Bleibt eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld weiterhin als einmal eingetragen ersichtlich, auch wenn diese gelöscht ist ?

Sprich, wird diese nur durchgestrichen ?

Oder wird diese auch hinsichtlich Sichtbarkeit gelöscht ?

Zusammenhang:
Die Stiefmutter als Alleinerbin behauptet, der Vater hätte nichts weiter hinterlassen, als sein Einfamilienhaus.
Die Kinder wissen aber, dass der Vater das abbezahlte Haus in 1990 von der Bank hat schätzen lassen, um es als zusätzliche Sicherheit für Investionen in Mietimmobilen zu nutzen.
Danach hat die Stiefmutter den Kontakt zwischen Vater und Kindern unterbunden.
Wenn eine damals eingetragene Grundschuld zu Gunsten der Bank, auch wenn sie getilgt und gelöscht wäre, heute noch als damals eingetragen ersichtlich wäre, so wäre dies ein Indiz, dass die KInder recht haben, und die Stiefmutter Nachlassvermögen und Pflichtteil unterschlägt.