Kann ich meine Wohnung unrenoviert übergeben, auch wenn im Vertrag eine "Vereinbarung zur malermäßigen Erstinstandsetzung" vorhanden ist?
Vor ein paar Jahren bin ich in eine unrenovierte Wohnung gezogen, weil ich relativ schnell eine Wohnung brauchte, und habe von meinem Vermieter einen Betrag von 570,00 erhalten, welche die Kosten der Renovierung "decken" sollte.
Nun will ich ausziehen und habe mir Renovierungskosten von einigen Firmen geben lassen, die alle um die 2000 Euro betragen.
Da ich den Restbetrag zz nicht aufbringen kann, überlege ich, die Wohnung unrenoviert zu übergeben.
Weiß jemand, wie hoch die Strafe dafür ist?
Danke für eure Hilfe.
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/peterobm/1457486128142_nmmslarge__530_122_2203_2203_77257f2eebb8d672f87d699df733b210.jpg?v=1457486130000)
Weiß jemand, wie hoch die Strafe dafür ist?
wenn du das als Strafe empfindest; nun gut
was steht im Mietvertrag, was im Übergabeprotokoll; was wurde bezgl. der Eigenleistung vereinbart; der Vermieter hat dir eine bestimmte Summe übergeben; zur Renovierung
zuviele Unbekannte
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Strafe nicht. Ich denke das wird darauf hinauslaufen, das dir dein Vermieter die Renovierungskosten der Wohnung in Rechnung stellen wird, und du diese dann bezahlen musst.
Was du dann nicht tun wirst/kannst und somit zivilrechtlich belangt wirst.
BGH-Richterin Karin Milger sagte dazu: Erhebliche Gebrauchsspuren müssten so beseitigt worden sein, dass der „Gesamteindruck einer renovierten Wohnung“ entstehe.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Dein Vermieter lässt die Wohnung renovieren und verklagt dich dann auf die Kosten. Eventuell kommt dann noch eine Monatsmiete dazu, weil er die Wohnung ja nicht gleich vermieten kann.