Darf ich dieses Messer legal mit mir führen?
5 Antworten
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Nein.
(1) Es ist verboten
Anscheinswaffen,
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen.
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Das Messer aus deiner Frage kann man mit einer Hand öffnen, oder was glaubst du, wozu die Stifte an der Klinge sonst gut sein sollen?
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Vielleich Du nicht, der kontrollierende Beamte kann es sicherlich...
50-300€, Vernichtung des Messers, so sieht es aus...
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Nein, da das ein Klappmesser mit einhändig feststellbarer Klinge ist. Das Führen ist nur mit "berechtigtem Interesse" erlaubt.
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Nein. Das Messer verfügt über einen Daumenpin und eine feststellbaren Klinge.
Somit greift das Verbot des Führens gemäß §42a WaffG.
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Hatte letztens eins in der Hand und derjenige hatte den Pin entfernt, so dass da nur noch das Loch war. Der war übelst überrrascht, dass ich das mit dem Daumen durch seitlichen Druck auf die Klinge "fast normal" mit einer Hand öffnen konnte.
Hat etwas gedauert zu vermitteln dass nirgendwo was von Öffnungshilfe im Gesetz steht, bzw. allein der herausstehende Klingenteil ja auch schon eine "Hilfe" ist..
Ob mit oder ohne Pin interessiert also den Gesetzgeber nicht, nur ob man es mit riner Hsnd feststellen kann
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Nein -und die Klingenlänge interessiert bei Klappmesser nicht die Bohne!
Grund warum nicht zu führen: ist einhändig festzustellen, das reicht.
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Nur bei berechtigtem Interesse
Messer kann man nicht mit einer Hand öffnen? Ist es legal ? LG