Glasfaser gekauft aber nun kein Port frei?

1 Antwort

Wer hat was bezahlt?

Normalerweise besteht kein Rechtsanspruch auf die Nutzung der Infrastruktur privater Anbieter wie zb. Deutsche Glasfaser, daher gibt es keine andere Möglichkeit als bezahltes Geld zurück zu verlangen, oder sich auf die Warteliste setzen zu lassen.

Wenn die Vermieterin für Ihre 800 Euro die Infrastruktur nutzen konnte, war der Vertrag mit ihr erfüllt, sie oder der Anbieter ist nicht verpflichtet den Vertrag auf den den Nachmieter zu übertragen.

Im übrigen ist auf Grund der Qualität der Datenübertragung eine sehr hohe Fluktuation zu erwarten, dass die Wartezeit nicht allzu lang dauern dürfte und ihr vielleicht bei der Nutzung des Telekomnetzes, das ja derzeit ebenfalls flächendeckend die als Glasfaser ausgebaut wird, wahrscheinlich besser und günstiger bedient. Das Telekomnetz steht allen drittanbietern zur Verfügung und da besteht auch Rechtsanspruch zur Nutzung.


marlonz 
Beitragsersteller
 16.06.2020, 22:06

Die Vorbesitzerin, nicht die Vermieterin. Ich habe das Haus von Ihr gekauft, Sie hat es vorher legen lassen, paar Monate vor dem Kauf.

Finde es nur sehr merkwürdig, das der Anbieter die Glasfaserleitung nicht für z.B. Telekom zur Verfügung stellt, gleichzeitig aber selbst keine Leistung bringen kann, weil deren Infrastruktur gar nicht für so viele Kunden ausgelegt ist.

Wir sind derzeit bei der 1und1 also VDSL auf der Telekom-Leitung und da geht gar nichts. Ständig abbrüche usw, weshalb wir sogar Sonderkündigung angeboten bekommen haben, weil es nicht so einfach behoben werden kann.

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