Darf man überhaupt während des Hartz 4 Bezugs Waren auf Ebaykleinanzeigen verkaufen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man gebrauchte Sachen des privaten Lebensbedarfs oder des eigenen Haushaltes verkauft (z. B. Kleidung, Haushaltswaren, Spielzeug, Einrichtungsgegenstände etc.), dann ist der Erlös nicht anrechenbar, weil es sich lediglich um eine Vermögensumschichtung handelt.

Wenn aber Gegenstände zur Weiterveräußerung angeschafft werden, dann ist das anrechenbar und zudem ein Gewerbe, für welches man eine Gewerbeanmeldung benötigt.


baykan 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 00:18

Wie kann man in diesem Fall dann dem Jobcenter beweisen, dass man gebrauchte Sachen des privaten Haushalts verkauft, zumal sie die Zahlung via PayPal erhalten hat? Den Beleg hat sie mitverschickt an den Käufer. MfG

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Es steht, dass man Vermögensgegenstände umwandeln darf in Geld.

So ist es. Die Freibeträge auf Erwerbseinkommen gelten hier nicht. Die Verkaufserlöse dürfen nicht angerechnet werden, sofern es sich tatsächlich um reine Privatverkäufe handelt, die nicht in Gewinnerzielungsabsicht getätigt werden.

Und zu häufig sollte es auch nicht vorkommen, da selbst Richter das als gewerbliche Tätigkeit ansehen können. Völlig unabhängig von "Hartz IV".


baykan 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 11:26

Wie kann man in diesem Fall dann überhaupt beweisen, dass es sich um Privatverkäufe handelt und nicht um An- und Verkauf? Die Zahlung hat sie per PayPal erhalten, wie kann sie dann die PayPal-Zahlung dem Amt glaubhaft machen, dass es um einen Privatverkauf ging, wenn dort nicht mal ein Verwendungszweck steht? MfG

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Agamemnon712  16.06.2020, 06:28
@baykan

Beweisen vermutlich gar nicht. Dem Jobcenter gegenüber so angeben, wie hier. Ob das Jobcenter die Angaben dann glaubt, ist eine andere Frage.

Wenn nun das Jobcenter Ihre PayPal-Umsatzübersicht verlangt, könnte es dann zu irgendwelchen Problemen kommen oder Fragen, woher das Geld stammt, da bei PayPal gar nicht der Verwendungszweck steht?!

Über sowas sollte man vorher nachdenken ...

Aus meiner persönlichen Sicht ist es gar nicht so wichtig, ob Zahlung mit oder ohne Verwendungszweck, da dieser i.d.R. nur wiedergibt, wofür Geld gezahlt wurde. Ob gewerblich oder nicht, läßt sich daraus nicht zwingend ableiten.

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baykan 
Beitragsersteller
 16.06.2020, 11:27
@Agamemnon712

Muss sie es dann dem Jobcenter direkt in einem Brief mitteilen, wenn sie etwas aus ihrem privaten Haushalt verkauft? Oder ist sie nur dazu verpflichtet, sobald es gewerblich ist? MfG

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Agamemnon712  16.06.2020, 12:59
@baykan
Muss sie es dann dem Jobcenter direkt in einem Brief mitteilen, wenn sie etwas aus ihrem privaten Haushalt verkauft?

Nein. Das ist ihre Privatsache. Sollte das Jobcenter aufgrund von Zahlungseingängen nachfragen, muß sie allerdings erklären.

Oder ist sie nur dazu verpflichtet, sobald es gewerblich ist?

Dann muß sie ein Gewerbe anmelden und selbstverständlich das Jobcenter entsprechend unterrichten.

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Ja sein Eigentum darf man jederzeit verkaufen und solange das nicht über 35 mal geht ist das Dan auch kein Gewebe!

Angerechnet werden darf das auch nicht da das kein einkommen ist !

Darf man eigentlich. So lange sie nicht mehr als 3 gleiche Gegenstände verkauft - dann wäre es gewerblich. z.B: 3 T shirts des gleichen Motivs und der gleichen Farbe.

Am besten ohne PayPal


NoName08154711  14.06.2020, 16:56

Hast Du eine Quelle zu Deiner Definition des Themas "Gewerblichkeit"?

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Ja darf man, allerdings sind die Beträge anrechenbar, sofern sie nachweisbar übers Konto laufen.

Besser E-Bay Kleinanzeigen mit Selbstabholer und Bargeld oder gleich Trödelmarkt, denn das ist nicht anrechenbar.