Fahrzeugverkauf, Gewährleistungsausschluss, Händler, Hilfe!?
Guten Abend,
ich bräuchte mal ein eure Meinung/ Hilfe dazu.
Vor ca. 2 Monaten haben wir an einen Gebrauchtwagenhändler einen Mercedes Cabrio aus dem Jahre 2016 privat verkauft mit ca. 88tkm.
Dem Händler haben wir mitgeteilt das die Frontschürze mal nachlackiert wurde wegen Steinschlägen sowie die Heckschürze da vor ca. 1 Jahr eine Dame mit dem Einkaufswagen daran hingen blieb.
In meiner Besitzzeit hatte ich mit diesem Fahrzeug keinen Unfall!
Fahrzeug gaben wir an einem Freitag ab, Montags telefonierte ich nochmal mit dem Händler ob alles in Ordnung sei bzw. ob er das Fahrzeug jetzt endgültig kaufen möchte?!
Händler antwortete das er das Fahrzeug nimmt und überwies mir den Betrag unverzüglich.
Der zweite Besitzer von dem Fahrzeug war ich.
Gegenüber dem Händler füllten wir einen Kaufvertrag aus mit folgende Klausel:
,, Gewährleistungsausschluss: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung , im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge frühere Unfälle."
Der Unfallfreiheit wurde nicht zugesichert, da 2 Besitzer.
Jetzt knappe 2 Monate später meinte der Händler das Fahrzeug hätte einen größeren Schaden gehabt bzw. das Heck wäre sogar von einem anderem baugleichen Fahrzeug drangeschweißt worden.
Droht dauernd mit einem Anwalt, schwere Betrug etc. und möchte knapp 5000€ Schadensersatz.
Wie würdet Ihr weiter mit diesem Händler verhandeln?
5 Antworten
Gar nichts würde ich machen und wenn es sein muss, zum Anwalt gehen. 😅🤷🏼♀️
Verhandeln gar nicht. Er hat das Fahrzeug angekauft und bezahlt. Damit ist die Sache für dich erledigt. Behaupten kann er viel. Einfach ignorieren. Reagieren musst du erst, wenn wirklich mal etwas vom Gericht kommt oder er über einen Anwalt Beweise vorlegt.
Kannst du sicher ausschließen, dass die Behauptung des Händlers zutrifft?
Der macht nur dicke Füsse. Verhandeln würde ich gar nicht, sondern den Schriftkram sammeln (telefonisch gar nichts sagen!), abwarten und ggf mit meinem Anwalt Rücksprache halten.
Jetzt knappe 2 Monate später meinte der Händler das Fahrzeug hätte einen größeren Schaden gehabt bzw. das Heck wäre sogar von einem anderem baugleichen Fahrzeug drangeschweißt worden.
Ein Fachmann, davon gehe ich mal aus, merkt das erst zwei Monate später, wenn solch ein gravierender Schaden vorgelegen hätte?
Nach meiner Ansicht , lass ihn drohen, dann soll er klagen. Hast Du eine Rechtschutz mit Vertragsrecht ?
Du reagierst aber nur, wenn tatsächlich was von einem Anwalt kommen sollte, ansonsten lehnst Du Dich erst mal zurück und wartest ab.
Ja Rechtschutz mit Vetragsrecht ist vorhanden.