Wie Immobilienbesitz regeln wenn Sie auch ins Grundbuch will was ich nicht möchte?

Hallo Zusammen, wir sind nicht verheiratet, haben gemeinsame Kinder und wollen auf meinem Familiengrundstück ein Haus bauen.

Ich möchte bei Trennung wohnen bleiben, sie muss ausziehen und bei Verkauf soll Sie das Vorverkaufsrecht bekommen (sofern Sie mich auszahlen kann).

Leider will Sie aber auch mitbestimmen und ins Grundbuch und sich auch als EIgentümerin fühlen. Ich habe damit gar kein Problem außer das mit dem Grundbucheintrag will ich aber nicht. Ich will das Sie mit investiert und auch überall mitbestimmen kann und die Immobilie bis zur Trennung uns gefühlt gemeinsam gehört. Bei Trennung bekommt Sie ihr eingebrachtes Kapital + Wertsteigerung + dauerhafte anteilige Mieteinnahmen zurück, da sie die vermietete Wohneinheit ja auch mitfinanziert hat.

Wir haben uns bereits notariell beraten lassen!

Ein Partnerschaftsvertrag oder eine Ehe könnte das alles einfach regeln. Wir haben beide in der Familie lange Scheidungskriege erlebt und ich will von Anfang an ein gemeinsames Projekt aber bei Trennung klare Verhältnisse und das Haus davon komplett ausschließen, auch wenn Sie mitfinanziert. Der Notar meinte um die Grundsatzentscheidung mit dem Besitz also Grundbuch kommen wir nicht herum, das ist essentiel. Am besten wäre hier einer wäre Alleineigentümer, alles andere lässt sich zusätzlich regeln. Es geht mir dabei nur um die Trennung, ich will nicht während wir zusammen sind den Joker auspacken: Nur ich bin Eigentümer, also mach dies und das" ich will sie nicht ausnutzen, im Gegenteil. Wir wollen beide solange wir uns noch verstehen, das Ende jetzt schon regeln.

Bleibt eben das Problem mit dem Grundbuch. Sie will am Ende auch nicht streiten aber solange wir zusammen sind auch (gefühlt) Eigentümerin sein, was ich auch gut verstehen kann. Mir geht es primär darum die Trennung klar zu regeln und um klare Verhältnisse ohne ewigen, teuren Krieg. Bei Trennung will ich in der Immobilie wohnen bleiben und Sie soll auch in Familienbesitz bleiben. Eine alleinige Finanzierung wäre möglich aber sehr sehr teuer und eigentlich wollen wir ja auch das Projekt gemeinsam machen und nicht "meins", "deins".

Problem sind auch Ihre Eltern, diese haben 5 Jahre bei Scheidung um Ihr Haus gestritten und 50.000€ Anwaltskosten bezahlt weil Sie sich am Ende sogar ein Jahr um einen Grill im Wert von 80€ gestritten haben (Den Anwalt hats sehr gefreut). Sie raten auch zum gemeinsamen Grundbucheintrag da Sie nur so Ihre Rechte einräumen kann.

Wie kann Sie das Gefühl " Ich bin auch Eigentümer und nicht nur Investor" bekommen ohne Grundbucheintrag ? Sie will am Ende ja auch nicht streiten und ist bereit auszuziehen. Aber wenn die Beziehung vorbei ist, dann sind diese Vorsätze oft auch vorbei, dann regieren Emotionen und das was auf dem Papier steht und mit einem Grundbuchantrag hat Sie alle Rechte und wir müssten streiten, was wir beide nicht wollen.

Familie, Recht, Rechte, Immobilien, Besitz, Ehe, Grundbuch, Notar
Feldweg neben Bahn - Betreten erlaubt?

Hallo,

ich hätte eine Frage ob ich einen Feldweg betreten darf – folgendes:

 Unser Bahnhof am Dorf ist außerhalb, da geht eine gerade Teerstraße, welche mit dem Auto befahren werden darf, hin. Parallel (ca. 15-20 Meter) zur Straße verläuft ein Feldweg, und neben dem Feldweg (ca. 5 Meter) sind die Gleise. Der Feldweg ist ca. 200 Meter lang und biegt dann zur Straße ein.

 Ich gehe öfters auf dem Feldweg, weil der einfach schöner zu laufen ist. Gestern hat mich die Frau, die am Bahnhof Dienst hatte (Gleise stellen etc.) in recht autoritärem Ton angesprochen, dass das kein offizieller Weg wäre und ich da runter gehen solle.

Es sind da auch tatsächlich zwei Schilder (durchgestrichene Person) angebracht, dass man in das Areal nicht gehen dürfe, allerdings nur von der Bahnhofsseite her. Auf der entgegengesetzten Seite (am anderen Ende der 200 Meter) sind keine Schilder zu sehen.

Begründung von ihr: Es könne sein, dass ein Lokführer dann eine Vollbremsung hinlegt (wohl weil er meint, dass jemand im Gleis ist).

Sie hat auch noch gemeint, dass Leute, die mit Hunden da laufen, ein Problem wären, weil der Hund ins Gleis rennen kann.

Insofern bin ich nicht der einzige, der da gerne läuft.

Nun geht die Bahnstrecke dann weiter eine Straße und dann ein Feldweg an den Gleisen entlang, mit nur wenig mehr Platz zwischen Weg und Gleise.

Insofern kann der Abstand alleine nicht das Problem sein. An manchen Stellen gibt es eine Böschung, die wohl ein gewisses Hindernis darstellt.

Mein Gedanke noch zur Offizienz des Weges: Im Falle der Nicht-Offizienz des Weges könnte der Zugführer aufgrund dessen denken, dass sich jemand ins Gleis aufmachen will, weil der da eigentlich nicht sein dürfte und im Fall eines offiziellen Weges kann ihm das egal sein, weil derjenige da eben auf der Offizienz auch drauf sein darf?

Aber rechtfertigt das deshalb ein so striktes Verbot, nicht ganz normal auf einem Feldweg laufen zu dürfen?

Kenne mich mit all den Gegebenheiten, Umständen und Richtlinien nicht aus, bin deshalb dann auch erstmal von dem Weg runter, aber ich will doch nochmal nachfragen, ob ich das nun wirklich muss.

Danke und Grüße

Christian

Recht, Bahn, Weg, Feldweg
Wie kann ich ihn rausschmeißen?

Habe schon seit 10 Jahren mit dem Freund meiner Mutter Streit und wir wohnen seit fast einem Jahr zusammen in einem Haus. Mittlerweile reden wir kein Wort mehr miteinander. Ich bin 18, er ist Anfang 40 (keine Ahnung wie alt genau interessiere mich für das Leben von diesem Idioten nicht) und meine Mutter ist 37.

Meine Mutter war schon 5 Mal getrennt von ihm aber sie kamen aus irgend einem Grund immer wieder zusammen was kein Mensch bei uns in der Familie versteht da man merkt, dass die nicht zusammen passen und das seit mehr als 10 Jahren bereits. Nun hat meine Mutter gesagt es reicht und wir würden ihn rausschmeißen da er mir gegenüber sich einfach respektlos und unter aller Sau verhält. Vorgestern habe ich ihn so krass angeschrien, ich hätte ihm fast eine reingeschlagen. Übermorgen meinte meine Mutter wir würden mit ihm reden und ihm sagen dass wir ihn aus dem Haus schmeißen. Da es ein neu gebautes Haus ist und er da viel investiert hat müssen wir ihm 250.000 € zurück zahlen, da muss ich dann auch helfen, da ich selbst Geld verdiene, aber das ist mir egal würde 100 Millionen zahlen, dass der abhaut. Meine Mutter ist Eigentümerin des Grundes daher kann sie ihn rausschmeißen und das Haus ist direkt neben Oma und Opa und die würden den nicht neben sich haben wollen wenn die getrennt sind. Also werden ich und meine Mutter ihn rauswerfen und in dem Haus bleiben.

Ich hoffe jeden Tag dass er einen Unfall baut und stirbt. Würde es keine Haftstrafe geben hätte ich diesen Typen schon längst abgeknallt da es mir reicht. Also wisst ihr wie sehr ich ihn hasse.

Was soll ich machen wenn er einfach sagt er geht nicht? Polizei einschalten oder was? Kann man das überhaupt bei diesem Fall?

Haus, Familie, Freundschaft, Recht, Liebe und Beziehung, rausschmiss
Onlinehändler anzeigen Betrug?

Ich hatte Mitte März bei einem Onlinehändler Ware bestellt. Bei der Firma handelt es sich um eine UG mit Sitz in Deutschland. Die Ware musste vorab gezahlt werden und das tat ich mit der Kreditkarte.

Nach 1,5 Wochen rief ich an und fragte nach, ob die Ware versendet wurde. Ich sollte einen Rückruf erhalten. Nach zwei Tagen kam nichts, so schrieb ich eine Mail mit der Frage. Wieder eine Woche keine Antwort. Nun setzte ich eine Frist die Ware innerhalb der nächsten zehn Tage auszuliefern.

Die Frist verstrich, ich erhielt lediglich eine Mail, dass man selbst auf die Ware wartet. Interessant war aber, dass die Ware im Shop immer noch als verfügbar markiert wurde.

Nach dieser Frist stornierte ich den Auftrag mit der Bitte einer Bestätigung, erneut keine Reaktion. Erneut musste ich eine Frist setzen und bekam die Bestätigung. Nach fast einer Woche hatte ich immer noch keine Rückbuchung auf der Kreditkarte.

Musste wieder eine Frist hierfür setzen. Wieder nichts. Hab angerufen was denn bei denen los sei. Man würde sich darum kümmern. Wieder nichts. Nun setzte ich die letzte dritte Frist. Wieder nichts.

Habe den Fall meiner Bank gemeldet, die wird sich um die Rückbuchung kümmern. Für mich grenzt das wirklich an Betrug, da weitere Leute den gleichen Fall schildern.

Wie sinnvoll ist es hier Anzeige bei der Polizei zu melden? Wäre nicht das erste mal dass ich eine Anzeige erstatten möchte, z. B. wegen Fahrerflucht und die Polizei keine Lust hatte, diese Anzeige aufzunehmen. Da ich mich nicht an das ganze Kennzeichen erinnern konnte.

Betrug, Polizei, Recht, Anzeige
Kann ich meinen Vertrag kündigen?

Hi ich habe vor 2-3 Monaten in einem Fitnesstudio einen Jahresvertrag gemacht und mir ist es nun doch zu teuer, kann ich den Vertrag jetzt nun kündigen ?
VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG 

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag besitzt zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestver- tragslaufzeit. Wird der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der zuvor bestimmten Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gewährte Preisreduzierungen auf Grund von Werbe- oder Rabattaktionen gelten ausschließlich für den im Rahmen dieser Maßnahme vorgesehenen Zeitraum, ein Anspruch auf Fortführung dieser Preisreduzierung besteht nicht.

5.2. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.3. Erklärung der Kündigung oder Anzeige einer Aussetzung

5.3.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen und damit nicht wirksam.

5.3.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief oder E-Mail an … GmbH & Co.KG, .. versenden und persönlich zu unterschreiben, sodass eine datenschutzrechtliche Zuordnung jederzeit möglich ist.

5.3.3. Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft etc.) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt bzw. stillgelegt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit zeitlich nach hinten. Die Aussetzungszeit ist erst ab einem Zeitraum von einem Monat möglich.

Kündigung, Recht, Vertrag, Kündigungsrecht, Kündigungsschutz, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Ich wurde zum Bewerbungsgespräch eingeladen, muss ich den Job annehmen?

Hallo, erst zu meiner Person,

ich habe im März mein Studium abgebrochen und auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, dementsprechend bin ich seit 2 Monaten auch arbeitslos und beziehe ALG.

Meine Beraterin vom Jobcenter sagte mir nun das ich zur Überbrückung zur Ausbildung, sofern ich einen Platz bekommen sollte, arbeiten soll. Dagegen habe ich ja auch prinzipiell nichts ABER..

vor 1 Woche habe ich Post von einer Firma bekommen die mich zu einem Vorstellungsgespräch einladet, allerdings ist diese in der nächstgrößten Stadt und die Pendelzeit beläuft sich auf 1,5-2 Stunden jeweils hin und zurück. Der exakte Wortlauf war: ,,Wir haben ihr Profil von der Agentur für Arbeit erhalten und..)". Ich besitze weder Auto noch Führerschein also muss ich auf die Öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen und ich frage mich wie ich die Fahrtkosten stemmen soll. Dazu kommt auch, dass ich lange (Zug)fahrten nicht ausstehen kann und ich sehr Reisekrank werde, als ich beim Studium meine Familie besuchte, lag ich nach Ankunft immer 1 Tag im Bett wegen Übelkeit.

Nun endlich meine Frage:

Muss ich den Termin zum Vorstellungsgespräch wahrnehmen und eventuell auch ein Arbeitsverhältnis eingehen oder drohen mir sonst Sanktionen? Betonung auf Muss.

Denn ich habe auch selber Bewerbungen auf Stellen in meiner Heimat geschickt die für mich sehr leicht zu erreichen sind und mir natürlich viel mehr zusagen. Falls mir ein Vertrag von der oben beschriebenen Firma angeboten wird, kann ich nicht sagen das ich diesen erst mitnehme und in Ruhe urteilen möchte und das ich noch auf andere Bewerbungsrückmeldungen warte ? Oder drohen mir dann Sanktionen ?

Mit freundlichen Grüßen

Arbeit, Recht, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Fahrzeugverkauf, Gewährleistungsausschluss, Händler, Hilfe!?

Guten Abend,

ich bräuchte mal ein eure Meinung/ Hilfe dazu.

Vor ca. 2 Monaten haben wir an einen Gebrauchtwagenhändler einen Mercedes Cabrio aus dem Jahre 2016 privat verkauft mit ca. 88tkm.

Dem Händler haben wir mitgeteilt das die Frontschürze mal nachlackiert wurde wegen Steinschlägen sowie die Heckschürze da vor ca. 1 Jahr eine Dame mit dem Einkaufswagen daran hingen blieb.

In meiner Besitzzeit hatte ich mit diesem Fahrzeug keinen Unfall!

Fahrzeug gaben wir an einem Freitag ab, Montags telefonierte ich nochmal mit dem Händler ob alles in Ordnung sei bzw. ob er das Fahrzeug jetzt endgültig kaufen möchte?!

Händler antwortete das er das Fahrzeug nimmt und überwies mir den Betrag unverzüglich.

Der zweite Besitzer von dem Fahrzeug war ich.

Gegenüber dem Händler füllten wir einen Kaufvertrag aus mit folgende Klausel:

,, Gewährleistungsausschluss: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung , im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge frühere Unfälle."

Der Unfallfreiheit wurde nicht zugesichert, da 2 Besitzer.

Jetzt knappe 2 Monate später meinte der Händler das Fahrzeug hätte einen größeren Schaden gehabt bzw. das Heck wäre sogar von einem anderem baugleichen Fahrzeug drangeschweißt worden.

Droht dauernd mit einem Anwalt, schwere Betrug etc. und möchte knapp 5000€ Schadensersatz.

Wie würdet Ihr weiter mit diesem Händler verhandeln?

Auto, Recht, Gewährleistung, Händler, Privat, Verkauf, Auto und Motorrad

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