Hallo Zusammen,

folgender Sachverhalt: Eine Spedition sollte unsere Ware auf eine Messe bringen. Die Messe hat am Sonntag stattgefunden und hätte am Freitag bzw. spätestens angeliefert werden sollen. Der Fahrer hatte ursprünglich angegeben, dass er auf dem Messegelände Niemanden angetroffen hätte und somit die Ware nicht anliefern konnte.

Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Ware gar nicht ausgeliefert wurde, sondern nur gescannt, aber dann nicht in den LKW beladen wurde. Ohne Ware konnte natürlich keine Messe durchgeführt werden. Wir haben natürlich alle Folgeschäden der Spedition in Rechnung gestellt, diese weigert sich aber für diese Kosten aufzukommen. Diese bezieht sich auf Paragraph 432 HGB: Spediteur haftet nur für Güterschäden und nicht für Folgeschäden.

Hat jemand eine Idee, wie man die Spedition doch zur Kasse bitten kann? Der Fehler lag eindeutig bei der Spedition und nicht bei uns...Vielen Dank schon mal!