Bleibt eine getilgte und gelöschte Grundschuld im Grundbuch weiterhin ersichtlich?
Bleibt eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld weiterhin als einmal eingetragen ersichtlich, auch wenn diese gelöscht ist ?
Sprich, wird diese nur durchgestrichen ?
Oder wird diese auch hinsichtlich Sichtbarkeit gelöscht ?
Zusammenhang:
Die Stiefmutter als Alleinerbin behauptet, der Vater hätte nichts weiter hinterlassen, als sein Einfamilienhaus.
Die Kinder wissen aber, dass der Vater das abbezahlte Haus in 1990 von der Bank hat schätzen lassen, um es als zusätzliche Sicherheit für Investionen in Mietimmobilen zu nutzen.
Danach hat die Stiefmutter den Kontakt zwischen Vater und Kindern unterbunden.
Wenn eine damals eingetragene Grundschuld zu Gunsten der Bank, auch wenn sie getilgt und gelöscht wäre, heute noch als damals eingetragen ersichtlich wäre, so wäre dies ein Indiz, dass die KInder recht haben, und die Stiefmutter Nachlassvermögen und Pflichtteil unterschlägt.
4 Antworten
als Pflichtteilsberechtigter kannst Du vom Erben eine Aufstellung des Nachlasses verlangen, die auch von einem Notar oder der zuständigen Behörde aufgelistet werden kann; § 2314 BGB;
befindet sich eventuelles weiteres Grundeigentum im Bezirk des Amtsgerichts des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen, ist die Feststellung problemlos; bei auswärtigem Eigentum kann es schwieriger werden;
die Erbin muss sich aber auch auf Aufforderung zu solchen Fragen (z.B. sind weitere Unterlagen im Nachlass vorhanden, die auf weiteres Grundeigentum hindeuten) dezidiert äußern evtl. mit eidesstattlicher Versicherung;
Ja , der Eintrag wird durchgestrichen , es ist für alle die in das Grundbuch Einsicht nehmen Sichtbar, dass diese Gerundschuld bestanden hat und am welchem Tag Sie gelöscht wurde.
Ja, die Grundschuld ist weiterhin sichtbar. Ist ja ein direkter Eintrag und wird, wenn gelöscht, nur durchstrichen und als gelöscht vermerkt.
Allerdings ist das kein Beweis, dass da noch etwas anderes zu erben wäre.
Hallo,
vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten.
Den Grundbuchauszug habe ich erhalten, aber indirekt.
Jetzt das Verwunderliche:
In Abteilung 3 gibt es keinerlei Eintragungen !
Noch nicht einmal die Eintragung von der Finanzierung des Hausbaus selbst, vor gut 40 Jahren.
Obwohl die über die Bank finanziert wurde , und die sich garantiert eine Grundschuld dafür hat eintragen lassen.
Wie kann das sein ?
Wurden mir ein geschwärzter (geweißter) Grundbuchauszug gegeben ?
Kann die Sichtbarkeit von Eintragungen in Abteilung 3 im elektronisch einsehbaren Grundbuch ausgeblendet werden ?
Besten Dank und beste Grüße.