Kann man die Staatsanwaltschaft verklagen?

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Die Staatsanwaltschaft hat nur ihren Job gemacht.

Wenn überhaupt kannst du denjenigen anzeigen, der dich angezeigt hat. Dazu ist aber erforderlich, dass derjenige nachweislich (!) wider besseres Wissen gehandelt hat.

Nein.

Es kommt schließlich nicht auf das Endergebnis an sondern nur, aufgrund welcher Umstände man verdächtig wurde. Wenn diese ausreichend sind, ist alles völlig in Ordnung.

Staatsanwaltschaften arbeiten nicht auf "Erfolgsbasis", sie tun ihren Job und ein Richter entscheidet, ob das reicht zur Verurteilung oder nicht.

Verklagen kann man hinterher niemand, es sei denn, man kann nachweisen, Belegen, schwarz auf Weiß, dass der Staatsanwalt absichtlich einen Unschuldigen verfolgt hat.

Das wird einem nicht gelingen - nichtmal dann, wenn dem so ist......

Das hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn deine Grundrechte verletzt wurden oder gegen sonstiges geltendes Recht verstoßen wurde. Z.B. bei objektiver Willkür, Verfolgung Unschuldiger etc.

Sie haben dich doch frei gesprochen. Man muss Anzeigen und Strafanträgen folgen. Das ist die Aufgabe unserer Justiz. Dann nimmt man Ermittlungen auf und stellt dann auch mal Unschuld fest.

Ggf gibt es dann für z.B. unberechtigte Haft eine Haftentschädigung.

Wurde das aufgrund bewusster falscher Anschuldigungen verfolgt, kann man den zur Rechenschaft ziehen, der da eine Falschaussage gemacht hat.

Gruß S.

Nein, das ist der Job der Staatsanwalt : zu verdächtigen. Er hat dich ja nicht angezeigt o.ä.