Ist ein Rechtsanwalt eine juristische Person im Sinne des Gesetzgebers?

5 Antworten

Nein, ein Rechtsanwalt ist stets eine natürliche Person. Eine natürliche Person wird nicht dadurch zur juristischen Person, dass sie im juristischen Bereich arbeitet.

Allerdings kann z.B. eine Partnerschaft von Rechtsanwälten eine juristische Person sein. Juristische Personen sind nämlich vom Gesetzgeber anerkannte Personenzusammenschlüsse, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein können.

Bei einer juristischen Person handelt es sich um eine Personenvereinigung oder Vermögensmasse, der gemäß der jeweiligen gesetzlichen Regelungen ein Persönlichkeitsrecht zugeordnet wird. Hierbei handelt es sich um privatrechtliche (z. B. GmbH, AG, Stiftung, e. V., e. G.) oder öffentlich-rechtliche (z. B. Körperschaft, Anstalt oder Stiftung) juristische Person. Im Gesellschaftsrecht gibt es darüber hinaus quasi-juristische Personen (z. B. OHG, KG, GbR), die zwar keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, im Regelfall - vor allem im Außenauftritt - aber wie eine behandelt werden (können z. B. Eigentümer von Grundstücken sein oder klagen und verklagt werden oder Verträge abschließen).

Nein.

Ein Kanzlei, wenn sie mehrere Partner hat, ist eine juristische Person. Aber ein einzelner Rechtsanwalt steht dem Einzelunternehmer gleich. Er ist natürlich kein Unternehmer, sondern ein Freiberufler.


PatrickLassan  16.10.2019, 12:56
Er ist natürlich kein Unternehmer, sondern ein Freiberufler.

Im umsatzsteuerlichen Sinn sind auch Freiberufler Unternehmer.

das kommt auf die rechtsform an. du kannst als gmbh anmelden oder als einzelkaufmann,


PatrickLassan  16.10.2019, 12:55

Rechtsanwälte gehören zu den freien Berufen, das sind nie Kaufleute.

Jede natürliche Person ist auch eine juristische Person. Rechtsanwälte gelten immer noch als Menschen, als natürliche Personen.


Wolle281  16.10.2019, 12:28

"Juristische Person" kann man so auffassen, aber im Allgemeinen ist eine juristische Person im juristischen Sprachgebrauch ein als Person im rechtlichen Sinne anerkanntes Gebilde, das gerade kein Mensch (=natürliche Person) ist.

Nach diesem überwiegenden Sprachgebrauch ist ein Rechtsanwalt also keine juristische Person (sondern eine natürliche).