Umgangsrecht, Jugendamt nicht wirklich unparteiisch?

Hallöchen,

ich hätte da eine Frage bezüglich des Umgangsrechts mit meiner Tochter, die seitdem meine Ex Freundin und ich getrennt sind bei ihr lebt.

Würde gerne anmerken das meine ex Freundin erst am 3.9.2020 18 wird und dadurch noch Betreuung bekommt von einem externen Hilfeerbringer

Vorgeschichte:

Vor drei Wochen hieß es von meiner Ex Freundin das ich mir doch bitte drei Tage in der Woche aussuchen soll, an denen ich unsere Tochter nehme, nach einer Woche Bedenkzeit habe ich ihr die drei Tage genannt: Dienstag, Donnerstag und Sonntag, mit diesen war sie auch einverstanden.

Nun hieß es gestern sie möchte Dienstag, Donnerstag und Samstag und jeden zweiten Samstag soll meine Tochter bei mir schlafen, alles andere möchte sie nicht.

Dies ist mir aber nicht möglich, da ich Samstag meistens Tischtennis habe am späten Abend und dadurch kann ich dsnn natürlich nicht auf meine Tochter aufpassen (2 Jahre alt)

Jetzt:

Da das ganze nicht klappt auf normalen Wege wollte ich das Jugendamt um Beistand bitten, dies verwehrt mir jedoch Hilfe mit der Begründung ich müsste das mit meiner Ex Freundin klären. Ich wollte dann eine dritte unparteiisch Partei miteinbeziehen, wo nur geantwortet wurde das die Betreuer meiner Freundin dies übernehmen (diese sind natürlich nicht unparteiisch, da dies die Betreuer meiner Ex Freundin sind und die damals schon nicht gut auf mich zusprechen waren), steht mir nicht eine wirklich unparteiisch Partei zu?

Jetzt wollte ich wissen was kann ich nun machen? Muss ich wirklich vor Gericht? Das ist eigentlich das letzte was ich wollte.

Das Jugendamt ist halt auf keinen Fall nur auf der Seite des Kindes, sondern auch auf der Seite meiner Ex Freundin, das wusste ich bereits vorher schon, jedoch hätte ich nicht gedacht das es in diesem Ausmaß ist.

Bei Unklarheiten oder so einfach nachfragen, versuche dann alles so gut wie möglich zu erklären.

Familie, Recht, Anwalt, Gericht, Jugendamt, Kinder und Erziehung
Bestellung von Douglas unvollständig?

Also ich hatte am 10.10.2019 eine Bestellung bei Douglas aufgegeben, am 14.10 oder so kam sie an, dann musste ich leider feststellen das vier Produkte von acht fehlen und ich habe natürlich sofort Douglas kontaktiert, dort musste ich dann so ein Formular ausfüllen und bekam bis heute keine Antwort, nun kam folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr X,

wir bedauern, dass Sie Ihre Lieferung unvollständig erhalten haben.

Bei der genauen Überprüfung des Sachverhaltes wurde in unserem Lager festgestellt, dass alle bestellten Artikel in unbeschädigtem Zustand vollständig in das Paket gelegt wurden.

Alle Lieferungen werden vor der Versendung fotografiert. Daher konnten wir zweifelsfrei nachvollziehen, dass Ihr Paket vollständig und dessen Inhalt unbeschädigt war als es unser Lager verlassen hat. 

Auf Grund dessen bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass wir in Ihrem Fall keine Erstattung leisten können, da Ihre Lieferung unser Lager ordnungsgemäß verlassen hat"

Nun habe ich angerufen gehabt ob man mir etwas unterstellen wollen würde und dies wurde natürlich verneint, dennoch würde ich keine Ersatzlieferung oder eine Erstattung bekommen, dann meinte ich ich möchte das Foto doch gerne mal sehen, dies wurde jedoch auch verneint, was kann ich dagegen nun tun? Zahlen möchte ich das ganz sicherlich nicht und das Foto zeigen sie mir auch nicht einmal, hätte ich wenigstens das könnte ich mich bei DHL beschweren, so gehe ich eher davon aus das es vergessen wurde ins Paket zu packen.

Kann mir auch nicht vorstellen dass die von jeder Bestellung ein Foto machen.

Hoffe mir kann jemand helfen

Online-Shop, Recht, Rechte, Gesetz, Bestellung, Douglas