Wir leben zur Miete in Dem Haus des Vermieters. Er besitze 3 Hunde, die regelmäßig ihr Geschäft in seinem Garten und auf den Wegen (gemeinsame Nutzung) verrichten.

Er hat die Pflege seines Gartens (keine gemeinsame Nutzung) bei der Nebenkostenabrechnung (100 Stunden zu je 15 Euro) anteilsmäßig aus uns abgewälzt. Was auch nach lange Rechere meinerseits wohl auch sein Recht ist..... (find ich zwar sehr unverschämt, aber so ist wohl die Lage).

Meine Frage: Inwiefern kann der Hundekot (den er auch nicht wegmacht, sondern wartet bis Wetterbedingungen, sprich Regen, das erledigen) auf den gemeinsamen Wegen zu Mietminderung führen, wenn man bedenkt, dass er seinen Garten bzw. die Pflege seines Gartens in den Nebenkosten verrechnen darf, da sein Garten auch bei Nichtnutzung unsererseits "zu dem Haus dazugehört und auch das Gesamtbild der an uns vermieteten Wohnung verschönert" (Zitat aus Internet)