Trotz Beschäftigungsverbot Betriebsarzt?
Hallo. Ich habe bereits von einem Arzt ein BV. Nun hat mein AG eine Gefährdungsbeurteilung gemacht und es hieß, dass nur er (der AG) mir eines ausstellen darf(glaube ich nicht). In der Beurteilung wurden auch klare Gefährdungen angesprochen und ausgefüllt, aber nicht alle. Mein AG meint ich muss trotzdem noch zum Betriebsarzt auch wenn ich von meinen Arzt ein individuelles BV habe. Stimmt das ?
2 Antworten
So viel ich weiß:
Ein AG kann dies von einem Betriebsarzt nochmal einfordern. (2. Meinung einer neutralen Person)
Meistens wird das gemacht wenn Verdacht auf Betrug besteht. Z. Bsp. wenn jmd des öfteren krank macht etc.
Aber der AG selber kann dir keinen Berufsverbot erteilen, lediglich eine Freistellung. (Achtung: Unterschied!)
Habe bereits ein BV vom AG ebenfalls( so steht es im Gefährdungbogen). Ich bin nur verwirrt wieso ich noch zum BA soll, wenn ich bereits ein ärztliches und ein BV vom AG habe... unser BA ist mehr als 100 km weg und ich verkraftet derzeit das Autofahren gar nicht
Das Beschäftigungsverbot wird vom Arzt ausgestellt, nicht vom Arbeitgeber.
Das Mutterschutzgesetz sieht 3 Arten von Beschäftigungsverboten vor. Die Schutzfristen sowie das generelle Beschäftigungsverbot gelten für alle werdenden und zum Teil für stillende Mütter.
Das ärztliche (früher individuelle) Beschäftigungsverbot wird nur im Einzelfall vom Arzt attestiert.
Der Arbeitgeber muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen. Darunter fallen z.B. Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, erhöhte Unfallgefahr, schweres Heben, ständiges Stehen, Akkordarbeit usw. Der Arbeitgeber kann die Schwangere auch in eine andere Abteilung (z.B. Büro) versetzen.