Joggerin fotografiert unser Auto und hat die Fotos dem Ordnungsamt zugespielt. Rechtslage?
Hallo zusammen,
mein Freund und ich haben an einem Sonntag unser Auto (sein Firmenwagen zur priv. Nutzung) an einem Park geparkt, bzw. an einer Stelle gehalten an der ein Parkverbot ist.
Diese Stelle ist auf einer Art kleiner "Schotterfläche" neben einer größeren Straße auf der wir lang gefahren bzw. nach Hause gefahren sind.
Wir haben bloß höchstens 10 Minuten dort gehalten, da unser zu dem Zeitpunkt 2 Monate alter Säugling sich während der Fahrt verschluckt, stark gehustet, sich anschließend übergeben und fürchterlich geschrien hat.
Wir sind dann schnell aus dem Auto raus, an eine sichere Ecke auf eine Bank hinter ein Gebüsch. Dort habe ich mein Kind beruhigt und das Erbrochene beseitigt.
Als ich mit meinem Freund und unserem Kind wieder zum Auto gelaufen bin, stand dort plötzlich eine Joggerin (ca. 55-65 Jahre) und hat das Parkverbotsschild mit unserem Auto zusammen mit ihrer Digitalkamera fotografiert. Ich war perplex und entsetzt und fragte sie "geht's noch?". Als sie sich von uns erwischt gefühlt hat und schon dabei war wegzulaufen rief sie "ja, siehst du doch, du Ftze".
Wir waren echt geschockt in diesem Moment von so viel Unverschämtheit und Unmenschlichkeit. Weiter haben wir uns dabei aber nichts gedacht - es gibt ja nicht wenige verbitterte Menschen mit merkwürdigen Hobbys auf dieser Welt.
Jetzt, fast 3 Monate später, hat mein Freund von seiner Firma eine schriftliche Anzeige vom Ordnungsamt erhalten, zu diesem Vorfall bzw. dem Falschparken und die Firma ist dazu aufgerufen die Personalien des Fahrers zu melden.
Frage 1:
darf eine Privatperson selbstgemachte Fotos von unserem Fahrzeug/Kennzeichen an das Ordnungsamt weiterleiten, damit dies zur Anzeige einer Ordnungswidrigkeit gebracht wird?
Frage 2:
da die Frau wohl wahrscheinlich nun auch ihren eigenen Namen dem Ordnungsamt für diese Angelegenheit mitgeteilt hat, können wir die Frau wegen Beleidigung anzeigen? Und/oder wegen "fotografieren von Privateigentum" oder ähnlichem?
Wir möchten uns diese Frechheit nämlich nicht gefallen lassen.
Wir haben nur kurz geparkt/gehalten wegen einer mehr oder weniger großen Notsituation und waren auch schnell wieder weg. Wir haben mit unserem Auto weder Fußgänger noch Fahrradfahrer oder andere Autos behindert.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten :-)
12 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hi, Frage 1: Ja ist rechtens, ein Auto genießt keinen Persönlichkeitsschutz wie ein Mensch.
Frage 2: Ist natürlich eine Beleidigung und kann straf- bzw. zivilrechtlich verlogt werden. Ob die Behörden das tun, wenn die Person aussagt: "Stimmt nicht, die wollen mir nur eins auswischen, weil ich ihr Auto fotografiert hab", kann ich Dir nicht sagen, glaube aber eher nicht.
Vom teuren zivilrechtlichen Weg mit Anwalt würde ich in dem Fall eher abraten.
Zusatz: Rechtslage ist, wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
Meine Antwort wurde leider gelöscht. Weil ich andere damit verletze. Wie lächerlich. Man darf hier auf GF nicht mehr seine Meinung sagen. Ich sag sie trotzdem. Hier wird nur der hofiert, wer den FS nach dem Mund redet.
Ich finde, du versteckst deine Owi hinter einer Notlage, die keine war. Dafür spricht, dass du seelenruhig dein Auto verlässt, noch ein paar Schritte bis zur nächsten gemütlichen Bank gehst. Eine Notlage sieht anders aus.
Und wenn es eine war, dann kannst du das in Ruhe erklären und musst nicht gleich die Konfrontation suchen und andere bezichtigen und beleidigen.
Außerdem wäre es MIR ein Verwarngeld wert gewesen, mich dafür um mein Kind zu kümmern.
Diese ganze Geschichte um Strafe, Anzeige, Beleidigung würde bei mir absolut in den Hintergrund treten, wenn es um nein Kind ginge. Und darum kann ich dir das nicht so ganz abnehmen.
Gruß S.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Steffile/1662319155183_nmmslarge__0_0_400_400_a7448469a17c2ce8ed07251058ff274b.png?v=1662319155000)
Ich kann mir nicht vorstellen dass das Ordnungsamt die Fotos von privaten Stalkern beachtet, denn das waere zu leicht anfechtbar.
Und wie schon @brido sagte, habt ihr gehalten und nicht geparkt.
Mach dir keinen Kopf, dsa passiert bestimmt nichts.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Havenari/1550832190763_nmmslarge__13_200_1406_1406_1b25dc67f5227c635594e342b4ac288d.jpg?v=1550832191000)
Fotos von privaten Stalkern
Jogging ist etwas gänzlich anderes als Stalking.
wie schon @brido sagte, habt ihr gehalten und nicht geparkt
Wichtiger als irgendwelche Ansichten ist allerdings, was die StVO sagt. Und die sagt: wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Hier sind sogar beide Bedingungen erfüllt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/3_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Wichtig ist, dass man das Auto verlässt und nicht mehr in Sichtweite hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
- Ja, sonst hätte das OA diese Fotos nicht für eine Anzeige nutzen dürfen
- Wo ist da eine Beleidigung?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
1) Natürlich, Hinweise zur Störung der öffentlichen Ordnung kommen in erster Linie aus der Öffentlichkeit. Wo bitte sind wir denn hier? ;)
2) Du kannst, wenn du dich dazu nicht auf fremde Grundstücke begeben musst, fotografieren, was du willst. Nur die Verwertung dieser Bilder ist gesetzlich eingeschränkt. Die Weitergabe ans Ordnungsamt ist aber nicht verboten. Außerdem dürfte es sich ja um einen Firmenwagen und nicht um euer Privateigentum gehandelt haben.
Eine Anzeige wegen Beleidigung nach Bekanntgabe der Anschrift der Joggerin (und ich bezweifle stark, dass das O-Amt euch die mitteilt), halte ich für ziemlich abwegig. Da hätte eigentlich eine Anzeige gegen unbekannt mit danach festgestellter Identifikation der Dame mehr gebracht. So dürfte der beurteilende Staatsanwalt das als Revanche-Akt gegen die Ordnungssache sehen ... und abverfügen.
Letzteres sollte übrigens auch für 's Falschparken gelten, wenn ihr die Umstände bei der Befragung angebt.
Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt.