Was wird gemacht wenn jemand seinen Führerschein nicht abgibt?


23.05.2022, 23:52

Gibt es dann einen richterlichen Beschluss, um die Wohnung durchsuchen zu dürfen?

5 Antworten

Hallo,

beim Fahrverbot ist den Führerschein nicht abzugeben so ziemlich das dümmste, was man machen kann. Warum? Weil sich das Fahrverbot verlängert und verlängert und verlängert.

Rechenbeispiel: Das einmonatige Fahrverbot muss in den nächsten 4 Monaten, spätestens zum 24.09. angetreten werden. Ab Abgabe des Führerscheins läuft das Fahrverbot einen Monat. Wird der Schein also am 24.09. abgegeben, endet dsa Fahrverbot am 23.10. um 23:59 Uhr.

Wir der Führerschein NICHT oder verspätete abgegeben, sagen wir am 01.10. läuft gilt das Fahrverbot bereits seit 24.09. (weil das ja die maximale Frist war) und läuft aber erst einen Monat nach Abgabe an. also zum 01.11.

Man verlängert somit sein Fahrverbot selber.

Wird der Führerschein ums Verrecken nicht rausgegeben, ordnet ein Richter eine Wohnungsdurchsuchung an. Der Führerschein wird dann beschlagnahmt.

Siehe hierzu §25/II StVG

Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 25 Fahrverbot
(2) Das Fahrverbot wird mit der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung wirksam. Für seine Dauer werden von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale und internationale Führerscheine amtlich verwahrt. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Wird er nicht freiwillig herausgegeben, so ist er zu beschlagnahmen.

Ein ausführliches Urteil dazu findet sich z.B. hier

https://www.strafrechtsiegen.de/anordnung-wohnungsdurchsuchung-zur-durchsetzung-der-beschlagnahme-eines-fuehrerscheins/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alexander85140  03.08.2022, 12:13

Das bringt nichts. Einfach den Führerschein bei der Polizeiwache abgeben, wenn man aufgefordert wird. Dann beginnt die Frist zu laufen.

Bei hat man oft ein längeres Zeitfenster, kann den Monat bspw. in der Zeit einer Urlaubsreise antreten, sodaß die Nachteile nicht so groß sind.

Bei Straftaten wird man meist aufgefordert, innerhalb eines relativ kurzen Zeitfensters diesen abzugeben. Oder der Führerschein wird an Ort und Stelle eingezogen, bspw. bei Trunkenheitsfahrten.

Ich hatte mal vor Jahren ein Fahrverbot über einen Monat nach Verurteilung wegen Fahrerflucht. Kurz vor Ablauf der Frist bekam ich den per Post zugeschickt, mit dem Hinweis, ab dem xx.xx.xxxx um 0 h wieder Auto fahren zu dürfen.

Mach keine Tricks wie heimlich fahren, den Führerschein nicht abgeben. Sonst kommt die Polizei zu "Besuch", man kann sich dem nicht entziehen. Und fahren trotz Fahrverbot gibt ne Menge Ärger, das ist es nicht wert!

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migebuff  24.05.2022, 12:09

Bitte auch den dortigen Abs 2a beachten:

(2a) Ist in den zwei Jahren vor der Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot gegen die betroffene Person nicht verhängt worden und wird auch bis zur Bußgeldentscheidung ein Fahrverbot nicht verhängt, so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
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Dommie1306  24.05.2022, 13:45
@migebuff

Das ist zwar richtig, ich verstehe den Einwand aber für mein Beispiel nicht?

Gerade die 4 Monate hab ich ja sogar in meinem Beispiel explizit erwähnt:

Rechenbeispiel: Das einmonatige Fahrverbot muss in den nächsten 4 Monaten, spätestens zum 24.09. angetreten werden.

Oder stell ich mich gerade unfähig an und kapier nicht, worauf du hinaus willst?

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migebuff  24.05.2022, 15:41
@Dommie1306

Du hast geschrieben, dass sich das Fahrverbot verlängert, wenn er den Führerschein erst nach vier Monaten und einer Woche abgibt.

Laut Absatz 2a beginnt das Fahrverbot, wenn er den Führerschein abgibt, alternativ spätestens nach vier Monaten.

Wenn also eine rechtskräftige Entscheidung über eine bestimmte Dauer vorliegt und diese bestimmte Dauer automatisch nach vier Monaten beginnt, was wäre dann die Rechtsgrundlage für ein längeres Fahrverbot?

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Dommie1306  24.05.2022, 17:10
@migebuff

Guckst du z.B. hier:

https://www.bussgeldkatalog.de/fahrverbot/fuehrerschein-nicht-abgegeben/#:~:text=nicht%20rechtzeitig%20abgegeben-,Trotz%20Fahrverbot%20den%20F%C3%BChrerschein%20nicht%20abgeben,dies%20als%20Fahren%20ohne%20Fahrerlaubnis.

Folgen für das Fahrverbot: Führerschein nicht rechtzeitig abgegeben
Wer bei einem Fahrverbot seinen Führerschein nicht abgeben will, bekommt Besuch von der Polizei.
Zwar gilt das Fahrverbot bereits, auch wenn der Führerschein noch nicht abgegeben worden ist, doch die Frist selbst fängt erst dann an, anzulaufen, wenn das Dokument in Verwahrung genommen wurde. Wenn z. B. jemand trotz 1 Monat Fahrverbot den Führerschein nicht abgegeben hat, darf er aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis trotzdem nicht mehr fahren.
Aber die Frist von einem Monat setzt offiziell erst ein, sobald er das Dokument der Behörde übergeben hat. Betroffene, die ihr Fahrerlaubnisdokument nicht rechtzeitig abgeben, verlängern demnach ihr Fahrverbot.

Oder hier:

https://www.juraforum.de/lexikon/fuehrerschein-nicht-abgegeben

Mit der nicht rechtzeitigen Abgabe dieses Dokuments zögert man die Phase hinaus, in der man keinen Führerschein hat. Wenn zum Beispiel die Behörde für 1 Monat ein Fahrverbot ausgesprochen hat und der Autofahrer den Führerschein nicht abgegeben hat, verzögert sich der Fristverlauf. Das Fahrverbot beginnt erst zu laufen, sobald der Betroffene sein Führerscheindokument den Behördenvertretern ausgehändigt hat.

Oder oder oder.

Die genaue Gesetzesstelle kenne ich nicht, ist aber so - das weiß ich sicher, lange genug praktiziert.

Also: Wenn die Frist verstreicht, in der du deine Schein abgeben darfst, gilt bereits das Fahrverbot. Dennoch verstreicht die Frist noch nicht. Heißt, wenn du dein Fahrverbot von einem Monat einfach NIE antrittst, fährst du DAUERHAFT trotz Fahrverbot (natürlich nur in der Theorie, in der Praxis kriegst du wesentlich früher Besuch von den Kollegen ;-))

Und noch eine Quelle, weils so schön ist:

https://www.fuehrerscheinfix.de/fahrverbot-fuehrerschein-nicht-abgegeben/

Führerschein nicht abgegeben: Auswirkungen auf den Fristverlauf
Trotz Fahrverbot Führerschein noch nicht abgegeben? Das hat Auswirkungen auf den Fristverlauf.
Es ist immer problematisch, wenn nach einem angeordneten Fahrverbot der Führerschein nicht abgegeben wird. Betroffene sollten beachten, dass dies auch Auswirkungen auf den Fristverlauf, also Beginn und Ende des Fahrverbots hat.
Denn erst, wenn der Führerschein in der Behörde eingegangen ist, beginnt das Fahrverbot. Wurde der Führerschein nicht abgegeben, wurde das Fahrverbot folglich auch noch nicht angetreten. „Aussitzen“ lässt sich die Strafe auf diese Weise also nicht.
Was den Antritt des Fahrverbots angeht, so ist auch die Art der Abgabe des Führerscheindokuments relevant. Wie bereits erläutert, beginnt das Fahrverbot, sobald der „Lappen“ von der Behörde in Verwahrung genommen wurde.
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migebuff  03.08.2022, 16:51
@Dommie1306

Richtig, die Frist beginnt erst, wenn der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist:

...so bestimmt die Verwaltungsbehörde oder das Gericht abweichend von Absatz 2 Satz 1, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Bußgeldentscheidung in amtliche Verwahrung gelangt...

Allerdings schiebt sich das, sofern man dem Straßenverkehrsgesetz glaubt, eben nicht unendlich lange auf, sondern höchstens vier Monate:

... spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

"Spätestens nach vier Monaten" heißt für mich nicht "alternativ erst nach Jahren".

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Dommie1306  03.08.2022, 17:45
@migebuff

Danke, dass du nochmal antwortest :)

Ich geb dir Recht, so ließt es sich.

Aber es ist wohl tatsächlich so, dass das Fahrverbot halt spätestens nach 4 Monaten ANFÄNGT, aber die Ein-Monat-Bis-Ich-Wieder-Fahren-Darf-Frist erst mit Abgabe des Führerscheins anfängt.

Schau dazu auch gern nochmal hier:

Das Fahrverbot beginnt mit dem Tag der Rechtskraft des Bescheids oder Urteils oder für Ersttäter oft auch innerhalb einer 4-Monats-Frist. Ab diesem Tag ist es dem Betroffenen nicht erlaubt, in diesem Zeitraum ein Fahrzeug zu führen. Fahren Sie dennoch, handelt es sich um den Tatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis.“
Auch verlängert sich das Fahrverbot, denn die Frist beginnt mit dem Datum der Abgabe des Führerscheins. So kann es sein, dass ein Kraftfahrer zum Beispiel länger als den verhängten einen Monat kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen darf.

https://www.punkte-flensburg.de/fahrverbot/fuehrerschein-nicht-abgegeben/

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Bußgeld oder auch beschlagnahmen, eventuell beides.

Wer seinen Führerschein trotz Aufforderung im Bußgeldbescheid nicht abgegeben hat, muss damit rechnen, dass die Beamten eine Beschlagnahme vornehmen. Die Behördenvertreter können den vom Fahrverbot betroffenen Autofahrer in seiner Wohnung aufsuchen und ihm den Führerschein abnehmen beziehungsweise beschlagnahmen.


verry176636 
Beitragsersteller
 23.05.2022, 23:45

Also die Wohnung durchsuchen?

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ProB4sher  23.05.2022, 23:48
@verry176636

Jap davon mal ab Mit der nicht rechtzeitigen Abgabe des Führerscheins zögert man die Phase hinaus, in der man keinen Führerschein hat. Wenn zum Beispiel die Behörde dir für 1 Monat ein Fahrverbot ausgesprochen hat und du den Führerschein nicht abgegeben hast, verzögert sich der Fristverlauf. Das Fahrverbot beginnt erst zu laufen, sobald du dein Führerschein den Behördenvertretern ausgehändigt hast

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migebuff  24.05.2022, 07:35
@ProB4sher

Das Fahrverbot beginnt nach spätestens vier Monaten zu laufen, unabhängig davon, ob derjenige den FS freiwillig herausgibt oder nicht. In welchem Gesetz hast du etwas gegenteiliges gelesen?

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migebuff  24.05.2022, 12:02
@ProB4sher

Meine Frage war, in welchem Gesetz du etwas gegenteiliges gelesen hast, nicht auf welcher privaten Internetseite ein zugekaufter Text etwas gegenteiliges ohne Nennung der Rechtsgrundlage behauptet.

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Dann bekommst du Besuch von der Polizei. Den Polizeieinsatz bezahlst du dann natürlich auch