Wie Immobilienbesitz regeln wenn Sie auch ins Grundbuch will was ich nicht möchte?
Hallo Zusammen, wir sind nicht verheiratet, haben gemeinsame Kinder und wollen auf meinem Familiengrundstück ein Haus bauen.
Ich möchte bei Trennung wohnen bleiben, sie muss ausziehen und bei Verkauf soll Sie das Vorverkaufsrecht bekommen (sofern Sie mich auszahlen kann).
Leider will Sie aber auch mitbestimmen und ins Grundbuch und sich auch als EIgentümerin fühlen. Ich habe damit gar kein Problem außer das mit dem Grundbucheintrag will ich aber nicht. Ich will das Sie mit investiert und auch überall mitbestimmen kann und die Immobilie bis zur Trennung uns gefühlt gemeinsam gehört. Bei Trennung bekommt Sie ihr eingebrachtes Kapital + Wertsteigerung + dauerhafte anteilige Mieteinnahmen zurück, da sie die vermietete Wohneinheit ja auch mitfinanziert hat.
Wir haben uns bereits notariell beraten lassen!
Ein Partnerschaftsvertrag oder eine Ehe könnte das alles einfach regeln. Wir haben beide in der Familie lange Scheidungskriege erlebt und ich will von Anfang an ein gemeinsames Projekt aber bei Trennung klare Verhältnisse und das Haus davon komplett ausschließen, auch wenn Sie mitfinanziert. Der Notar meinte um die Grundsatzentscheidung mit dem Besitz also Grundbuch kommen wir nicht herum, das ist essentiel. Am besten wäre hier einer wäre Alleineigentümer, alles andere lässt sich zusätzlich regeln. Es geht mir dabei nur um die Trennung, ich will nicht während wir zusammen sind den Joker auspacken: Nur ich bin Eigentümer, also mach dies und das" ich will sie nicht ausnutzen, im Gegenteil. Wir wollen beide solange wir uns noch verstehen, das Ende jetzt schon regeln.
Bleibt eben das Problem mit dem Grundbuch. Sie will am Ende auch nicht streiten aber solange wir zusammen sind auch (gefühlt) Eigentümerin sein, was ich auch gut verstehen kann. Mir geht es primär darum die Trennung klar zu regeln und um klare Verhältnisse ohne ewigen, teuren Krieg. Bei Trennung will ich in der Immobilie wohnen bleiben und Sie soll auch in Familienbesitz bleiben. Eine alleinige Finanzierung wäre möglich aber sehr sehr teuer und eigentlich wollen wir ja auch das Projekt gemeinsam machen und nicht "meins", "deins".
Problem sind auch Ihre Eltern, diese haben 5 Jahre bei Scheidung um Ihr Haus gestritten und 50.000€ Anwaltskosten bezahlt weil Sie sich am Ende sogar ein Jahr um einen Grill im Wert von 80€ gestritten haben (Den Anwalt hats sehr gefreut). Sie raten auch zum gemeinsamen Grundbucheintrag da Sie nur so Ihre Rechte einräumen kann.
Wie kann Sie das Gefühl " Ich bin auch Eigentümer und nicht nur Investor" bekommen ohne Grundbucheintrag ? Sie will am Ende ja auch nicht streiten und ist bereit auszuziehen. Aber wenn die Beziehung vorbei ist, dann sind diese Vorsätze oft auch vorbei, dann regieren Emotionen und das was auf dem Papier steht und mit einem Grundbuchantrag hat Sie alle Rechte und wir müssten streiten, was wir beide nicht wollen.
14 Antworten
Ach, mit finanzieren soll sie die Immobilie, aber Miteigentümerin soll sie nicht werden?
Ist klar.
Zum (Mit)eigentum an einer Immobilie gehört nun mal auch der Grundbucheintrag.
Wenn Du sie nicht mit im Grundbuch stehen haben willst, dann finanzier die Immobilie komplett alleine. Erwarte bitte aber dann auch nicht, dass sie Miete zahlt und Du Dir so von Ihr die Wertsteigerung (von der sie dann nichts hat) bezahlen lässt.
Wenn Die nicht im Grundbuch steht, dann übervorteilst Du Sie.
Denn natürlich hat sie auch Rechte an der Immobilie, wenn Sie diese mitbezahlt.
Und auch ein Grundbucheintrag ändert überhaupt nichts an der Tatsache, dass man den Fall einer Trennung und wie man dann mit der Immobilie verfährt vertraglich regeln kann.
Wenn sie auch (rechtlich) Eigentümerin sein soll/will kommt ihr um einen Grundbucheintrag nicht herum. Und wenn sie es mit finanziert ist das ja auch verständlich.
Wenn sie nur das investierte zurück bekommen soll wäre ein Darlehen eine Alternative. Sie leiht dir das Geld und statt Zinsen ist der Rückzahlungsbetrag vom dan aktuellen Wert abhängig. Eine entsprechende Grundschuld zu ihren Gunsten könnte man wie das Vorkaufsrecht im Grundbuch eintragen. Über den könnte man sich im Falle einer Trennung aber auch vortrefflich streiten. Ergänzen könnte man dies ggf noch mit einem Grundbuchlich abgesicherten Wohnrecht und einem erbvertrag wonach sie das Haus erbt
Wo bleibst du lt. Grundbuch alleiniger Eigentümer, aber ihre Investitionen ist abgesichert und durch das Wohnrecht kann sie sich ein Stück mehr wie ein Eigentümer fühlen. Und sie hat Eintragungen zu ihren Gunsten im Grundbuch. Wenn auch nicht als Eigentümerin
Ich sehe es genauso wie Du, wundere mich aber, dass der Vorschlag nicht bereits vom Notar kommt.
Es geht ihr um das Gefühl. Ich verstehe ja, dass es sich falsch anfühlt zu investieren aber nicht zu besitzen. Grundschuldeintrag wird selbstverständlich eingetragen, falls ihr das reicht.
Deine Geschichte liest sich so, als dass du irgendwann mit einer Trennung rechnest.
Diese Frau soll also den Hausbau mitfinanzieren, aber keine Rechte an der Immobilie haben, weil du es ablehnst, sie als Miteigentümerin im Grundbauch eintragen zu lassen.
Da wäre doch eine Regelung in der Form möglich, dass du der Frau ein Wohnrecht im Haus einräumst. Das kann notariell festgelegt werden. Du bleibst Eigentümer der Immobilie laut Grundbucheintrag und sie hat eben das Wohnrecht.
Wenn ein Haus gebaut wird, so ist ein Grundbucheintrag unumgänglich .Schliesslich fallen Steuern und andere Abgaben an die der Eigentümer bezahlen muss.
Klare Verhältnisse sollten da schon schaffen, um später teure Prozesse zu vermeiden.
Sie könnte dir das Geld, welches sie in die Immobilie investieren möchte,dir als Darlehen geben, welches du an sie zurückzahlst. Aber auch da könnte es später zu Streitigkeiten wegen des Wertzuwachses ect. geben.
Letztendlich wäre es am besten, wenn du alleine den Hausbau finanzierst. Dann bist du alleiniger Eigentümer.Fehlt dir das Geld dazu und brauchst das Geld der Frau, dann kann man verstehen, dass die Frau Miteigentümerin sein möchte.
Alternative wäre:
du nimmst den Kredit alleine auf und der Kredit läuft nur auf dich und du stehst nur im Grundbuch
Sie zahlt monatlich anteilmäßig die Kreditsumme (wie ne Art MIete) und die laufenden Kosten (Betriebskosten) ab
bei ner Trennung stellt sie einfach die Zahlungen ein und zieht aus und hat keine Rechte auf das Haus
Dir gehört das Haus weiterhin- du musst die finanzielle Belastung aber nun alleine tragen.
so haben es mein Mann und ich bei dem Wohnungskauf gemacht (Waren da erst 1 Jahr zusammen). er hatte kein Geld, ich schon. Ich habe das komplette Eigenkapital eingebracht + der Kredit läuft nur auf mich und nur ich stehe im Grundbuch. alle anfallenden Kosten haben wir aber geteilt
Nun sind wir in der Zwischenzeit doch schon fast 10 Jahre verheiratet und haben auch nur ein gemeinsames Konto. Die Wohnung ist verkauft worden und das Geld gehört nun uns beiden. das investieren wir in ein Haus . im Kreditvertrag dazu stehen wir beide - im Grundbuch ebenfalls.
Tolle Einstellung. Sie soll mit investieren, aber am Schluss soll sie bei einer Trennung den Arschtritt bekommen.
Ja, das akzeptiert sie ja auch einwandfrei. Das ist doch super so. Sollen wir wie die meisten teuer vor Gericht am Ende der Beziehung streiten wer gehen muss ? Nein das regeln wir vorher so weiß man wo man dran ist.Der Notar sagte klar. Bei Trennung muss immer einer gehen. Im Prinzip könnten beide drin wohnen bleiben aber das passiert in der Praxis nur bei einem von 10.000 Paaren
Wetten das er alleine keinen Kredit bekommt.
Man kann die Partnerin nur warnen, bei Trennung steht sie mit den Kids vor der Tür und muss einen Kredit bedienen der seine Wünsche erfüllt.
Nirgendwo steht das auch die Kids im Haus bleiben dürften....ätzend.