Was tun, wenn falsche Abbuchung aus dem Ausland erfolgt?

3 Antworten

Eine Abbuchung im Lastschriftverfahren kann man innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben und bekommt sein Geld zurück.

Ob das andere Konto noch existiert, ist dann das Problem der Bank. Allerdings wird aus genau diesem Grund eine Bank einem Kunden nicht ohne genauere Prüfung die Möglichkeit zum Lastschrifteinzug geben, und dieses Konto dann auch nicht wieder schließen, bevor sämtliche theoretisch möglichen Widerspruchsfristen abgelaufen sind oder der Kunde für solche Fälle eine ausreichende Sicherheit hinterlegt hat.


lissy61 
Beitragsersteller
 15.10.2019, 00:52

Weißt du das so genau? Ich meine, Banken in Übersee haben da bestimmt andere, weniger strenge Vorschriften. Nicht umsonst wird von solchen Fällen im TV berichtet.

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Rolf42  15.10.2019, 09:13
@lissy61

Solche Abbuchungen sind nur von Banken aus dem SEPA-Raum (also EU und EWR) möglich, nicht von beliebigen Banken (dafür gibt es weder die nötigen rechtlichen noch die organisatorischen Voraussetzungen).

Außerdem ist deine Bank dein Vertragspartner, nicht die Bank des Abbuchenden.

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lissy61 
Beitragsersteller
 15.10.2019, 16:25
@ZiegemitBock

Das hört sich aber in einigen Beiträgen im TV und anderswo ganz anders an. Und ein paar IT-Experten haben das ebenfalls anders dargestellt und konkrete Fälle als Beispiel genannt. Was stimmt nun?

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lissy61 
Beitragsersteller
 16.10.2019, 10:44
@ZiegemitBock

Tatsache ist doch, dass es etlichen Leuten so ergangen ist. Sie haben versucht, die Lastschriften zurückzubuchen, aber es funktionierte nicht mehr. Dann blieben sie auf ihren Schulden sitzen. Das ist doch keine Erfindung dieser Betroffenen - das passierte tatsächlich so!

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ZiegemitBock  16.10.2019, 18:50
@lissy61
Sie haben versucht, die Lastschriften zurückzubuchen, aber es funktionierte nicht mehr. Dann blieben sie auf ihren Schulden sitzen.

In Deutschland? Da hätte ich doch gerne mal wenigstens eine Quelle dazu, statt einfach nur Behauptungen. Wenn man allerdings erst sechs Monate nach Abbuchung merkt, dass da was abgebucht wurde.... hmmm.... dann hatte man offensichtlich dieses Geld "drüber".... da hält sich mein Mitleid in Grenzen.

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Eine Lastschrift kannst du innerhalb von 6 Wochen zuück buchen, das Geld ist dann wieder auf deinem Konto und der Rest ist nicht dein Problem.


lissy61 
Beitragsersteller
 13.10.2019, 23:25

Seit 2017 leider doch! Man muss auch dem Abbucher Rechenschaft darüber ablegen, warum man die Rechnung nicht bezahlt. Darum ist auch eine Strafanzeige unerlässlich.

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anlassi  13.10.2019, 23:28
@lissy61

Das ist Quatsch. Wenn du nichts gekauft hast, musst du auch keine Rechenschaft ablegen. Kann sein, dass du Post bekommst. Reagieren musst du nur bei einem Mahnbescheid, da musst du Widerspruch einlegen.

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lissy61 
Beitragsersteller
 13.10.2019, 23:32
@anlassi

Der wird ja dann unweigerlich kommen. Jeder Gläubiger will sein Geld haben. Und wenn die auch noch meine Unterschrift fälschen, wie soll ich da was beweisen?

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Stadewaeldchen  13.10.2019, 23:42
@lissy61
Seit 2017 leider doch!

Sagt wer?

(2) Die Zustimmung kann vom Zahler durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsdienstleister so lange widerrufen werden, wie der Zahlungsauftrag widerruflich ist (§ 675p). Auch die Zustimmung zur Ausführung mehrerer Zahlungsvorgänge kann mit der Folge widerrufen werden, dass jeder nachfolgende Zahlungsvorgang nicht mehr autorisiert ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675j.html

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lissy61 
Beitragsersteller
 13.10.2019, 23:48
@Stadewaeldchen

Danke! Aber gilt meine Unterschrift nicht als Zustimmung? Diese Betrüger haben leider auch meine Unterschrift. Die kann man doch überall im Netz einscannen und dann benutzen, oder?

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dandy100  14.10.2019, 09:53
@lissy61

Aus dem Ausland kann man keinen Mahnbescheid erlassen!

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ZiegemitBock  14.10.2019, 09:56
@lissy61

Klar will ein Gläubiger sein Geld haben. Die Frage ist, warum Du Deine Schulden nicht bezahlen willst.

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gnampf33  14.10.2019, 10:01
@lissy61

Das ist grober Unfug. Du kannst jede Abbuchung zurückbuchen. Und gegenüber dem Abbucher musst du exakt gar nichts, auch keine "Rechenschaft" ablegen. Eine Strafanzeige kannst du machen oder nicht, "unerlässlich" ist Quatsch.

Wieso schreibst du hier solchen Blödsinn?

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lissy61 
Beitragsersteller
 15.10.2019, 00:59
@gnampf33

Dann erkundige dich mal auf der Polizei! Falls jemand auf meinen Namen einkauft und ich kriege die Rechnungen, kann ich die Strafanzeige vorlegen und somit untermauern, dass ich nichts bestellt habe.

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lissy61 
Beitragsersteller
 15.10.2019, 01:00
@ZiegemitBock

Nochmal: ICH habe keine Schulden!! Ich wurde betrogen.

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lissy61 
Beitragsersteller
 15.10.2019, 01:04
@lissy61

Weshalb machst du hier solche Unterstellungen?

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gnampf33  15.10.2019, 10:09
@lissy61

Nochmal in einem möglichst einfachen Satz: Die Polizei ist für die Rückbuchung einer Abbuchung nicht notwendig.

Welchen Teil dieses Satzes verstehst du nicht?

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lissy61 
Beitragsersteller
 15.10.2019, 10:31
@gnampf33

Es geht hier nicht nur um die Rückbuchungen, sondern um einen versuchten Betrug. Und da macht man grundsätzlich eine Anzeige. Frag doch mal nach bei der Polizei! Außerdem können auch über's Internet Aufträge in meinem Namen erteilt werden und ich kriege dann die Rechnungen. In solchen Fällen kann man dann auf die Anzeige verweisen.

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ZiegemitBock  15.10.2019, 10:52
@lissy61

Weil Du von einem Gläubiger gesprochen hast. Ein Gläubiger ist jemand, der berechtigten Anspruch auf Geld hat. Ein Betrüger kann kein Gläubiger sein, denn er hat ja keinen Anspruch erworben.

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ZiegemitBock  15.10.2019, 10:53
@lissy61

Eine Strafanzeige beweist doch nichts... die kann ja erstmal jeder stellen.

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lissy61 
Beitragsersteller
 15.10.2019, 16:13
@ZiegemitBock

Meinst du, es läuft jeder zum Spaßvergnügen zur Polizei und erstattet Anzeige? Außerdem - eine falsche Anzeige erstatten ist auch strafbar!

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Von welchem konkreten Fall sprichst du?


ZiegemitBock  14.10.2019, 09:57

Ja, das wäre interessant zu wissen. Klingt, als wollte sich da jemand um eine berechtigte Zahlung drücken.

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lissy61 
Beitragsersteller
 15.10.2019, 00:55

Ich glaub's ja nicht! Ich wurde reingelegt und jetzt soll ich der Bösewicht sein? Welcher konkrete Fall das ist, kannst du aus meiner vorherigen Frage ersehen.

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ZiegemitBock  15.10.2019, 10:54
@lissy61

Du sprichst von Betrügereien, nennst aber nicht Ross und Reiter. Das ist nicht konkret.

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