, der Schuldige wurde gefasst aber hatte Mittäter die von Kameras aufgenommen wurden aber nicht identifiziert wurden.

Die Polizisten haben alles in der Nähe des Hauses der Dame abgesucht und haben nur eine Taschenlampe und ein Klappmesser gefunden so wie Taschentücher, die Polizei sagte sie wissen ja nicht ob das zu dem mutmaßlichen Täter gehören würde.

Können wir jetzt noch irgendwas machen? Die Tochter und Enkelin sind in einer anderen Stadt und die Frau weiß nicht wohin, sie kann ja bei mir bleiben und auch schlafen aber die Polizei hat allein 30 Minuten gebraucht mach meinem Anruf obwohl ich sagte dass ich glaube er wäre bewaffnet gewesen mir aber nicht sicher bin. Jetzt hat die Dame Angst dass sie dann mal zu spät kommen und sie wie sie sagt "schon den Löffel abgegeben hat und die die Bude ausgeräumt haben bevor die erscheinen".

Recht, Einbruch, schleichen
Darf ich bei einem Unfall im Bus die Verkehrsbetriebe auf Schmerzensgeld verklagen oder den Verkehrsbetrieben die Arztkosten in Rechnung stellen?

Mein Freund und meine kleine Nichte und ich hatten gestern im Bus einen Unfall. Meine kleine Nichte saß im Kinderwagen, der stand in Fahrtrichtung und ich hab den auch noch festgehalten.

Dann hat der Bus eine Vollbremsung gemacht und die Leute die gestanden sind, sind hingefallen. Auch der Kinderwagen mit meiner Nichte drin ist umgefallen und mein Freund hat sich das Bein verletzt. Ich hab mir den rechten Arm verletzt und der Busfahrer hat nicht mal Entschuldigung gesagt und hat auch nicht gefragt ob mit dem Kind alles in Ordnung ist.

Meine kleine Nichte ist erst 2 Jahre alt und der Busfahrer ist nicht mal aufgestanden um die anderen Verletzten zu versorgen, weil es haben sich noch andere Fahrgäste verletzt. Der Busfahrer ist auf dem Fahrersitz sitzen geblieben und hat nur in den Rückspiegel geschaut und hat nicht mal Entschuldigung gesagt.

Wir haben uns das Nummernschild aufgeschrieben und die Verkehrsbetriebe und die Fahrzeit haben wir uns auch aufgeschrieben, weil an dem Nummernschild können die ja sehen welcher Bus das genau ist. An dem Fahrplan können die ja sehen welcher Fahrer zu welcher Zeit mit dem Bus an den Haltestellen sein muss.

Meine kleine Nichte hat sich zum Glück nicht verletzt. Sie war im Kinderwagen angeschnallt, aber mein Freund ist am Bein verletzt und ich am Arm und jetzt ist die Frage was man da machen kann.

Recht, Bus, Gesundheit und Medizin
Rücktritt vom Autokauf?

Hallo,

Ich brauche dringend eure Hilfe. Es geht um folgenden Sachverhalt.

Wir haben uns vor 12 Tagen (heute Freitag, am Montag letzte Woche das Auto besichtigt) ein Auto angeschaut, welches wir auch haben wollen. Eine verbindliche Bestellung haben wir unterschrieben, sodass das Auto erstmal sicher für uns ist. Nach 7 Tagen (also den Montag darauf) schickte ich ihm die EVB Nr. zur Zulassung des Fahrzeuges. Leider war diese falsch, woraufhin ich mich sofort um eine Neue bemühte. Am Freitag, also nun der 12. Tag nach Unterschrift der verbindlichen Bestellung, ist das Fahrzeug zugelassen, aber nicht mit dem vereinbarten Wunschkennzeichen, welches wir am Tag der Unterschrift Angaben. Also: Fehler des Verkäufers. Die Unterlagen liegen bei der Zulassungsstelle und der Verkäufer forderte uns auf, selbst zur Zulassungsstelle zu fahren, wenn wir das Auto noch am Samstag haben wollen. Obwohl alles über einen Zulassungsdienst läuft!

Nun überlegen wir vom Kauf zurück zu treten, weil einfach nichts klappt. Es besteht kein Kaufvertrag. Lediglich eine unterschriebene verbindliche Bestellung. Und den Finanzierungsantrag haben wir auch noch nicht unterschrieben, nur angefragt. Eine Auftragsbestätigung in Folge der unterschriebenen Bestellung haben wir bis heute nicht erhalten.

Nun die Frage an jemand, der sich mit solcher Thematik auskennt. Kann man noch von "Kauf" zurück treten oder nicht mehr ? Wenn nicht, wer kommt für die falsche Zulassung auf?

Verbindliche Bestellung 50%
Autokauf 25%
Auto 13%
Fahrzeug 13%
Rücktritt 0%
Falsches Kennzeichen 0%
Kaufvertrag 0%
Auto, Recht, Autokauf, Auto und Motorrad
Kann ich jetzt wegen dem vorfall auf ebay kleinanzeigen mit Konsequenzen rechnen?

Ich hab ein Artikel ( LTE antene ) über ebay kleinanzeigen verkauft mit dem Hinweis

„Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung/ Sachmängelhaftung“

Meine Freundin meinte ich soll das immer mit dazu schreiben hab es seit dem immer hin geschrieben

Ich hab meine Mann vertrau das er das Paket pünktlich am nächsten Tag abschickt wie ich es mit den Käufer abgesprochen hatte (sollte am Dienstag versendet werden )

Mittwoch schrieb der Käufer das es nicht angekommen sei hab mich entschuldigt natürlich

Heute hatte ich nach gefragt ob es angekommen ist

der Käufer wollte sein Geld zurück weil es nicht an den Tag angekommen ist wie er erwartet hatte und ich hab dan geschrieben das dies nicht ginge da der Kauf nach dem Versand abgeschlossen sei und mir gesagt worden sei das wen ich den hinweis mit den Sachmängelhaftung hin schreib das mann eine Rückerstattung ausgeschlossen sei, bin natürlich auch davon ausgegangen das mein Mann es am Dienstag versendet hat aber in sende Status stand auch nur das es elektronische angekündigt wurde

Er wollt sich bei seiner schwerster erkundigen da sie Anwältin ist wollt die Quittung sehen wan es abgeschickt worden ist und dann wäre es ja in Ordnung und man könnt weiter sehen

Hatte dann noch geschrieben das er sich was fast identisch wo anders gekauft hätte und deswegen jetzt eine Schaden hätte

Hab mit mein Mann drüber geredet und ihn gebeten mir die Quittung am nächsten Tag zu geben damit ich sie den Käufer schicken kann

Er hat mir dann gesagt das er es nicht am vereinbarten Termin abgeschickt hat Sondern erst am nächsten tag also erst Mittwoch

Ich hab mich entschuldigt und ihnen natürlich dann eine Rückerstattung angeboten wie sie es verlangt hatten und das sie das Geld überwiesen bekommen sobald der artikel wieder bei mir ist

Nun meldet sich keiner mehr

Bekomm ich jetzt rechtliche Konsequenzen Weil ich die Rückerstattung erst verweigert hab und mein Mann die Sendung nicht wie vereinbart versendet hat

Danke im voraus

Recht, Kleinanzeigen, Konsequenzen
Dürfen Lehrer das?

Guten Tag,

Heute gab es in meiner Klasse einen Vorfall in der 3/4 Stunde. Ein Schüler hat einen Knallerbse an den Kopf unseres Chemielehrers geworfen. Das macht man nicht keine Frage, da aber niemand zugeben wollte wer das getan hat und auch niemand petzen wollte kam die Schulleitung und 3 andere Lehrer. Die beiden Klassensprecher wurden zur Konrektorin geschickt und ziemlich geknechtet man hat ihr Geschrei durch den ganzen Flur gehört. Die Lehrer haben uns dann nacheinander "verhört" sie meinten, wenn wir denen nicht sagen wer es war fliegen wir von der Schule. Das Problem war die meisten wussten tatsächlich nicht wer es getan hat und die die es wussten haben den Mund gehalten. Um ca. 14:30 kam dann ein psychisch krankes Kind dran er ist sehr sensibel und hat danach sehr stark geweint, da die Schule schon seit 1h um war tröstete ich ihn und sagte dem Lehrer er soll wenigstens ihn gehen lassen. Damit war auch jeder andere Einverstanden, aber der Lehrer hat mich danach zusammengeschrien. Um 15:30 hatten die dann endlich jeden durch und niemand hat etwas gesagt im übrigen würden unsere Eltern auch nicht informiert. Danach durften wir alle die Schulordnung 2 Mal abschreiben. Und um ca. 16:45 hat dann eine Person einen Namen sagen müssen. Und die Person war dann verantwortlich um 17:00 durften wir dann endlich gehen, außer die eine Person. Ich weiß nicht ob sie es war aber ich glaube nicht er ist sonst immer brav gewesen.

Schule, Freundschaft, Recht, Psychologie, Liebe und Beziehung

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