60€ fürs Schwarzfahren?

11 Antworten

Die Rechtssprechung ist da etwas uneihietlich aber die Tendenz geht dahin zu sagen, dass du als Minderjähriger nicht zahlen musst. Das ergibt sich aus der beschränkten geschäftsfähigkeit, denn die 60€ sind keine Strafe im juristischen Sinne (wie etwa ein Bussgeld oder eine Geldstrafe), sondern eine zivilrechtliche Vertragsstrafe. Und hier ist der Knackpunkt: Man kann zwar davon ausgehen, dass die Eltern, wenn sie dir Fahrgeld geben dem Vertragsschluß "Kauf einer Fahrkarte zwecks Beförderung" zugestimmt haben, nicht aber dass du schwarz fährst. Daher ist der Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen "schwebend unwirksam"und noch kein Vertrag zustande gekommen.

https://www.jurarat.de/muessen-eltern-beim-schwarzfahren-ihres-minderjaehriges-kindes-die-4000-eur-zahlen

https://www.aachener-zeitung.de/ratgeber/recht/minderjaehriger-muss-nicht-fuer-schwarzfahren-zahlen_aid-27077571

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html


Unknowminigirl 
Beitragsersteller
 15.10.2019, 12:47

Und wie ist es mit meinen Eltern, müssen sie es nicht bezahlen?lg

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VoiceOfReason  15.10.2019, 15:46

Wie genau kommt man eigentlich auf den Trichter, frage ich mich? Kann man das näher ausführen?

Dass der Vertrag schwebend unwirksam ist, bis die Eltern dem zustimmen oder auch nicht, ist klar. Aber sie haben ihm in dem Moment zugestimmt als sie gesagt haben "geh los und steig in den Zug."

Auch sind "fahr mit dem Zug" und "steig ohne gültigen Fahrschein ein" keine zwei verschiedenen Verträge, denen man zustimmen könnte oder auch nicht. Es ist beides derselbe Vertrag über eine Beförderungsleistung, dem die Eltern entweder mit allen Bestandteilen (inkl. evtl. Vertragsstrafen) zustimmen können oder eben nicht.

Natürlich können die Eltern praktisch gesehen am Ende immer behaupten, sie hätten der Zugfahrt generell nie zugestimmt, allerdings könnte es - falls jemand nachhakt - dann durchaus sein, dass sie Probleme wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bekommen, denn in dem Fall hätten sie ja gar nicht gewusst, dass oder wohin ihr Kind mit dem Zug gerade fährt.

Wie also kommt man hier zu dieser rosinenpickerischen Rechtsauffassung? Die wird hier immer wieder vertreten, erscheint mir aber etwas sehr weit hergeholt...

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Stadewaeldchen  15.10.2019, 20:19
@VoiceOfReason
Auch sind "fahr mit dem Zug" und "steig ohne gültigen Fahrschein ein" keine zwei verschiedenen Verträge,

Zwei verschiedene Dinge sind es aber wenn ich meinem Kind erlaube sich eine Fahrkarte zu kaufen oder meinem Kind erlaube schwarz zu fahren.

Natürlich können die Eltern praktisch gesehen am Ende immer behaupten, sie hätten der Zugfahrt generell nie zugestimmt,

Darum geht es im Zweifel nicht, sonder ob sie der Schwarzfahrt zugestimmt haben.

allerdings könnte es - falls jemand nachhakt - dann durchaus sein, dass sie Probleme wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bekommen,

Eher weniger, denn Aufsichtspflicht heißt nicht, das Kinder rund um die Uhr vollüberwacht werden müssen. Das käme zum tragen, wenn die Eltern damit rechnen müssen, z.B. weil das Kind schon häufiger schjwarz gefahren ist.

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VoiceOfReason  16.10.2019, 04:45
@Stadewaeldchen

Es sind zwei verschiedene Dinge, aber keine zwei verschiedenen Rechtsgeschäfte und darauf basiert doch die ganze Argumentation. Man kann einem Rechtsgeschäft nicht nur teilweise zustimmen.

Auf jeden Fall sollte der Vertrag also mit allen Bestandteilen wirksam sein, wenn die Eltern von der Fahrt wussten und sie abgesegnet haben. Dann gilt auch die Vertragsstrafe.

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Unknowminigirl 
Beitragsersteller
 15.10.2019, 16:06

Nein, so war die Frage nicht gemeint. Ich wohne noch bei meinen Eltern und frage, ob es daraus läuft das sie es für mich zahlen müssten.lg

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Theoretisch musst du die 60.-€ nicht zahlen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

Das betrifft aber nur die 60.-€ erhöhtes Beförderungsentgelt. Zivilrechtlich kann der ÖPNV Anbieter diese 60.-€ bei Minderjährigen nicht einfordern, weil der Beförderungsvertrag nicht nur positive Folgen für den minderjährigen Vertragspartner hat.

Allerdings kann der ÖPNV Anbieter den Minderjährigen (14-17) jederzeit strafrechtlich vor Gericht zerren. Das Fahren ohne gültige Fahrkarte ist nämlich eine Straftat und zwar "Erschleichen von Leistungen". Mit den 60.-€ kommt man sicher besser weg, als mit der Strafe, die einem ein Gericht aufbrummen wird. Wenn du dich weigert die 60.-€ zu zahlen würde ich wetten, dass der ÖPNV Anbieter dich anzeigen wird. Das nächste mal zahlst du dann "gerne" die 60.-€.

Über 1.000 Menschen sitzen akut wegen Schwarzfahren sogar im Gefängnis. Meistens weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnten, die das Gericht verhängt hat.

Das ist die erhöhte Beförderungsgebühr. So steht es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderungsunternehmens.

ja muss du egal ob minderjährig oder nicht

musst du voll zahlen mich wunderts nur das es so wenig ist in Wien zahlst du dafür Ü100€