Joggerin fotografiert unser Auto und hat die Fotos dem Ordnungsamt zugespielt. Rechtslage?

12 Antworten

Hi, Frage 1: Ja ist rechtens, ein Auto genießt keinen Persönlichkeitsschutz wie ein Mensch.

Frage 2: Ist natürlich eine Beleidigung und kann straf- bzw. zivilrechtlich verlogt werden. Ob die Behörden das tun, wenn die Person aussagt: "Stimmt nicht, die wollen mir nur eins auswischen, weil ich ihr Auto fotografiert hab", kann ich Dir nicht sagen, glaube aber eher nicht.

Vom teuren zivilrechtlichen Weg mit Anwalt würde ich in dem Fall eher abraten.

Zusatz: Rechtslage ist, wer sein Fahrzeug verlässt, der parkt.

Meine Antwort wurde leider gelöscht. Weil ich andere damit verletze. Wie lächerlich. Man darf hier auf GF nicht mehr seine Meinung sagen. Ich sag sie trotzdem. Hier wird nur der hofiert, wer den FS nach dem Mund redet.

Ich finde, du versteckst deine Owi hinter einer Notlage, die keine war. Dafür spricht, dass du seelenruhig dein Auto verlässt, noch ein paar Schritte bis zur nächsten gemütlichen Bank gehst. Eine Notlage sieht anders aus.

Und wenn es eine war, dann kannst du das in Ruhe erklären und musst nicht gleich die Konfrontation suchen und andere bezichtigen und beleidigen.

Außerdem wäre es MIR ein Verwarngeld wert gewesen, mich dafür um mein Kind zu kümmern.

Diese ganze Geschichte um Strafe, Anzeige, Beleidigung würde bei mir absolut in den Hintergrund treten, wenn es um nein Kind ginge. Und darum kann ich dir das nicht so ganz abnehmen.

Gruß S.

Ich kann mir nicht vorstellen dass das Ordnungsamt die Fotos von privaten Stalkern beachtet, denn das waere zu leicht anfechtbar.

Und wie schon @brido sagte, habt ihr gehalten und nicht geparkt.

Mach dir keinen Kopf, dsa passiert bestimmt nichts.


Havenari  15.10.2019, 12:09
Fotos von privaten Stalkern

Jogging ist etwas gänzlich anderes als Stalking.

wie schon @brido sagte, habt ihr gehalten und nicht geparkt

Wichtiger als irgendwelche Ansichten ist allerdings, was die StVO sagt. Und die sagt: wer länger als drei Minuten hält oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt. Hier sind sogar beide Bedingungen erfüllt.

0
wiki01  14.10.2019, 14:53
habt ihr gehalten und nicht geparkt.

Wer länger als 3 Minuten hält, der parkt.

1
Steffile  14.10.2019, 15:00
@wiki01

Das kann die Stalkerin mit einem Foto ja schlecht beweisen.

0
wiki01  14.10.2019, 15:05
@Steffile

Witzig. Ich könnte das, in dem ich 2 Fotos mit Zeitstempel mache.

0
BackupBone  14.10.2019, 15:07
@wiki01

Wichtig ist, dass man das Auto verlässt und nicht mehr in Sichtweite hat.

2
Sirius66  14.10.2019, 15:11
@Steffile

Und wenn ich dann gemütlich um die Ecke zur nächsten gemütlichen Bank schlendere, lasse ich mir auch mehr als 3 Minuten Zeit, weil mein Kind in Not ist?

..... Aha ....

2
wiki01  14.10.2019, 16:11
@Sirius66

Ich gehe auch davon aus, dass das eine Schutzbehauptung ist.

0
Sirius66  14.10.2019, 16:26
@wiki01

Die schlimmste, die es gibt .... Notfall Kind!

1
  1. Ja, sonst hätte das OA diese Fotos nicht für eine Anzeige nutzen dürfen
  2. Wo ist da eine Beleidigung?

1) Natürlich, Hinweise zur Störung der öffentlichen Ordnung kommen in erster Linie aus der Öffentlichkeit. Wo bitte sind wir denn hier? ;)

2) Du kannst, wenn du dich dazu nicht auf fremde Grundstücke begeben musst, fotografieren, was du willst. Nur die Verwertung dieser Bilder ist gesetzlich eingeschränkt. Die Weitergabe ans Ordnungsamt ist aber nicht verboten. Außerdem dürfte es sich ja um einen Firmenwagen und nicht um euer Privateigentum gehandelt haben.

Eine Anzeige wegen Beleidigung nach Bekanntgabe der Anschrift der Joggerin (und ich bezweifle stark, dass das O-Amt euch die mitteilt), halte ich für ziemlich abwegig. Da hätte eigentlich eine Anzeige gegen unbekannt mit danach festgestellter Identifikation der Dame mehr gebracht. So dürfte der beurteilende Staatsanwalt das als Revanche-Akt gegen die Ordnungssache sehen ... und abverfügen.

Letzteres sollte übrigens auch für 's Falschparken gelten, wenn ihr die Umstände bei der Befragung angebt.