Darf eine Einrichtung die Hunde aus einer Beschlagnahmung aufnimmt öffentlich, bei Facebook Arztberichte veröffentlichen oder Außenstehenden Akteneinsicht gew?

Es geht um eine Beschlagnahmung von Hunden, Bestandsreduzierung durch Veterinäramt von einem Gnadenhof. 60 Tiere wurden beschlagnahmt, 28 Hunde wurden in einem Tierschutzzentrum, gleichzeitig auch Hundepension untergebracht, andere in Tierheimen o.ä. Während Tierheime anonym bleiben, machte das Tierschutzzentrum von Anfang an alles öffentlich. Fotos über die Beschlagnahmung, Fotos und Videos wurden auf ihrer Facebookseite öffentlich gepostet.Auch Bericht von tierärztlichen Untersuchungen, Diagnosen usw. Unter anderem berichtet ein anderer Account a.Facebook seit Monaten über diese Beschlagnahmung und verbreitet Hetze. Es besteht offenbar Kontakt zwischen diesem Tierschutzzentrum und dem anderen Facebook account. Es liegen zwar über 500 km dazwischen, also keine Nachbarn oder Treffen am Stammtisch. Untereinander werden interne Informationen, Bilder d.Hunde während Aufenthalt veröffentlicht auf bd.Seiten sowie interne Informationen über notwendige tierärztliche Behandlungen uvm. Sogar wurde ein Screenshot veröffentlicht von der Dokumentationsseite d.TSZ, ausgefüllt von einem Tierarzt der in diesem Fall einen Hund aus d.Beschlagnahmung untersucht hat und eine Augeninfektion diagnostizierte die im ungünstigstrn Fall nicht therapierbar sein könnte, ggf .dann Euthanisierung notwendig. Vorstellung in einer Spezial Tierklinik wurde eingeleitet. Weitere Erkrankungen benannt, dass der Hund aus Beschlagnahmung stammt usw. Per Screenshot, ohne Sichtbarkeit von welcher Herkunft, also Einrichtung, oder Name des Tierarztes wurde dieser Screenshot bei diesem anderen Account veröffentlicht, als Gutachten bezeichnet und nicht darauf hingewiesen, dass es von einem Dokument aus dem TSZ ist, quasi die Haushakte im Sinne von Qualitätsmanagement in dieser Einrichtung.

Meine Frage - ist es erlaubt tierärztliche Befunde von untergebrachten Tieren zu veröffentlichen auf dem Facebook Account des Tierschutzzentrum sowie Fotos der Hunde? Erwähnenswert... Die Beschlagnahmung der 60 Hunde ist überall in den Medien, insbesondere bei Facebook . Die Gründe der Beschlagnahmung, der Hof, die Besitzerin, alle Details wurden öffentlich gemacht von vielen Seiten. Jeder der die Facebook-Seite des TSZ sehen kann und die Beiträge....weiß also genau um wessen Tiere es sich handelt. Das Gleiche bei dem anderen Account. Aber dieser andere Account sich Informationen geben lassen und veröffentlichen, ebenso Fotos und weitere Details???? Danke im Voraus für Eure Antworten.

Datenschutz, Facebook
Zimmertür Schlüssel fehlten bei Auszug? Muss ich komplettes Schloss bezahlen oder kann man nur einen Schlüssel nachmachen?

Bei Auszug fehlten mir sämtliche Zimmertür Schlüssel, was der Vermieter nun acht Wochen beanstandet.

Ob sie überhaupt bei Einzug vor 11 Jahren da waren, vermag ich heute nicht mehr zu sagen. Ein Wohnungsübergabeprotokoll erfolgte damals nicht aber im Mietvertrag steht drin. fünf Zimmertür Schlüssel. Ich habe da auch nie darauf geachtet. Nun verlangt der Vermieter von mir dass alle Schlösser komplett zu Lasten von mir ausgetauscht werden . ich hingegen bin der Meinung dass man die Schlüssel für kleines Geld nachkaufen kann da es ganz normale Zimmertüren sind.

Im Übrigen steht im Abnahmeprotokoll dergleichen nicht drin und es heißt also :keine Mängel an der zurückgegebenen Wohnung.

Des lieben Friedens Willens habe ich mich bereit erklärt, die fehlenden Schlüssel zu ersetzen wenn der Vermieter mir Fotos von den Schlössern macht, würde ich diese Schlüssel nachkaufen bzw nachbestellen. Im Internet recherchiert , ist das gar kein Problem.

Dies hat der Vermieter nun insofern verweigert, dass er mir schriftlich mitgeteilt hat, die Kosten von neuen Schlössern mit der Abrechnung im Folgejahr, von der ich immer ein Guthaben zu erwarten habe, abzuziehen. Ich halte den Einbau eines kompletten Schlosses für völlig unangemessen, wenn man mit wenig Aufwand Schlüssel nachkaufen kann für kleines Geld, z.b. bei Hornbach 2,99 Euro. Wer weiß Rat

Recht, Mietrecht
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