Wer kommt für Schäden auf, die eine geistig Behinderte verursacht wenn keine Haftpflichtversicherung besteht?

Die Schwester einer Bekannten hat eine Schwerbehinderung und lebt derzeit mit in der Wohnung meiner Bekannten. Diese Schwester ist 23, hat keinen gesetzlichen Betreuer und hat keinen Kontakt mehr zu ihren Eltern. Sie ist mittellos und arbeitete bisher nur in Werkstätten für Behinderte. Ihr Leben regelt sie eigentlich allein trotz ihrer Behinderung, nur sie wurde eben obdachlos und kam dann bei ihrer Schwester unter.

Bezogen auf die Behinderung ist sie aber nicht zu 100% behindert. Vor einigen Jahren musste sie mal einen IQ-Test machen mit dem Ergbenis von nur 68 IQ-Punkten. Deshalb wurde sie damals als leicht retardiert eingestuft. Sie hat zudem noch eine psychische Behinderung und hat deshalb 50% Behinderung gehabt. Sie hat einen Schulabschluss mit 2er-Schnitt geschafft und wurde hinterher arbeitslos.

Was ich damit sagen will, ist das sie mittellos ist, nicht in der Lage ist am 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten und deshalb für die Schäden nicht selbst aufkommen kann. Sie hat nicht einmal eine Haftpflichtversicherung.

Zu den Schäden kam es, indem ihr die Badewanne in der Wohnung ihrer Schwester übergelaufen ist und das Wasser dann bei den Nachbarn unten durch die Decke getropft ist. Dabei ist das Wasser auf das Parkett und mehrere Elektrogeräte getropft (u.a. Flat-Screen und XBox). Dabei ist ein Schaden von mindestens 10.000€ entstanden. Die Frage ist jetzt wer für die Schäden aufkommt? Die behinderte Schwester kann nicht dafür aufkommen da sie bereits Schulden hat und von nur 70 Euro Taschengeld lebt.

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Psychisch Gestörter weigert sich in WfbM zu gehen und will mit den Wölfen in der Natur leben; Sollte man da etwas tun oder einfach zusehen bis er obdachlos ist?

In meinem Umfeld habe ich mitbekommen dass ein psychisch kranker erwerbsunfähiger Freund auf die Obdachlosigkeit zu geht. Er ist 23 und wegen seiner psychischen Störung schwerbehindert und am 1. Arbeitsmarkt erwerbsunfähig. Anspruch auf Rente hat er nicht, daher hat er nach fachlicher Beratug erfahren dass die einzige Möglichkeit wäre, dass er in einer Werkstatt für Behinderte arbeitet - dies befürworten auch seine Sachbearbeiter im Jobcenter.

Laut seiner Psychiaterin müsste er eigetnlich umgehend in eine Einrichtung für geistig Behinderte. Er ist nicht allein überlebensfähig. Er missbraucht u. a. Medikamente und Alkohol und im Medikamentenrausch sind ihn schon Unfälle im Haushalt passiert. Ihm ist mal in der Küche was angebrannt und dem Vermieter ist ein Schaden in Höhe von 20.000€ entstanden. Da unser Freund mittellos ist, bleibt der Vermieter auf den Kosten der verbranntne Küche sitzen. Daher meint seine Fachärztin auch dass er in eine Einrichtung oder in ein Wohnheim für geistig Behinderte gehört.

Wie schon geschildert: Es war geplant, dass er in ein Internat zieht und dann in einer Werkstatt für Behinderte Menschen arbeitet. Er würde dort täglich Essen bekommen und zusätzlich hätte er jeden Monat 100 Euro Taschengeld. Es gäbe dort auch Betreuer, die auf geistig Gestörte oder psychisch Gestörte spezialisiert sind.

Er hat unter anderem eine Persönlichkeitsstörung, und kann aufgrund seiner Behinderung nicht einsehen dass eine WfbM die einzige realistische Chance ist, ihm eine Teilhabe zu ermöglichen. Er weigert sich dorthin zu gehen und will auch nicht in das Internat ziehen. Er lebt derzeit noch bei Angehörigen in derer Wohnung und der Vermieter wird es nicht mehr lange mitmachen. Auf den Schäden bleiben wohl seine Angehörigen oder der Vermieter sitzen. Seine Angehörigen sind ebenfalls mittellos und hoch verschuldet.

Er und seine Angehörigen sind auf Sozialhilfe angewiesen. Es kam in Verggngenheit schon oft zu Sanktionen. Die Anträge laufen über seine Eltern und er bekommt lediglich ein bisschen Taschengeld.

Er bräuchte eigentlich einen rechtlichen Betreuer, aber seine Eltern helfen ihm freiwillig und daher wird es wohl noch eine Zeit lang so weiter gehen können. Spätestens wenn der Vermieter den beiden die Wohnung kündigt, werden sie aus ihrer Scheinwelt herauskatapultiert.

Unser Freund deutete an, dass er - sobald er obdachlos geworden ist - mit den Tieren in der Natur leben möchte und das Land und die Städte erkunden möchte. Er möchte von gefundenen Lebensmittel leben und in der Stadt auf Nahrungssuche gehen und die Welt erkunden. Wegen seiner Behinderung kann er es aber nicht gut genug beurteilen.

Problem wäre: Wenn er obdachlos ist, wäre er für seine Psychiaterin, das Jobcenter und andere Personen (Gläubiger) nicht mehr greifbar. Er würde ohne Plan durch das Land und durch die Wälder ziehen und Städte erkunden.

Sollte man da eingreifen oder einfach warten, bis er obdachlos ist und nichts tun?

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Psychisch krank und obdachlos; Was tun wenn nicht einmal Arbeit in einer WfbM möglich ist und man keinerlei Anspruch auf Sozialhilfe hat?

Eine psychisch kranke Freundin ist bereits durch alle Raster gefallen und es besteht keine realistische Chance, sie am 1. Arbeitsmarkt einzugliedern.

Sie ist schon 23, hat bisher seit ihrem Schulabschluss vor 8 Jahren noch keine Ausbildung gemacht und es ist schon eine Reha-Maßnahme gescheitert. Das heißt sie ist nicht in der Lage mindestens 3h pro Tag zu arbeiten.

Ihr wurde vor einiger Zeit schon mal eine Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte empfohlen. Probeweise hat sie dort auch schon gearbeitet, wurde dann aber wieder entlassen, weil sie auch dazu nicht in der Lage ist.

Sie hat eben gewisse Besonderheiten - auch bekannt als Einschränkungen - die eine Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme erschweren:

  • Hauptschulabschluss 2012 (Notenschnitt 3,9 und in Mathe eine 6)
  • Zwischen 2012 - jetzt arbeitslos bzw. nur gescheiterte Maßnahmen
  • Hoch verschuldet; P-Konto
  • Vorbestraft
  • Psychische Behinderung: Persönlichkeitsstörung, Depression, PTBS

Wenn man ihre ganzen Einschränkungen bedenkt, hat sie keine realistische Chance für eine Ausbildung. Davon abgesehen ist auch schon Arbeit in einer WfbM gescheitert. Zwecks der Schulden würde ihr potentieller Arbeitgeber informiert werden, da der Lohn gepfändet werden würde. Auch ihre Behinderung (einhergehend mit Suchtproblematik) hat schon dazu beigetragen, dass sie bei vielen Angelegenheiten schon gescheitert ist.

Es wäre gut zu wissen, wie es bei ihr weitergehen soll und von was sie leben soll?

Von einem Sachbearbeiter wurden schon Anträge abgelehnt und es wurde auf die Eltern verwiesen. Sie hat ein schlechtes Verhältnis zu ihren Eltern und bekommt keinen Unterhalt. Sie bekommt lediglich einen Schlafplatz gestellt und den Rest muss sie sich selber finanzieren. Laut einem Anwalt hat sie ja nicht einmal Anspruch auf Unterhalt. Zur Zeit lebt sie übrigens nur vom Suchen von Pfandflaschen.

Ihr wurde mal von einem Berater erzählt, dass der einzige Weg, um Anspruch auf Sozialhilfe zu bekommen, in die Obdachlosigkeit führt. Sofern sie obdachlos wird, muss sie sich obdachlos melden. Sie hätte erst dann Anspruch auf Sozialhilfe bzw. müsste sich täglich 5€ vom Amt holen und erst wenn sie eine Wohnung gefunden hätte, würde sie den Regelsatz bekommen.

Falls sie aber wirklich mal Geld vom Amt bekommen sollte, würde es schon daran scheitern, dass sie sich sowieso nicht an die Auflagen halten könnte. Das heißt sie würde vermutlich irgendwann auf 0 sanktioniert werden und würde dann wieder in die Obdachlosigkeit geraten. Oder sie findet nie eine Wohnung und bleibt auf Langzeit gesehen obdachlos.

Ihr wurde mal angedeutet, dass die Eltern auch fern ab des 25. Lebensjahres unterhaltspflichtig wären. Also solange bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist.

In ihrer Verzweiflung bleibt ihr wohl nichts anderes übrig als einfach abzuwarten. Auch wenn ihr Weg in die Obdahclosigkeit führt. Was könnte sie tun?

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