EBay Kleinanzeige Drohung?
Guten Abend,
ich habe vor einiger Zeit was per Ebay Kleinanzeige verkauft. Ich habe es per dhl Päckchen versandt. Der warenwert liegt bei 25€ worin schon der Versand erhalten war. Aufjedenfall teilte mir der Käufer vor einiger Zeit mit, dass das Päckchen angeblich nicht angekommen sei. Da er über Paypal gezahlt hat, sendete er mir eine Zahlungsaufforderung. Ich habe einen Nachforschungsantrag gestellt und bislang nichts zurücküberwiesen. Nun bekomm ich gerade folgende Email von ihm „
Wenn ich mein Geld in den nächsten Tagen nicht zurück bekomme. Würden Sie mich an Ihre Haustür irgendwann sehe“
ich muss sagen ich empfinde das schon als Drohung. Ich habe die Ware ordnungsgemäß verschickt und hab nur Ärger. Was soll ich jetzt tun ??
9 Antworten
Ich habe es per dhl Päckchen versandt.
sowas aber auch, er muss sich gar nicht streiten, er macht auf Käuferschutz und bekommt Recht; du hast NICHT versichert versendet, das verlangt PayPal.
Was soll ich jetzt tun ?
Geld zurückzahlen und daraus L E R N E N
du kannst keine Versendungsnummer nachweisen
nimm es als Lehrgeld
spielt in dem Sinnne keine Rolle; da per PayPal gezahlt wurde, ist versicherter Versand vorgeschrieben; hat er nicht - ergo greift der Käuferschutz.
PP hält sich an ihre eigenen Regeln
Erstmal aufhören bitte im Quellcode-Zitat zu schreiben.
- Ist das eine Drohung von Gewalt
- Druck machen bei DHL & warum zur Hölle verschickst du überhaupt etwas über eBay Kleinanzeigen UND WARUM zum Teufel noch nicht mal mit Sendungsnummer?
- Würde ich da gar nicht drauf antworten & die Person einfach erstmal Anzeigen bei der Polizei wegen Bedrohung gemäß § 241 StGB
Auch bei einem Päckchen bekommst du einen Beleg.
die Person einfach erstmal Anzeigen bei der Polizei wegen Bedrohung gemäß § 241 StGB
Eine Bedrohung iSv § 241 StGB liegt allerdings nicht vor. Eine Anzeige würde daher nichts bringen; wahrscheinlich wird der Käufer nicht einmal dazu angehört werden.
Also, erstmal nen Kühlen Kopf bewahren.
Zuallererst; Du hast bestimmt eine Trackingnummer des Paketes, verfolge das Paket doch einmal.
Ich vermute, dass der Käufer entweder das Paket erhalten hat und nun in betrügerischer Absicht behauptet, es nicht erhalten zu haben oder er es wirklich nicht bekommen hat, das es aus welchen Gründen auch immer verloren gegangen ist.
Du solltest vorerst auf keinen Fall das Geld zurück zahlen, eine Nachforschung beim Versandunternehmen zu beauftragenden super;
Teile dem Käufer mit, dass du das getan hast und warte, was dabei raus kommt. Sollte das Paket wirklich mit abhanden gekommen sein und das Versandunternehmen hat dies zu verschulden, so wird es dafür aufkommen.
Sollte das Paket von einem Ablageort entwendet worden sein, so bleibt der Käufer auf dem Schaden sitzen.
Der Fragesteller schreibt, er habe als Päckchen versendet. Dann gibt es auch keine Trackingnummer. Ansonsten Zustimmung.
Und natürlich den Mailverkehr mit dem Käufer gut archivieren.
War versicherter oder unversicherter Versand vereinbart ? Bei letzteren trägt bei einem Privatkauf der Käufer das Risiko bei Verlust.
Eine PayPal-Zahlung ändert nichts an der gesetzlichen Lage.
Bei letzteren trägt bei einem Privatkauf der Käufer das Risiko bei Verlust.
Es kommt nicht auf die Versendungsart an. Bei einem Privatkauf trägt der Käufer immer das Risiko, dass die Sache verloren geht oder beschädigt wird (vgl. § 447 BGB). Daran ändern auch die PayPal-AGBs nichts, wonach ja ein versicherter Versand vorgeschrieben ist. Aber selbst wenn PayPal die Zahlung zurück bucht, so bleibt der Anspruch des Verkäufers grundsätzlich bestehen - ob der dann durchsetzbar ist, sei mal dahingestellt...
Es kommt nicht auf die Versendungsart an.
Doch wenn versichert vereinbart und der Verkäufer verschickt unversichert steht dem Käufer Schadensersatz zu, Abs.2 des von Dir zitierten Paragraphen.
Wenn unversichert vereinbart nicht, aber steht ja schon in der Antwort, dass dann der Käufer das Risiko trägt.
Jetzt änderst du den Sachverhalt ab und dichtest eine angebliche Vereinbarung hinzu. Davon war bisher nicht die Rede. Ohne Absprache (und diese Info gibt der Sachverhalt nur her) ist von Abs. 2 nicht auszugehen.
Den Sachverhalt 😉
Es sind überhaupt keine Hinweise auf eine Vereinbarung zum Versand oder darauf, dass der Verkäufer sich daran nicht gehalten hat.
Es wäre ebenso sinnvoll über die Gewährleistung zu sinnieren, aber auch damit wären wir meilenweit vom Sachverhalt entfernt. Und bevor wir sämtliche Probleme des Zivilrechts durchgehen, lass uns doch beim Sachverhalt bleiben 😋
Daher frage ich ja extra nach, ob eine Versandart vereinbart war 🙄
Gewährleistung hat mit Verlust einer Sendung auf dem Transportweg nun mal rein gar nix zu tun.
Daher frage ich ja extra nach, ob eine Versandart vereinbart war 🙄
Ah, okay. Dann habe ich deine Antwort fehlinterpretiert. Ich ging davon aus, dass es dir nicht auf eine Vereinbarung, sondern auf die Versandart ankam (zumal die Begriffe Paket und Päckchen ja oft synonym verwendet werden).
ich Würd garnicht Antworten, gerichtlich geltend machen. Keiner kommt zur Tür wegen 25€, ich wurde um ein paar Nullen mehr Hops genommen und bin nicht hin gegangen, wozu bringt nichts und dann
über Kleinanzeigen? sein Risiko wenn er will dass das verschickt wird.