Käufer droht mit Anzeige bei Ebay Kleinanzeigen?

9 Antworten

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ne, er hat keinerlei rechte. selbst, wenn du ein gewerblicher verkäufer wärst nicht, denn die ware ist mangelfrei. es ist seine schuld, wenn er was bestellt, was ihm dann nicht gefällt oder nicht passt und bzgl. sonderregelung fernabsatzgeschäft wäre die frist auch verstrichen.

das kannst du ihm so sagen oder einfach ignorieren. der hat rechtlich nichts gegen dich in der hand.


SirKermit  25.05.2022, 10:29
denn die ware ist mangelfrei

Sicherheitshalber sei dazu gesagt, dass Mangel die juristische Betrachtungsweise betrifft, nicht einen technischen Mangel im landläufigen Sinne von Defekt.

Wenn der Zustand der Ware so korrekt beschrieben wurde, wie es nur geht, dann wäre ein Mangel, wenn die Beschreibung sich als nicht korrekt herausstellt. Es kommt zu einer Abweichung.

Ein korrekt beschriebener Defekt ist kein Mangel.

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hhlgiang 
Beitragsersteller
 25.05.2022, 10:43
@SirKermit

Hi, vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich so geschrieben habe, ist das ein korrekt beschriebener Defekt. Weil von meiner Seite, weiß ich auch nicht, ob die Rollo defekt oder nicht. Deswegen schrieb ich "Da sie für unser Fenster zu klein ist, kann ich nicht überprüfen, ob sie funktioniert oder nicht. Wer Interesse hat, kann sich das Rollo nachbasteln." Ist das genug als korrekt Beschreibung ?

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SirKermit  25.05.2022, 10:52
@SirKermit

Aus meiner Sicht korrekt, du kannst keine Aussage über die Funktonfähigkeit treffen und hast das beschrieben. Ende.

Im Gegenzug würde sich auch keiner beschweren, wenn du "defekt" schreibst und es doch entgegen der Beschreibung funktioniert. Dann müsstest du Geld als Verkäufer nachfordern. ;-)

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Matankubus  18.08.2022, 11:10
@SirKermit

Aber gilt laut Fernabsatz nicht das Recht des Käufers innerhalb von 14 tage ohne Grund vom Kauf zurückzutreten?
Oder gilt das nur für "Unternehmen" und nicht für den Privat-Verkauf?

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SirKermit  18.08.2022, 11:15
@Matankubus

Siehe dazu https://wirtschaftsrecht-news.de/2013/08/widerrufs-und-ruckgaberecht/

2. Wo besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht            
I. C2C – Consumer to Consumer 
Verträge werden geschlossen zwischen reinen Verbrauchern
II. B2B – Business to Business
Verträge werden geschlossen zwischen reinen Unternehmern
III. § 312 d (4) BGB
 Nach Kundenspezifikation (speziell angefertigte Unikate)
 Nach Beschaffenheit zur Rücksendung nicht geeignete Ware
Musik oder Software, wenn entsiegelt
Zeitschriften und Zeitungen
Wetten
Versteigerungen
 IV. § 312 b (3) BGB – bestimmte Geschäfte
 Fernunterricht
Finanzgeschäfte
Grundstücke
Lebensmittel
Dienstleistungen
Automaten
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Matankubus  18.08.2022, 11:56
@AshleighHoward

das war nicht ganz ersichtlich .. "nach ein paar tagen" wurde ja geschrieben... oder ich hab es an anderer Stelle übersehen.

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Wenn Polizei wirklich kommt

Die Polizei kommt sicher nicht wegen so einem Kinderkram.

Danach hat er mir Polizei Anzeige gedroht.

Anzeigen kann man nur Straftaten. Dies ist keine Straftat sondern betrifft Zivilrecht.

Chill mal, da passiert nichts weiter.


hhlgiang 
Beitragsersteller
 25.05.2022, 12:54

Vielen Vielen Dank für deine Anwort :) Eine Frage: der Käufer beschreibt mich als vorsätzlicher Betrüger und Täuschung mit Vorsatz. Er droht mir, 3 Tage muss ich ihm Geld zurückgeben. Er spammt immer mein Email, Paypal, Ebay-Klein sowie meine Telefonnummer und gibt mir Kopfschmerzen. Was sollte ich tun?

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wiki01  25.05.2022, 14:36
@hhlgiang

Ignorieren. Er versucht, Spannung aufzubauen. Nützt aber nichts. Wo es geht, sperren, blockieren, Meldung an ebay.

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Du liegt mit Deiner Annahme richtig, dass es sich um Zivilrecht handelt und der Fall der Polizei am Ar*** vorbei geht. Er müsste zivilrechtlich gegen Dich vorgehen, was bei der Summe von 30,- € wirtschaftlicher Wahnsinn wäre und rechtlich keine Erfolgsaussichten hätte.

Wenn er sagt "er könne es nicht benutzen" liegt ja noch nicht einmal zwangsweise ein Mangel in der Sache vor. Wahrscheinlich hat er beim Einbauversuch festgestellt, dass das Rollo nicht passt.

Einfach ignorieren!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da möchte ich aber noch was kurz erwähnen, obwohl die anderen Recht haben:

wenn du einen Artikel verkaufst, dann hättest du vom Rollo zumindest die Maße mit angegeben sollen - oder der Käufer hätte bei dir nachfragen müssen.

"Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung"

Der Satz kann unter Umständen auch nicht gelten.

Man sollte immer genaue Angaben machen von dem was man verkauft.

Strafanzeige ist Quatsch. Ob er eine Klage für 50 Euro einreicht, wage ich zu bezweifeln!