Ware unpünktlich zur Messe - Was tun?
Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt: Eine Spedition sollte unsere Ware auf eine Messe bringen. Die Messe hat am Sonntag stattgefunden und hätte am Freitag bzw. spätestens angeliefert werden sollen. Der Fahrer hatte ursprünglich angegeben, dass er auf dem Messegelände Niemanden angetroffen hätte und somit die Ware nicht anliefern konnte.
Im Nachhinein hat sich herausgestellt, dass die Ware gar nicht ausgeliefert wurde, sondern nur gescannt, aber dann nicht in den LKW beladen wurde. Ohne Ware konnte natürlich keine Messe durchgeführt werden. Wir haben natürlich alle Folgeschäden der Spedition in Rechnung gestellt, diese weigert sich aber für diese Kosten aufzukommen. Diese bezieht sich auf Paragraph 432 HGB: Spediteur haftet nur für Güterschäden und nicht für Folgeschäden.
Hat jemand eine Idee, wie man die Spedition doch zur Kasse bitten kann? Der Fehler lag eindeutig bei der Spedition und nicht bei uns...Vielen Dank schon mal!
Welche Folgeschäden konkret?
Standgebühr, Zubehör auf der Messe, Anfahrtskosten, Hotelkosten usw.
Konntest Ihr denn die Messeteilnahme inklusive Hotel nicht kurzfristig stornieren? Und welche Anfahrtskosten, wenn Ihr gar nicht da wart?
Wir waren schon vor Ort und es konnte leider nichts mehr storniert werden.
1 Antwort
Diese bezieht sich auf Paragraph 432 HGB: Spediteur haftet nur für Güterschäden und nicht für Folgeschäden.
So ist es auch. Ansonsten wären die für jeden x-beliebigen Transport abzuschließenden Versicherungen astronomisch teuer.
Hat jemand eine Idee, wie man die Spedition doch zur Kasse bitten kann?
Ja - nämlich sehr wahrscheinlich gar nicht. Näheres erklärt euch gerne euer Anwalt.