Zahlt Berufsgenossenschaft Porto kosten?

2 Antworten

Hoi.

Ja:

§ 65a SGB I Aufwendungsersatz

(1) Wer einem Verlangen des zuständigen Leistungsträgers nach den §§ 61 oder 62 nachkommt, kann auf Antrag Ersatz seiner notwendigen Auslagen und seines Verdienstausfalls in angemessenem Umfang erhalten. Bei einem Verlangen des zuständigen Leistungsträgers nach § 61 sollen Aufwendungen nur in Härtefällen ersetzt werden.

Kannst es doch per E-Mail senden

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung