Droht mir Ärger wenn ich mich nicht rechtzeitig ummelde?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

https://praxistipps.focus.de/ummelden-vergessen-strafe-kosten-und-folgen_97413

Als deutscher Bürger haben Sie die Pflicht, sich bis spätestens 14 Tage nach dem Einzug beim Bürgerbüro umzumelden.

:Strafe für das Vergessen der Ummeldung
  • Bei Vergessen der Ummeldung drohen Ihnen teils sehr hohe Bußgeld-Beträge.
  • Wie diese gestaffelt sind, ist von Behörde zu Behörde und deren Einstellung zu Versäumnissen unterschiedlich.
  • Generell wird zunächst eine Verwarnung an Sie geschickt. So werden Sie daran erinnert, dass Sie sich noch ummelden müssen. Häufig ist diese Verwarnung bereits mit einem geringen Verwarnbetrag von bis zu 10€ versehen.
  • Sollten Sie trotz behördlicher Aufforderungen Ihrer Meldepflicht nicht oder nicht richtig nachkommen, handeln Sie damit ordnungswidrig.
  • Wie hoch das Bußgeld letztendlich ist, hängt von einigen Faktoren ab. Hierzu zählt zum Beispiel die Länge der Fristüberschreitung, sowie eventuell falsche Angaben in den entsprechenden Formularen.
  • Für gewöhnlich kann eine Fristüberschreitung mit etwa 1.000€ geahndet werden. Wie gesagt, sind hierfür aber die Umstände entscheidend.
  • Richtig teuer wird es für Sie, wenn Sie die Wohnung anders nutzen als angegeben. In diesem Fall sind, je nach Fall, Strafen von bis zu 50.000€ möglich.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

PissedOfGengar  17.06.2020, 08:42
Als deutscher Bürger haben Sie die Pflicht, sich bis spätestens 14 Tage nach dem Einzug beim Bürgerbüro umzumelden.

Das ist nicht nur auf Deutsche beschränkt.

0
Nein. Ärger bekommst du da auf keinen Fall.

Ein Bußgeld kann nach § 54 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) nur derjenige bekommen, der vorsätzlich oder fahrlässig seine Meldepflicht nicht erfüllt hat.

§ 54 Bußgeldvorschriften
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.entgegen § 17 Absatz 1, […] sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet, […]

Vorsatz und Fahrlässigkeit kommen bei dir aber auf keinen Fall in Frage. Du hast dein nötigstes getan.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann sagst du eben bei Deinem Termin dass Du vorgestern umgezogen bist. Wer soll denn das nachprüfen? Die haben echt anderes zu tun als vor Deiner Bude zu stehen und zu gucken wer wann wo einzieht. Manche plappern da halt die Wahrheit, bei diesem Unsinn selbst schuld...


Kuga50  17.06.2020, 00:45
Dann sagst du eben bei Deinem Termin dass Du vorgestern umgezogen bist.

Er muss eine Wohnungsgeberbescheinigung vom neuen Vermieter vorlegen und darin ist vermerkt, ab wann er die Wohnung gemietet hat.

Er hat 14 Tage Zeit für die Ummeldung.

0

Hast du schon bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt angerufen?

In der heutigen Zeit, nimmt auch das Einwohnermeldeamt Anmeldung per Email entgegen. Du musst denen nur die erforderlichen Unterlagen zukommen lassen.


PissedOfGengar  17.06.2020, 08:43

Also wir nehmen niemals Anmeldungen per Email entgegen. Persönliches Erscheinen, oder das Bevollmächtigen eines Dritten ist bei uns zwingende Voraussetzung.

0
Kuga50  17.06.2020, 14:08
@PissedOfGengar

Solltest du in Deutschland beim Einwohnermeldeamt tätig sein, mag dies bei diesem Einwohnermeldeamt zutreffen.

Allerdings, während der Corona-Pandemie nehmen verschiedene Einwohnermeldeämter auch Anmeldungen per Email, wenn die erforderlichen Unterlagen, sowie Kopie des Personalausweises und der Wohnungsgeberbescheinigung beigefügt werden, an.

0
PissedOfGengar  18.06.2020, 08:21
@Kuga50

Ich kann dir garantieren, dass genau das die wenigstens Meldeämter machen. Zum einem, weil der Absender der Email sonst wer sein kann, 2. weil der Ausweis auch geändert werden muss.

Wir stehen ja mit den verschiedensten Meldeämtern in Kontakt. Daher weiß ich das auch so sicher.

Zudem sind elektronische Übermittlungen von Daten laut Bundesmeldegesetz immer an hohe Sicherheits- und Datenschutzstandards gebunden.

Wenn der Wohnungsgeber z.B. die Bescheinigung direkt an die Meldebehörde übermittelt, geht das z.B. nicht mit ner einfachen EMail. Dabei brauch der Absender einen elektronischen Identitätsnachweis oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Das ist gesetzlich so geregelt.

Es wäre Unsinn dies auszuhebeln, indem der Vermieter die Bescheinigung dem Mieter gibt, der diese dann einfach per Mail schickt.

0
Kuga50  18.06.2020, 18:49
@PissedOfGengar

Und ich kann dir bestätigen, dass dies wie von mir geschrieben einige Meldeämter machen. Ich habe z.B. per Email, einen Nebenwohnsitz angemeldet.

0
Kuga50  19.06.2020, 10:19
@PissedOfGengar

Da ich mit mehreren Einwohnermeldeamt beruflich Kontakt habe, kann ich dir bestätigen, dass mehrere Einwohnermeldeämter dies so machen.

Du beziehst dich bei deinen Hinweisen auf das BMG - nur finde ich keinen Hinweis darin, dass es nicht möglich ist. Vielleicht nennst du mir mal den §.

0
PissedOfGengar  19.06.2020, 11:22
@Kuga50
Zudem sind elektronische Übermittlungen von Daten laut Bundesmeldegesetz immer an hohe Sicherheits- und Datenschutzstandards gebunden.

§ 23 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes. in Verbindung mit § 10 Absatz 3 BMG.

§ 23 Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
(2) Für die elektronische Anmeldung gilt § 10 Absatz 2 und 3 entsprechend.
§ 10 Auskunftsrecht der betroffenen Person
(3) Die Identität des Antragstellers ist mittels des elektronischen Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes, § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes oder mittels eines Identitätsbestätigungsdienstes nach § 6 Absatz 1 des De-Mail-Gesetzes vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 666) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit einer sicheren Anmeldung nach § 4 Absatz 1 des De-Mail-Gesetzes zu überprüfen. Alternativ kann die Identität des Antragstellers anhand einer qualifizierten elektronischen Signatur überprüft werden.

Hier steht ganz klar, dass ein elektronischer Identitätsnachweis erfolgen muss.

Ne normale Email reicht also per Gesetz nicht zur Anmeldung.

Jetzt wäre es sinnlos, wenn der Wohnungsgeber dies umgehen kann, indem er die Bescheinigung dem Mieter gibt, und dieser eine einfache Email schreibt.

Daher akzeptieren die meisten Meldeämter keine Anmeldungen per Mail.

Und bevor ich mich auf Diskussionen mit dem Bürger einlasse zieh ich als Behörde meinen Joker: § 25 Nr. 3 des Bundesmeldegesetzes:

§ 25 Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person
Die meldepflichtige Person hat auf Verlangen der Meldebehörde
3.persönlich bei der Meldebehörde zu erscheinen.

Eine Begründung braucht die Behörde dafür nicht.

0
Kuga50  19.06.2020, 11:25
@PissedOfGengar

Dass der Mieter einfach eine Email schreibt habe ich ja auch nicht gemeint.

Er kann aber alle erforderliche Belege einscannen - auch mit Identitätsnachweis und mit entsprechenden Unterschriften versehen, an die Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt) senden.

0
PissedOfGengar  19.06.2020, 11:31
@Kuga50

Jetzt les dir § 10 Absatz 3 BMG nochmal ganz genau durch, und du wirst sehen, dass eine Email mit Anhängen eben nicht ausreicht!

Die geforderte Identitätsfeststellung erfolgt elektronsich… Mittels gesonderter Software und Datenübermittlung.

Wenn die Behörden zur Anmeldung des Wohnsitzes lediglich eine Email mit Anhängen akzeptieren, handeln sie rechtswidrig.

Die geforderte Identitätsfeststellung ist ein gesondertes Verfahren und kein Anhang an einer Email.

0
Kuga50  19.06.2020, 11:51
@PissedOfGengar

Ich vermute mal, dass du dich auf dieses Gesetz beziehst:

https://www.gesetze-im-internet.de/de-mail-g/__1.html

Allerdings besteht doch die Möglichkeit, dass auch Privatpersonen, wie auch Unternehmen, oder andere Behörden diese erforderlichen Bestimmungen bei ihren Emails nutzen können.

Ich z.B. muss mit einer separaten Email einen Sicherheitscode dem Empfänger zuschicken, damit er meine Email lesen kann.

0
PissedOfGengar  22.06.2020, 08:14
@Kuga50

Nein. Die betreffenden Gesetze habe ich ausdrücklich genannt.

Die einfache De-Mail ist ebenfalls unzureichend. Ausdrücklich genannt habe ich dir den Gesetzestext, der 5 Paragrafen nach deinem kommt.

0
Kuga50  22.06.2020, 10:37
@PissedOfGengar

Wenn du meinen letzten Hinweis verstanden hättest, kämst du nicht auf die Idee, dass ich eine einfache De-Mail meine.

Und außerdem treffen die Richtlinien des § 5 auf meine Email-Account zu.

Dies bietet z.B. Microsoft Outlook Business an.

0
PissedOfGengar  22.06.2020, 11:58
@Kuga50

1 + 5 ist 6.... ich meine § 6 des De-Mail Gesetzes.

Also nochmal: § 10 Absatz 3 BMG regelt eindeutig was ausschließlich zur Identitätsfeststellung auf dem elektronischem Wege zulässig ist:

  • elektronischer Identitätsnachweis nach § 18 PAuswG (dazu brauchst du ein Lesegerät am PC, sowie die dafür notwendige Software am PC, und die Meldebehörde muss dieses Verfahren überhaupt anbieten; § 12 des eID-Karte-Gesetzes oder § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes gelten nur für Ausländer mit elektronischem Aufenthaltstitel)
  • die Nutzung Identitätsbestätigungsdienstes nach § 6 Absatz 1 des De-Mail-Gesetzes (dabei hast du dort einen Identitätsbestätigungsdienst einzurichten, das Meldeamt muss zusätzlich auch über einen De-Mail Zugang verfügen, was wir, und die meisten anderen Meldebehörden nicht haben, besonders nicht kleinere Verwaltungen)
  • mittels qualifizierten elektronischen Signatur (dafür musst du dich bei einem Zertifizierungsdienst anmelden und entsprechende Gebühren bezahlen, zusätzlich brauch auch hier die Behörde wieder die technischen Voraussetzungen (Software) um diese von dir entgegenzunehmen, und auch das ist bei kleinen Behörden selten

Das alles ist eine Kostenfrage. Hat die Meldebehörde für alle drei Möglichkeiten nicht die dazugehörige Software, kannst du elektronisch Garnichts machen. Die Lizenzen für die Software kosten Geld, weshalb viele Behörde so etwas nicht anbieten/anbieten können, da so ein Service ein freiwilliger ist.

Alle anderen elektronischen Sachen, die du vielleicht nutzt sind nach § 10 Absatz 3 des BMG nicht für die elektronische Anmeldung zulässig.

Und selbst wenn du eine der drei Optionen oben nutzt, kannst du nicht davon ausgehen, dass das jeder, oder hinreichend viele auch so machen. Solltrst du irgendeine der drei Optionen nutzen, bist du der Zweite oder Dritte von dem ich das in meiner Laufbahn gehört hab.

0
Kuga50  22.06.2020, 12:26
@PissedOfGengar
Die Lizenzen für die Software kosten Geld, weshalb viele Behörde so etwas nicht anbieten/anbieten

Ich kenne keine Kommunalverwaltung oder sonstige Behörde die dies nicht anbieten.

Daher gestatte mir mal die Frage, wohnst du in den neuen Bundesländern?

0
PissedOfGengar  22.06.2020, 13:15
@Kuga50

Ja, aber das hat damit nichts zu tun.

Ich hab wie gesagt auch viel Kontakt zu anderen Meldeämter viele davon eben auch in den alten Bundesländern, und auch dort ist mir noch nicht untergekommen, dass eine Behörde so etwas anbietet. Das Ganze ist eben mit viel Zeit und Geld verbunden. Und da die Mehrheit sowas so oder so nicht nutzt, wird so etwas in der Regel nicht angeboten.

HSH Berlin, Markführer bei den Softwarelösungen für Meldeämter in ganz Deutschland hat vor nicht allzu langer Zeit auch eine Anfrage gestartet, ob solche Funktionen für einen elektronischen Identitätsnachweis entwickelt, und in die Software der Melderegister der Behörden eingebauten werden sollen. Natürlich auf Wunsch. Das wurde mit großer Mehrheit von den Behörden abgelehnt, da kein Bedarf durch die Behörden besteht.

0