Polizist bricht Schweigepflicht?
Hi,
Folgendes ist passiert:
Ich habe in ferner Vergangenheit Mist gebaut. Nun kam es dazu, dass ein Polizist bei einer Personenkontrolle einer Gruppe/ Befragung über deren Daten gefragt hat, ob einer der Personen nicht *mein Name* sei, denn der sei ja sowieso schon bekannt. Ich war nicht anwesend, wurde von den Betroffenen aber angeschrieben und gefragt, was ich denn schlimmes getan hätte.
Nun ist meine Frage, ob die Aussage, “der ist uns schon bekannt”, bereits einen Verstoß gegen die Schweigepflicht des Beamten ist.
Er handelt immerhin im Auftrag des Staates, bin ich dementsprechend nicht nicht in meinen Grundrechten (Allgemeines Persönlichkeitsrecht—> Schutz der persönlichen Ehre) verletzt?
LG und Danke im Voraus
Ich möchte kurz darauf hinweisen, dass ich diese Frage aus reinem Interesse am Deutschen Rechtssystem stelle.
8 Antworten
Polizist bricht Schweigepflicht?
Ach - hat er denn eine?
Der von dir angebrachte Paragraph 37 des Beamtengesetzes regelt die Schweigepflicht bzgl des Dienstherrn.
Du bist - auch wenn du Steuern zahlst - nicht sein Dienstherr.
Dein Name ist auch kein Geheimnis. Das er und seine Zunft dich kennt, nicht seine Schuld.
Du kannst ihm deinen Strick leider nicht umlegen.
Gruß S.
Nein. Er hat weder Deine Ehre verletzt noch sonstiges.
Wenn du erst hier fragen musst ob deine Ehre verletzt wurde war es wohl nicht so schlimm.
Ich würde ja auch nicht meine Grundrechte geltend machen, die Frage ist aus reinem Interesse gestellt.
Im Grunde hat er nichts über dich preis gegeben. Es ist nicht verboten, deinen Namen zu nennen und zu sagen, dass er dich kennt. Was das mit deiner "Ehre" zu tun haben soll weiß ich auch nicht....
Das ist doch eben meine Frage:
Wurde meine Ehre in dem Sinne gebrochen, dass der Beamte den anderen Personen Informationen darüber gegeben hat, dass ich bereits polizeilich aufgefallen bin?
Um mein Problem näher zu bringen: einer der Personen ist mein Arbeitgeber
Selbstverständlich darf er das. Schließlich hat er über DICH kein Wort verloren, außer den Namen. In welchem Zusammenhang oder warum hat er ja schließlich nicht erwähnt.
Er hat doch aber damit offenbart, dass ich zumindest schon mal eine Ordnungswidrigkeit begangen habe, wobei sein Kommentar eher auf eine Straftat hindeutet.
Naja im Laufe der Gespräche mit der Gruppe hat der Polizist genau jene Ordnungswidrigkeit, die ich begangen habe, angesprochen und danach meinen Namen, aber eben nur im Rahmen der Frage, ob die betroffene Person ich bin und der Aussage, dass ich ja schon aufgefallen bin, genannt.
Aber ja, ich habe mittlerweile verstanden, dass es eben nur vermuten lässt, aber keine verbindliche Aussage ist.
Danke dir
Ahh, ok, verstanden. Vielen Dank