Warum wird bei Gerichtsprozessen kein Wert auf Datenschutz gelegt?
Datenschutz wird ja in Deutschland normalerweise sehr ernst genommen und er treibt sogar solch seltsame Blüten, dass man bei Seminaren nicht mal mehr eine Teilnehmerliste ausgehändigt bekommt, auf denen ja nur die Namen stehen.
Bei Gerichtsprozessen jedoch werden sowohl die Namen als auch die komplette Anschrift von Angeklagten, Klägern und Zeugen öffentlich verlesen, wozu überhaupt keine Notwendigkeit besteht und was in jedem Fall wesentlich problematischer ist, weil bei Gerichtsverhandlungen oftmals Emotionen eine sehr große Rolle spielen.
So kann z.B. der Angeklagte oder dessen Freunde/Familie versuchen, auf Kläger oder Zeugen einzuwirken oder sich nachträglich an ihnen zu rächen, wenn diese maßgeblich zu seiner Verurteilung beitragen.
Umgekehrt können auch Kläger oder Zeugen nicht mit dem Urteil zufrieden sein, denn ein Angeklagter ist ja noch kein Verurteilter und kann ggf. auch freigesprochen werden.
Somit besteht dann auch hier die Gefahr, dass sich der mit dem Urteil unzufriedene Kläger beim Angeklagten rächen möchte und zu Selbstjustiz greift.
Warum also werden ausgerechnet in solch sensiblen Fällen alle Daten von Prozessbeteiligten öffentlich bekanntgegeben, wenn dazu überhaupt keine Notwendigkeit besteht?
Es ist doch nur wichtig, dass dem Gericht selbst die Identität aller Beteiligten bekannt ist, aber doch sonst niemandem. Und es ist auch wichtig, alle Beteiligten vor Repressalien der gegnerischen Partei zu schützen, was durch die Bekanntgabe der kompletten Identität aber leichter ermöglicht wird.