Gewerbe im eigenen Hausgarten anmelden?
In meinem Garten ziehe ich als Hobby Jungpflanzen verschiedener Arten. Diese wollte ich bei eBay-Kleinanzeigen anbieten. Darf das aber nur als gewerblicher Anbieter.
Muss ich dazu ein Kleingewerbe anmelden, oder ist die Angabe "Gewerblicher Nutzer" hier "nur" eine Sache wegen der sog. Neue Informationspflicht für gewerbliche Anbieter?
Da bleibt auch die Frage, was ist mit dem Kleingärtner, der seine überschüssigen Süßkirschen, zum Beispiel, auf dem Wochenmarkt verkauft,
oder: Der Kleinbauer, der seine Kartoffeln und anderes Gemüse vor das Hoftor stellt. (sicher nicht nur zur Deko).
3 Antworten
Die Zucht von Pflanzen ist Urproduktion und Urproduktion ist niemals ein Gewerbe ! Kein Landwirt oder Viehzüchter muss ein Gewerbe anmelden !
Natürlich musst du im Wirtschaftsleben (Informationen nach TMG und DSGVO) die Pflichten eines gewerblichen Anbieters erfüllen, so wie auch Freiberufler und Künstler.
Was meinst du mit landwirtschaftlichen Artikeln? Im Gesetz steht das nicht direkt, wohl aber in der Kommentieren zu § 6 GewO.
Bei einem Hofladen sind auch bis zu 10 % Fremdware zur Abrundung des Sortiments vertretbar.
Ich meine so was, wie ne Zucchini oder Kürbis, die übrig bleiben ;-)
Danke, Super. Ich hab im Rechtslexikon.net unter der Suche nach Urproduktion eine ausführliche Info gefunden.
Danke allen.
Hier kannst Du einiges darüber finden und nachlesen:
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/ebayhandel/ebay-kleingewerbe-anmelden.html
Die Seite strotzt vor rechtlichen Fehlern. Im Übrigen ist die Tätigkeit des Fragenden kein Gewerbe. Das wird es auch durch eBay nicht....
Den Begriff 'Kleingewerbe' gibt es in der Gewerbeordnung nicht.
In dem Artikel wird offenbar die Kleinunternehmerregelung aus dem Umsatzsteuerrecht mit einer angeblichen 'Kleingewerberegelung' verwechselt.
Danke. Dann bleibt mir also weiterhin die Mund-zu-Mund-Propaganda und Aushänge im Supermarkt.
Das musst Du entscheiden anhand der Kriterien und Gegebenheiten.
Wenn du eine Tätigkeit ausübst, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, musst du ein Gewerbe anmelden.
Den letzten Abschnitt im verlinkten Artikel kannst du komplett vergessen, da wirft jemand Begriffe durcheinander, die er anscheinend nicht verstanden hat.
Ruf doch einfach beim zuständigen Gewerbeamt an und frag nach.
Ich würde einfach mal beim Ordnungsamt in deiner Nähe anfragen ,
da diesen Reglungen von Bundesland zu Bundesland vareieren
können.
Viel Glück
Das sehe ich auch so. Kann mir also nichts passieren, wenn ich einen gewerblichen Account anlege und meine entsprechenden Angaben mache, und ich bei den Pflanzen, ggf, landwirtschaftlichen Artikeln, bleibe. Gibt es da irgendwo einen Gesetzestext oder so?