Sind die Strafen in Deutschland ungerecht?
Eine Holocaustleugnerin bekam über 2 jahre haft weil sie den holocaustgeleugnet hat. https://m.spiegel.de/panorama/justiz/holocaustleugnerin-ursula-haverbeck-zu-zweieinhalb-jahren-haft-verurteilt-a-1122402.htmlSie hat keinen Menschen getötet oder verletzt und trotzdem ist ihre strafe härter als die von jugendlichen die jemanden brutal zu Tode geprügelt haben diese bekamen 1-2 jahre Bewährung https://www.google.com/amp/s/www.merkur.de/bayern/passau-bayern-toedliche-schlaegerei-in-passau-gericht-verurteilt-taeter-10538274.amp.html ist das akzeptabel was meint ihr?ist es gerechtfertigt eine alte frau die nicht an den holocaust glaubt einzusperren und jugendliche die jemanden dann brutal niedermetzeln nicht mal in den knast schicken sondern nur Bewährung was nichts ist..(ich will hier Holocaustleugnung NICHT verharmlosen klar ist das nicht okay nur möchte ich wissen ob dass tatsächlich so schlimm sein soll)
41 Stimmen
16 Antworten
Viele Gesetze sind gut. Und die Richter wenden den zur Verfügung stehenden Strafrahmen auch gut an. Manchmal gibt es "komisch" erscheinende Urteile - die man besser verstehen kann, wenn man sich näher mit dem Recht auseinandersetzt. Manchmal gibt es solche, bei denen man es dennoch nicht nachvollziehen kann - weil der Richter ungewöhnlich urteile, für einen solchen Fall.
Das ist aber nicht die Regel.
Wo der Staat nur ansetzen kann ist bei den Gesetzen. Und da gibt es wenige wo Nachbesserungsbedarf besteht. Eine Holocaust-Leugnerin die eh bald stirbt würde ich nicht ins Gefängis schicken - sondern diese opferlose Straftat bei der niemand zu Schaden kommt entkriminalisieren.
Die Morde in Halle aktuell haben uns gezeigt, dass der Täter sich im Internet radikalisierte - und viel zu Hause war online. Er war ja eben genau auf solchen Seiten die man durch das dt. Recht gar nicht erfasst. Wenn die Oma da mit ihren Kumpels einen trinkt und ihre Sprüche ablässt und da eh Leute dabei sind die vorher schon Rechtsrock hörten ... dann ändert das wohl kaum was - egal was die jetzt behauptet.
So einen Unsinn liest man selten. Eine zigfache Wiederholungstaterin lernt es halt nicht anders.
Der Fall in Passau war gar nicht so schlimm. Habe das Urteil live gehört. Das ist nur dumm gelaufen. Im Übrigen wird das Urteil meines Erachtens eh in der Revision aufgehoben.
Naja, also ich sags mal so, manchmal kommt es mir so vor. Ich habe aber kein Jura studiert und bin nur mit Gesetze vertraut welche ein Bürger wissen sollte.
Einmal gab es einen Fall da hab ich als leihe aber an unserem Rechtssystem gezweifelt. Es war im SWR 1 Radio...
Tag 1: ein Mann erschießt seine Frau aus Mordlust. Er wurde als unzurechnungsfähig anerkannt weil er anscheinend ein Psychisches Problem hatte und in eine geschlossene Psychiatrie zur weiteren Behandlung untergebracht.
Tag 2: Ein 21 Jähriger tötet zwei Menschen nach dem er mit dem Auto ein geschwindigkeitsrausch hatte. Er erkennt sofort seine Schuld an, und zeigt reue für seine Tat. Was für mich als leie eine Fahrlässige Tötung war, war für das Gericht eindeutig Mord.
Habe jetzt keine Quellen dafür weil ich es nur im Radio gehört habe, aber mir geht es jetzt auch nicht darum etwas zu beweisen, sondern ausschließlich darum, das ich manche Rechtssprechungen nicht verstehe. Das oben genannte soll demnach nur als Beispiel dienen um meine Meinung nachvollziehen zu können.
zu tag 1: in der forensischen psychiatrie ist der aufenthalt MINDESTENS so lange wie die gefängnisstrafe. das wird durch das urteil so festgelegt, damit auf diesem weg eine strafe nicht abgekürzt werden kann. faktisch sind die leute in einer forensischen psychiatrie deutlich länger als im gefängnis. die durchschnittliche aufenthaltszeit beträgt in hessen 4 und in bayern 6 jahre - und dabei sind delikte, die bei nicht psychisch erkrankten personen nur zu geldstrafen oder bewährung geführt hätten. für mord ist natürlich keiner nach 4/6 jahren draussen. also ist der mann am tag 1 nicht besonders gut weggekommen, eher schlechter.
zu tag 2: reue hilft den beiden toten auch nichts mehr. daher finde ich es nicht so toll, wenn jemand sofort seine schuld anerkennt und reue zeigt - das ist recht billig für den schuldigen. es gibt merkmale für mord, die mord von der fahrlässigen tötung unterscheiden. die sorgen dafür, dass urteile halbwegs objektiv sind (d.h. dass unterschiedliche richter zu einem ähnlichen urteil kommen würden), während laien aus dem bauch heraus und deshalb sehr unterschiedlich entscheiden.
ist es gerechtfertigt eine alte frau die nicht an den holocaust glaubt einzusperren
Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um Recht. Hört sich zwar ähnlich an, ist es aber nicht. Die alte Frau kann glauben, was sie will. Das ist ihre Privatangelegenheit. Eine Leugnung hingegen ist nicht mehr privat und wenn sie in einer hetzerischen Gazette wiederholt strafbare Falschbehauptungen aufstellt, dann ist die Verurteilung rechtsmäßig.
Solche Vergleiche von in sich total verschiedenen Straftaten. Noch dazu zwischen Jugendlichen und Erwachsenen, ist alberner Unsinn.
Das kannst du nicht mal bei artgleichen Straftaten, also bei Mord. Es gibt verschiedene Beweggründe. Manchmal mildernde Umstände.
Allgemein sind Jugendliche durchaus milder bestraft als Erwachsene. Weil man Jugendliche bis zu einem gewissen Grad nicht voll verantwortlich für Taten machen will. Dafür gibt es gute gründe oder auch fragwürdigere.
Wenn du im Sinn hast, Holocaust-Leugnung zu verharmlosen mit so einem Vergleich, dann ein gut gemeinter Rat: Lass solchen Blödsinn einfach.
Wenn du im Sinn hast, Holocaust-Leugnung zu verharmlosen
So schaut´s aus.
Dann solltest du dir ein besseres Beispiel raussuchen. Und solltest nicht von Mord schreiben, wenn es da offensichtlich nicht um einen Mord ging.
weil die den Angeblich nicht töten wollten
Dir ist klar, dass das für die Bewertung "Mord oder nicht?" keine Rolle spielt? Natürlich ist die das nicht klar, da dir ja jegliche Kompetenz in diesem Bereich fehlt, wie du hier eindrucksvoll bewiesen hast.
Ich will den holocaust nicht verharmlosen.