Von zollamtlicher behandlung befreit was heist das?
Letzte Woche hatte ich vom zoll post bekommen. Es ging um kopfhörer für 16 euro aus china. Wollte mittwoch schon zum zoll und bekam heute die ware nachhause geschickt . Heist das dass der zoll schon reingeschaut hat? Kommt noch was auf mich zu?
Unten nochmal ein Bild für euch
6 Antworten
Das Thema ist beendet - ob des geringen Warenwertes musst Du weder Einfuhrumsatzsteuer noch Zollgebühren bezahlen.
Eine korrekte Verpackung für die Zollabfertigung bedeutet m.W.n., dass die Rechnung von außen zugängig ist.
,,Wer ein Paket mit dem Aufkleber "von zollamtlicher Behandlung befreit" erhält, wird in Kenntnis gesetzt, dass das Paket bereits vom Zoll geprüft wurde. Hierzu wurde es geöffnet und untersucht. Der Zoll hat nach dem Öffnen festgestellt, dass keine Abgaben zu leisten sind."
http://www.helpster.de/von-zollamtlicher-behandlung-befreit-hinweise-zur-einfuhr_85890
Unter einem bestimmten Grenzbetrag musst du keinen Zoll zahlen. Da die Kopfhörer nur 16 € kosten, wird das also noch im Rahmen dieses Freibetrages sein. Woher der Zoll weiß, dass die Kopfhörer nur 16 € kosten weiß ich nicht. Entweder haben sie reingeguckt oder vom Absender eine Rechnung dazubekommen.
Die Grneze liegt bei 22 €, erst darüber wird Einfuhrumsatzsteuer fällig. Zoll übrigens erst ab 150 €.
Dieser Aufkleber bedeutet, das Päckchen wurde geöffnet und geprüft. Der Zoll hat dann festgestellt das keine Abgaben z.b Steuern zu leisten sind. Wäre eventl. etwas Nachzahlungspflichtig dann bekämst du Post vom Zollamt und würdest erst nach Zahlung der Steuern etc. das Päckchen ausgehändigt bekommen.
Kommt noch was auf mich zu?
Nein.
Erst ab einem Warenwert von 22 € wird Einfuhrumsatzsteuer fällig, und Zoll wird erst ab einem Wert von 150 € erhoben.
abrr es wurde geöffnet oder