Vermieter behält Teil der Kaution ein?

4 Antworten

Habt ihr ein schriftliches Abnahmeprotokoll? Sind dort Mängel vermerkt?

Ich würde zunächst das Gespräch mit dem Vermieter suchen und wenn das nicht zufriedenstellend verläuft, würde ich einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale einschalten.

Von Experte Gerhart bestätigt

Ein/der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Sicherheitsleistung zurückbehalten (nicht einbehalten) um notfalls damit eine noch offene Betriebskostenabrechnung abzusichern. Das aber nur, insofern in der Vergangenheit Nachzahlungen erforderlich wurden. Die Höhe würde bis zum Dreifachen des monatlichen Vorauszahlungsbetrages entsprechen dürfen.

Das wäre allerdings dem Mieter so auch zur Kenntnis zu geben.

Nein.

Wurde ein Übergabeprotokoll erstellt?


Cicilein 
Beitragsersteller
 24.05.2022, 22:25

Mein Freund meinte, dass er was unterschrieben hatte, dass eben alles in Ordnung ist und wer der Nachmieter ist und das wir "aus der Sache raus sind". Aber etwas Schriftliches haben wir selber nicht...

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Bertha2701  24.05.2022, 22:28
@Cicilein

Gleich mal merken, wenn man etwas unterschreibt, nur wenn man eine Kopie bekommt. Da kann man jetzt im Nachhinein alles mögliche rein schreiben.

Auch immer alles noch mal Fotografieren bei Ein und Auszug.

@Claus hats aber schon gesagt, trotzdem begründen lassen und zwar schriftlich.

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Ja darf er. Die Nebenkostenabrechnung muss doch noch erstellt werden. Alles absolut korrekt.


Gerhart  24.05.2022, 22:52

Nicht korrekt ! Hier fehlt eine Kautionsabrechnung, in der der Einbehalt begründet werden müsste

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Gerhart  25.05.2022, 07:18
@NonNam

Wenn du die Grundsätze richtig gelesen hast, wird es dir klar sein. Ich habe die Übersicht überflogen >>> alles super, da wird die Abrechnung der Kaution nach Mietende verlangt. Ergeben Gründe, die Kaution nicht oder nicht vollständig zurück zu geben, darf der Vermieter Teile oder die komplette K. zurückhalten.

Schadensansprüche verjähren nach 6 Monaten. BK-Abrechnungen nicht einbegriffen.

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