Zufahrt durch Baustelle Blockiert?

5 Antworten

Bei Sperrungen aufgrund Bauarbeiten ist die Stelle, welche die Bauarbeiten veranlasst, auch verpflichtet, sowohl die Betroffenen zu informieren (und zwar rechtzeitig), als auch während der Bauzeiten die Befahrbarkeit bzw. Erreichbarkeit zumindest nach Absprache herzustellen. Üblicherweie mittels temporärer Überbrückung, zum Beispiel jeweils morgens um 8 Uhr und nachmittags um 17 Uhr oder generell über Nacht.

Wenn es sich um eine Baustelle auf öffentlichem Grund handelt, ist somit die Kommune oder Gebietskörperschaft zuständig, welche die Arbeiten beauftragt hat. Diese ist unverzüglich schriftlich zu informieren und zur Wiederherstellung der Zugangsmöglichkeut aufzufordern. Sollten die Fahrzeuge jetzt quasi auf dem eigenen Grundstück eingechlossen sein, läge sogar Nötigung vor. Zudem ist hier die Erreichbarkeit durch Rettungs- und Einsatzfahrzeuge nicht mehr gewährleistet. Das alleine wäre schon ein Grund für eine Einstweilige Verfügung (Gefahr im Verzug).

Praxisgerechter ist es allerdings , direkt den Bauleiter vor Ort anzusprechen.


Darkbaer 
Fragesteller
 24.05.2022, 15:39

Haben mit der Gemeinde nun geredet und es ist auch direkt jemand her gekommen um sich das anzuschauen, die Baustelle wo zum teil schon offen war wird nun wieder geschlossen und erst nächste woche dann gemacht sobald die andere Baustelle wo schon etwas länger hier ist fertig ist :).

Danke für die vielen Antowrten.

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Ich würde die Polizei rufen und Strafantrag stellen wegen Nötigung (übrigens gilt auch das Zuparken als Nötigung, ebenso das Freihalten einer Parklücke durch Personen).

Außerdem könnte man ggf. das Fahrzeug auf Kosten des Baustellen-Unternehmers mit einem Kran vom Grundstück heben lassen.

§ 240

Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

In der regel wird das bekannt gemacht. Hier kann dir keiner direkt helfen, wende dich umgehend an deine Gemeinde, per telefon oder noch besser: gehe direkt dort hin


Darkbaer 
Fragesteller
 24.05.2022, 12:07

Guten Tag, das werden wir später direkt machen sobald die Gemeinde wieder geöffnet ist, Vielen dank.

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Das Bauordnungsamt sollte da eigentlich mit angemessener Frist, in der Regel 1-2 Wochen vorher, entsprechende Maßnahmen bekannt geben. An das solltest Dich auch direkt wenden!

Entweder kümmert sich das Bauordnungsamt darum, daß der Zugang gewährleistet ist oder die Baufirma hat es einfach vergessen. Im Regelfall wird zB durch dicke Stahlplatten... Gräben überdeckt so daß man einfahren kann. Bei Belagarbeiten müssen die Firmen Termine einhalten...

Ja, natürlich muss die Gemeinde bescheid geben. Es könnte ja sein, dass man dringend auf die Zufahrt angewiesen ist.