Opfer eines Dreieckbetrugs, nun Mahnbescheid?
Auf ebay kleinanzeigen wurde ich Opfer eines Dreieckbetrugs.
Ich verkaufte einen Laptop auf ebay kleinanzeigen, den Laptop hat er von mir auf einer öffentlichen gut besuchten Strasse erhalten, das Geld hatte ich zuvor schon überwiesen bekommen mit Absicherung eines Fotos meines Personalausweis (Ich weiss das war dumm), allerdings wie ich erst nachher erfuhr war das Geld von jemand anderem. Der Betrüger dem ich den Laptop verkauft hatte, hat sich mit meinem Ausweis als mich ausgegeben um ein Iphone zu verkaufen und die 750€ von jemand anderem an mich weiterzuleiten, damit ich denke, ich habe Geld für den Laptop bekommen.
Erst später wurde mir aber bewusst, dass ich einem Betrüger in die Arme gefallen bin als jemand 1 Monat später unbekannt bei mir anrief und fragte wo sein Iphone bleibt und mir mit einer Anzeige drohte, aber na gut, da war ich noch etwas skeptisch.
Richtig bewusst wurde es mir 4 Monate später nach einem Brief der Polizei, bei dem Termin mit der Polizei hab ich die ganze Situation geschildert, dass mein Laptop durch den Vorfall bei dem Betrüger ist, hat die Polizei nicht interessiert. Das einzige was der Polizei wichtig war, ist das die 750€ schnell zu Ihrem Besitzer zurückkommen, der Besitzer sollte mich laut Polizei dann in den nächsten Tagen kontaktieren um alles zu klären.
1 Monat später immernoch kein Anruf vom Besitzer der 750€, also versuchte ich seine Email Adresse herauszufinden, da ich von der Polizei wusste, dass ihm eine Firma in Dortmund gehört. Ich habe die Email gefunden und ihn kontakiert, ich wollte eine Ratenzahlung innerhalb 2 Monate ausmachen, daraufhin antwortete er, dass er schon einen Anwalt kontaktiert hat und von seiner Seite aus kein Schriftverkehr mehr erfolgt.
Einen halben Monat später, erhielt ich dann kurz vor meinem Urlaub eine E-Mail von seinem Anwalt, dass ich innerhalb 3 Tagen die 750€ zahlen soll ohne Angaben auf welches Bankkonto ich das überweisen soll. Ich beschrieb dem Anwalt, dass ich selber Opfer des Betrugs gewesen bin und ich natürlich das Geld nicht mehr habe, aber ich es innerhalb 15 Tagen zurückzahlen kann. Daraufhin schrieben die mir, dass die dann einfach einen Mahnbescheidsantrag verschicken.
Abgesehen davon dass durch diese scheiss Situation mein Laptop weg ist, darf ich jetzt auch noch laut Mahnbescheid 150€ mehr bezahlen für Anwalt, Gericht und Zinsen. Ich selber hab keine Rechtsschutzversicherung, deshalb habe ich Angst vor noch mehr Kosten falls ich einen Teilwiederspruch auf die 150€ mache.
Was meint ihr? Wiedersprechen oder einfach bezahlen?
Ich habe dass Amtsgericht schon gefragt ob der Mahnbescheid überhaupt rechtens ist, weil ich keine anständige Mahnung bekommen habe und laut denen kann man auch ohne Mahnung einen Mahnbescheid kriegen heutzutage.
3 Antworten
Hast du Anzeige gegen denjenigen erstattet, der deinen Laptop gekauft hat?
Das wäre meiner (Laien!-)Meinung nach der erste, wichtigste Schritt.
Dann würde ich mir einen Anwalt suchen, zumindest für eine Beratung (wenn du ihn dir nicht leisten kannst und du keine Rechtsschutzversicherung hast - > geh zum Amtsgericht und lass dir einen Beratungsschein ausstellen, der kostet nur ein paar Euro)
Es ist ja nicht damit abgefrühstückt, dass du die 750 an jemanden zahlen willst. Damit erkennst du ja auch an, dass du "Schuld" bist - und wenn es zu einer Gerichtsverhandlung wegen Betruges kommt, kann das sicher sehr unschön für dich ausgehen.
Ich würde nicht einsehen, 750 an jemanden zu zahlen, dem ICH nichts verkauft habe. Mit welcher rechtfertigung denn? Nein, dagegen würde ich mich wehren.
Auf der anderen Seite: Wenn ich der Käufer des Handys wäre, und ich nur dich hätte, an den ich mich halten könnte, um an mein Geld (und meine Genuugtuung wegen des Betruges) zu kommen, würde ich mich natürlich auch an dich halten, mir einen Anwalt nehmen und dich einschüchtern (Kann ich wissen, ob nicht doch du mich betrogen hast, wo ich doch deine Persokopie erhalten habe? ;-) ) und natürlich würde ich Anzeige wegen Betruges dann auch nicht zurücknehmen, sondern weiter laufen lassen.
Wenn ich in deiner Situation wäre und die Geschichte so war, wie du sie hier schilderst, würde ich mir von allen Seiten, die ich finden kann, Hilfe suchen. Angefangen bei der Verbraucherzentrale, bei der die Masche sicher schon bekannt ist, über die Polizei, den weißen Ring (du bist ja ein dem Sinne ein Opfer) und dagegen vorgehen, um nicht am Ende als "Betrüger" gebranntmarkt zu sein.
Ich habe aber von ihm 750€ erhalten und er hat keine Ware dafür erhalten, also will er die 750€ zurück. Ich habe ihm zwar nichts verkauft, aber die 750€ hatte ich trotzdem von ihm damals erhalten. Ich dachte die wären von dem Käufer des Laptops, aber da wurde ich ganz schön verarscht.
Nein. So, wie du es geschrieben hast, hast DU die 750 Euro von demjenigen (weitergeleitet) bekommen, der den Laptop wegtrug.
Also hat der dir die Zahlung zukommen lassen und nur mit dem hast du ein Geschäft abgeschlossen über einen Laptop.
Woher das Geld ursprünglich kommt, ob es für ein Handy bestimmt war oder für zwanzig Jumbopakete Waschmittel, spielt keine Rolle, ebenso nicht, wer es vorher in der Hand hatte, weißt du ja nicht.
Cool story, bro.
Jemand anderes wurde betrogen und du willst dann noch Geld für etwas zahlen?
Anzeige erstatten und Mahnbescheid widersprechen.
So denn die Geschichte wahr ist.
Hallo, so die Geschichte denn wahr ist, hat der andere Geschädigte, also der Käufer des iPhone einen zivilrechtlichen Anspruch gegen den Fragesteller aus ungerechtfertigter Bereicherung, da der Fragesteller ja das Geld bekommen ohne ein Recht darauf zu haben;
Es sei mir aber gestattet, dass ich die ganze Geschichte, einschliesslich des nunmehr angeblich bestehenden chat verlaufes mit einigen fragezeichen versehe
Er und ich wurden betrogen. Aber das Geld ist seins, ich dachte nur es wäre von dem Betrüger, aber ist es nicht. Mein Laptop ist weg und ich habe 750€ die eigentlich jemand anderem gehören und der jemand hat mich angezeigt.
Mein erster Rat: Geh zu einem Anwalt, lass dich dort beraten und beauftrage den Anwalt mit deiner Vertretung. Das ist das Vernünftigste, was du machen kannst. Es geht hier um fast 1000 Euro, wenn man die Kosten dazu rechnet. Dafür lohnt sich der Gang zum Anwalt auf jeden Fall.
Wichtig: Ein Widerspruch ist nur möglich, solange der Vollstreckungsbescheid noch nicht verfügt ist (§ 694 ZPO). Halte dich also an die in dem Mahnbescheid angegebene Frist zur Zahlung und lege innerhalb dieser Frist Widerspruch ein. Das kannst du selbst tun (schriftlich bei dem Gericht, das den Mahnbescheid erlassen hat) oder über deinen Anwalt. Ich empfehle dir, auch das schon über einen Anwalt machen zu lassen. Der kann dich dann nämlich vorher beraten und dir empfehlen, was am besten zu tun ist.
Zur Sache: Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, sehe ich hier nicht, dass dein Gegner einen Anspruch auf Zahlung von 750 Euro gegen dich hätte. Du hast einen Kaufvertrag mit dem Betrüger abgeschlossen, dieser Kaufvertrag wurde deinerseits und auch durch den Betrüger erfüllt. Es ist hier - solange du nicht wusstest oder wissen musstest, woher das Geld kommt (dann käme zumindest strafrechtlich eine Geldwäsche in Betracht) - unerheblich, dass der Betrüger das Geld durch seine Straftat an deinem Gegner erhalten hat. Ebenfalls unerheblich ist, dass der Betrüger sich deinem Gegner gegenüber als du ausgegeben hat. Hierdurch ist kein Vertrag zustande gekommen, denn es fehlt an einer Willenserklärung deinerseits.
Unter der Voraussetzung, dass deine Version der Geschichte wahr ist, lässt sich hier meines Erachtens kein Anspruch des Gegners gegen dich auf (Rück-)Zahlung kosntruieren. Die Frage dürfte nur sein, wer in einem möglichen Zivilprozess was beweisen kann. Auch wenn ich das nicht voraussagen kann, so wage ich dennoch die vorsichtige Prognose, dass anhand deiner Unterlagen / deiner Korrespondenz mit dem Betrüger die Beweislage eher günstig für dich ist.
Das alles kann und wird im Übrigen dein Anwalt mit dir besprechen. Nur zur Info: Auch wenn du das Geld für den Anwalt wohl vorstrecken musst - du erhälst deine Kosten im Falle eines Obsiegens vor Gericht erstattet.
Viel Erfolg!
Und wenn ich vor Gericht verliere, zahle ich wohlmöglich nicht mehr 900, sondern 2000 oder so.
Naja, also der Gegner kann beweisen, dass das Geld auf mein Konto eingegangen ist und dafür nichts bekommen hat, dass alleine reicht doch schon aus außerdem hat er einen angeblichen Whatsapp Chatverlauf mit mir wo sich der Betrüger als mich ausgibt.
Ich habe nur einen chatverlauf mit dem Betrüger, der den laptop kaufen will und hab bei dem chatverlauf nichtmal eine Bestätigung dass er den Laptop angenommen hat, also habe ich theoretisch eigentlich nichtmal einen handfesten Beweis, dass ich wirklich einen Verkauf eines Laptop abgeschlossen habe.
Offensichtlich hab ich den Sachverhalt falsch verstanden. Das Geld hast du also nicht von dem Betrüger direkt, sondern von deinem jetzigen Gegner überwiesen bekommen?
Das ändert die Sachlage natürlich. Und zwar leider zu deinen Ungunsten.
Genau das meine ich. Die 750€ gehören halt dem Betrüger, ich wurde sogesehen verascht und habe dadurch meinen Laptop verloren, die 750€ kriegt er auch wieder. Die Frage ist nur ob ich jetzt auch wirklich die 150€ Gerichts- Anwalts,- Zinskosten bezahlen soll die in dem Zeitraum von seinem Verlust der 750€ bis jetzt entstanden sind oder ich dagegen einen Teilwiederspruch machen soll?
Also den Betrüger habe ich schon längt wegen meines Laptops und Identitätsdiebstahls angezeigt, aber laut Polizei bringt dass nichts, weil man ihn nicht finden wird. Das Geld kam ja von dem der mich angezeigt hat und der Betrüger hat den Laptop von mir auf offener Straße bekommen wo keine Kameras installiert sind.
Die 750€ muss ich ja zurückzahlen, sind ja nicht meine. Also denkst du, wenn ich die vollen 750€ + 150€ wegen Gerichtskosten etc. zurückzahle, dass der Fall noch nicht beendet ist, sondern dann erst richtig los geht, weil man mich dann für Schuldig hält?