Gilt der Brief als rechtlich zugestellt?
Person A wohnt nicht mehr bei den Eltern und erhält einen Brief per Einschreibung. Da der Nachnahme übereinstimmt, wird der Brief zugestellt. Aber Person A wohnt woanders und hat darüber keine Kenntnis erlangt.
6 Antworten
Es ist wichtig, worum es sich handelt. Also nach welchem Gesetz die "Zustellung" erfolgt.
Hängt davon ab, ob A sich auch umgemeldet hat.
ja er gilt als zugestellt. deine eltern müssen ihn dann weiterleiten. der postbote kann ja nicht wissen, dass du da nicht mehr wohnst.
Wohnsitz auch woanders gemeldet? Dann sehe ich das nicht als zugestellt an.
Wenn:
Die Adresse dem Absender so mitgeteilt wurde - er muss sie nicht prüfen
und
das Einwurfeinschreiben bei diesem Namen eingeworfen wurde
dann ja.
Ob der tatsächlich wo anders wohnt, ist völlig Banane.