Kurz gesagt, es geht um eine Wohnung mit einer mindestmietzeit von einem Jahr. Die Wohnung wurde allerdings vorzeitig gekündigt, und der Vermieter hat da sogar zugestimmt und die Kündigung bestätigt. Nun nach Auszug ect meldet er sich, dass er damit nicht einverstanden wäre und verlangt weiter Miete obwohl die Kündigung und alles ja vom Tisch is.. geht das rechtlich überhaupt ?
Darf ein Vermieter seine Kündigungsbestätigung zurück ziehen bzw weiter Forderungen stellen??
Mietwohnung,
Recht,
Mietrecht
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.