Impressum gemietet fürs Gewerbe erlaubt?
Guten Tag,
ich hätte zwei Fragen bezüglich der Impressumspflicht.
1.Darf ich in meinem Impressum eine Adresse hinterlegen, die ich gemietet habe? Die deutsche Firma, die das anbietet, hätte von mir die Erlaubnis meine Briefe entgegen zu nehmen und sie dann zu öffnen und mir dann digital zu kommen zu lassen.
2.Sollte "1." erlaubt sein: Darf ich die gemietete Anschrift auch weiterhin benutzen, wenn ich ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden würde? Das Gewerbeamt würde natürlich meine private Anschrift bekommen, aber wäre dann die gemietet Anschrift im Impressum weiterhin gültig? D.h. im Impressum steht dann die gemietete Adresse, wo Briefe etc. hingeschickt werden und dort angenommen werden und zu mir dann weitergeleitet werden und die gewerblichen Briefe vom Amt würden allerdings direkt zu mir nach Hause kommen, da das Gewerbeamt meine richtige Adresse hätte.
Ich würde nämlich gerne einen Blog aufmachen, allerdings will ich nicht, dass dann jeder meine private Anschrift sehen kann und sie dann vielleicht für illegale Zwecke verwendet.
Danke schonmal für eure Antworten.
3 Antworten
Nein. Ins Impressum gehört ausschließlich eine ladungsfähige Anschrift. Das ist die Adresse, wo du bzw. der Vertreter des Unternehmens regelmäßig anzutreffen ist, daher in der Regel die Hauptbetriebsstätte (Büro oder falls nicht vorhanden Privatadresse).
§ 5 TMG
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind [...]
Anmerkung zu 2: Dein Gewerbe musst du so oder so beim Gewerbeamt anzeigen. Sonst bekommst du viel größere Probleme als das fehlende Impressum.
Aber wenn die Mitarbeiter der Firma die Erlaubnis haben die Post anzunehmen, wäre das ja eine ladungsfähige Anschrift oder nicht
Nö. Das sind ja nicht deine Mitarbeiter. Ladungsfähig ist, wo dein Unternehmen anzutreffen ist, nicht irgendein anderes. Es geht auch nicht um die Post, sondern um das persönliche Antreffen.
Du gibst die Adresse an, die in Deiner Gewerbeanmeldung steht!
Wenn Du keine Privat-Adresse haben möchtest (die man übrigens locker herausfinden kann), miete ein externes Büro an!
Wäre ein virtuelles Büro in Ordnung? Ich würde dann immer ein Büro bekommen, wenn ich es brauche.
Im Impressum muss die Adresse deiner Niederlassung stehen. Auch muss du dort unmittelbar erreichbar sein. Beides ist bei einer Mietadresse nicht gegeben.
Bei der Gewerbeanmeldung müssen auch die Hauptniederlassung und die Betriebsstätte angegeben werden. Eine Mietadresse ist nix davon.
Dein Plan ist also nicht zulässig.
Aber wenn die Mitarbeiter der Firma die Erlaubnis haben die Post anzunehmen, wäre das ja eine ladungsfähige Anschrift oder nicht? Die wird mir ja dann direkt per Mail weitergeschickt.
Zum Gewerbe: Natürlich weiß ich, dass ich bei einer gewerblichen Tätigkeit ein Gewerbe anmelden muss...da würde ich dann meine private Anschrift angeben, damit ich alle Briefe etc. vom Amt sofort bekomme.
Im Internet: gemietete Adresse, dessen Mitarbeiter die Post für mich annehmen und mir zu schicken
Beim Gewerbeamt: meine private Adresse