Privatverkauf Maschine Haftung?
Hallo,
Ich habe eine Juristische Frage.
Und Zwar bin ich aktuell am Verkauf einer selbst gebauten Maschine. Diese Maschine birgt natürlich wie jede Maschine seine Gefahren bei der Nutzung (Bewegliche Teile, Klemmgefahr, Lautstärke, etc.) Jetzt ist es ja so, dass man als Hersteller einer Maschine die man in den Umlauf bringt ja auch die Haftung für Schäden übernimmt.
Wie kann man sich beim Privat zu Privat verkauf absichern, dass sämtliche Haftungen für mich als Verkäufer ausgeschlossen sind? Kann ich als Privater einen Haftungsausschluss anfertigen? Wenn ja was muss dieser Beinhalten?
Die Maschine verfügt natürlich nicht über eine CE Erklärung oder sonstigen Sicherheitsstandards, da es ja wie bereits erwähnt ein Eigenbau ist.
Vielleicht kann mir hier einer aus der Community helfen.
Danke im Voraus
Markus
1 Antwort
Da kommst Du gar nicht raus.
Als Privatmann eine Maschine bauen und verkaufen ist bei der heutigen rechtlichen Situation praktisch unmöglich.
Das deutsche Produktsicherheitsgesetz, welches auf der europäischen Maschinenrichtlinie basiert, schreibt zwingend vor (keinerlei Ausnahmen!!!), dass jemand, der eine Maschine innerhalb der Europäischen Union "in Verkehr bringt" (das heißt, er baut UND verkauft diese Maschine, oder er führt diese Maschine in die EU ein und verkauft sie hier, oder er baut die Maschine / führt sie in die EU ein und stellt sie seinen eigenen Arbeitnehmern als Arbeitsmittel zur Verfügung) folgendes tun MUSS:
- eine Gefahrenanalyse durchführen
- die für diese Art von Maschine gültigen gesetzlichen Bestimmungen beachten
- Eine Bedienungsanleitung in der Sprache der Benutzer erstellen, in welcher insbesondere die bestimmungsgemäße Verwendung beschrieben wird, und auf Gefahren hingewiesen wird
- eine Erklärung ausstellen, dass die Maschine die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt (das heißt dann "Konformitätserklärung")
- Bei Verkauf: ein CE-Kennzeichen anbringen
Als Privatperson kannst Du das alles üblicherweise nicht leisten. Wenn Du es im Ausnahmefall tatsächlich kannst, dann nur zu. Viel Spaß damit.
Außerdem musst Du als Verkäufer dafür haften, wenn jemand beim Gebrauch der Maschine, so wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, einen Schaden erleidet, der auf Sicherheitsmängel der Maschine oder auf eine mangelhafte Bedienungsanleitung zurückzuführen ist. Dagegen kannst Du Dich versichern, aber eine PRIVAT-Haftpflichtversicherung deckt das nicht ab.
Nur dann, wenn Du die Maschine für Deinen eigenen Gebrauch als Privatmann, oder als Einzelunternehmer ohne Angestellte, baust und benutzt, dann brauchst Du nichts dergleichen zu machen.