Hallo liebe Community,

ich habe mir im September 2021 einen Opel Mokka-e bestellt. Wie man sich wohl aus diesem schreiben denken kann, wurde er mir bis heute nicht geliefert. Ich habe heute ein Kündigungsschreiben dem Autohaus zukommen lassen, jedoch verweigert mir dieses die Kündigung, da ich keine vorherige Mahnung rausgeschickt habe.

Jedoch steht in meinem Kaufvertrag ein kalendermäßig bestimmter Termin von "Anfang Januar" und somit entfällt meines Wissens nach eine vorher nötige Abmahnung. Auch laut den AGBs und dem Kaufvertrag muss ich dem Händler keine weiteren Schonfristen geben, da der eigentliche Liefertermin schon mehr als 4 Monate her ist und der vertrag dort sagt, dass ich in diesem Falle mit sofortiger Wirkung kündigen kann.

Sehe ich das nun falsch, weil aus meiner Sicht muss der Händler nun den Vertrag kündigen und die schon getätigte Anzahlung mir erstatten. Oder sehe ich das falsch?

Vielen dank schon einmal für die Antworten.

MfG