Sachbeschädigung durch den Veranstalter auf Party? Evtl. Sammelklage?
Ich war mit einigen Freunden auf einer ganz normalen öffentlichen Party, nun stand bei Facebook (NUR bei Fb, nicht auf irgwelchen Plakaten oder sonst wo)dass es wohl so 200 Dosen Luftschlangenspray geben wird.
Nun kam ohne Ansage o.ä. ein ganzer Regen von dem Zeug über die Tanzfläche irgwann während der Party. Das haben dann locker 100 Leute abbekommen. Ende vom Lied, selbst in einer Reiniung geht es nicht raus (Schuhe, Hose, Shirt)
Ich weiß selbst, dass sowas eine Sachbeschädigung ist, fraglich ist nun ob der Veranstalter dafür belangt werden kann, denn es stand zwar auf Facebook dass es sowas geben wird aber nicht wann und vorallem nicht, dass es nicht aus den Klamotten raus geht.
Darüber hinaus waren locker 50 der Leute nicht auf Facebook und wussten somit absolut nichts davon.
Sind nun am überlegen ne Sammelklage zu machen, allerdings wissen wir nicht ob es überhaupt was bringt.
6 Antworten
https://www.juraforum.de/lexikon/sammelklage
Das erst einmal gründlich lesen.
Danach die AGB etc. des Veranstalters.
Sammelklage bringt nix (weil gibts (noch) nicht).
Einfach den Schaden beim Veranstalter melden. Der regelt das dann über die Haftpflichtversicherung oder muss aus eigener Tasche bezahlen, so er denn für den Schaden verantwortlich ist.
In Deutschland gibts keine Sammelklage.
https://de.wikipedia.org/wiki/Musterfeststellungsklage gibts in De, hat aber nix mit einer Sammelklage zu tun. Und sie ist nur als Verbandsklage zulässig.
Habt ihr denn überhaupt schon mal versucht, beim VERANSTALTER zu klären. ob DER zahlt, bevor ihr klagt?
Das MÜSST ihr nämlich.
Eine Klage wird er dann zugelassen, wenn alle Anderen Möglichkeuten ausgeschöpft sind.
Warum zum Geier wqollen immer Alle gleich zum Gericht?
Mal agesehen davon dass so eine Klage JAHRE dauern würde.
Sammelklage? Eher nicht ...
Und wahrscheinlich hat er sich eh abgesichert, indem irgendwo steht, dass bei Veranstaltungen, Mottopartys, Sonderevents (Schaum, Spray, Farbe, ...) keine Verantwortung für Schäden am Eigentum der Besucher (z.B. Kleidung) eine Haftung übernommen wird!
Ergänzend vielleicht der gesunde Menschenverstand!
Wenn ich auf eine Festivalwiese im Regen/Schlamm gehe und da feier, sollte ja wohl klar sein, dass die Klamotten danach extrem dreckig sind oder ich die wegschmeißen kann, oder nicht?!
Wenn Du auf eine Schmaumparty gehst, wirst Du nass! Wenn Du in eine Disco gehst, die Sprays verteilt kann man sich eigentlich vorstellen, wie man danach aussieht, oder?
Aber nur weil er das irgendwo hinschreibt, gilt das noch lange nicht. Und ob sich die Besucher mit einem derartigen Haftungsausschluss alleine durch ihre freiwillige Teilnahme einverstanden erklären, darf bezweifelt werden.