Renovierung Auszug Wohnung?

6 Antworten

Wenn Du eine Wohnung ohne Schäden bekommen hast, musst Du eine Wohnung ohne Schäden abgeben.

Aber das steht auch im Mietvertrag.

Und dann dürfte es wahrscheinlich auch noch ein Übergabeprotokoll von deinem Einzug beim Vermieter in den Akten sein.

Und genau in diesem Zustand muss die Wohnung auch beim Auszug sein.

Und wenn die Wohnung in einem schlechteren Zustand ist als beim Einzug, und Du Kaution gezahlt hast, wird die Kaution für die Beseitigung der Schäden Hergenommen.

Im schlimmsten Falle kommt sogar noch eine Rechnung auf Dich zu.

Hallo Nikosparta,

so wie du die Wohnung bekommen hast, gibst du sie zurück.

Problematisch ist nur, wenn der Zustand zur Übergang einst nicht dokumentiert wurde.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Du musst die Wohnung im gleichen zustand wie du sie übernommen hast, zurückgeben. Da warst auch verpflichtet, zwischendurch zu renovieren.

Steht im Mietvertrag was bei einem Auszug fällig wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du musst schauen, was in deinem Mietvertrag dazu steht.