Verjährung bzgl Falschlieferung?

5 Antworten

Das 14 tägige Widerrufsrecht hat nichts mit einer Falschlieferung zu tun welche Du nicht zu verschulden hast.

Hier greift die Sachmängelhaftung (Gewährleistung), Du hast das Recht auf die Ware die Du bestellt hast und natürlich auch passt.


Wann sind sie denn angekommen? Auch schon vor zwei Monaten? Dann ist natürlich die Frist abgelaufen.

Wäre die Frage inwiefern in der Produktbeschreibung steht, dass die Teile in dein Modell passen müssen oder ob der Händler irgendwelche Garantien gibt, wenn du auf deren Seite die Fahrzeug Daten korrekt angegeben hast.

Sind es überhaupt die Teile die du bestellt hast oder gab es da eine Verwechslung?

Am einfachsten ist es dort einfach mal nachzufragen, ob sie die Teile zurücknehmen. Dann wäre ja alles geklärt.

Das hat nichts mit dem Widerrufsrecht zu tun. "Gewaehrleistung" 2 Jahre.


DietmarBakel  15.06.2020, 14:35

Auch nicht so richtig - iss nich "Gewährleistung" iss "Falschlieferung".

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DerCaveman  15.06.2020, 14:38
@DietmarBakel

Wenn sich der falsch gelieferte Artikel nicht zum bestimmungsgemaessen Gebrauch eignet, handelt es sich sehr wohl um einen Gewaehrleistungsfall.

Man koennte es aber auch mit der dreijaehrigen Regelverjaehrung versuchen. Dann hat man noch mindestens 1 Jahr laenger Zeit.

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Valnar25  15.06.2020, 14:43
@Antitroll1234

Aber wurde denn wirklich eine andere Sache geliefert als bestellt wurde?

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Antitroll1234  15.06.2020, 14:47
@Valnar25

Wenn die Sache wie in der Frage beschrieben nicht passt obwohl alle benötigen Angaben vom Fragesteller erfolgten, ja.

Andere Angaben welche dem Fragesteller anzulasten wären, erkenne ich an den zur Verfügung gestellten Informationen nicht.

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DietmarBakel  15.06.2020, 14:49
@Antitroll1234

Wer zum Teufel spricht von einem Sachmangel?

"Gewährleistung" war hier das Stichwort.

Und überhaupt: "Eine Aliud-Lieferung wird beim Kaufvertrag einem Sachmangel gleichgestellt (§ 434 III BGB), um Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden. "

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Antitroll1234  15.06.2020, 14:50
@DietmarBakel
Wer zum Teufel spricht von einem Sachmangel?
"Gewährleistung" war hier das Stichwort.

Echt jetzt ?

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Valnar25  15.06.2020, 14:51
@DietmarBakel
Wer zum Teufel spricht von einem Sachmangel?
"Gewährleistung" war hier das Stichwort.

Naja, Gewährleistung = Sachmängelhaftung...

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DietmarBakel  15.06.2020, 14:52
@Antitroll1234

Ich bleibe dabei: Es sind 3 Jahre Verjährung bei Falschlieferung und nicht 2 Jahre wie bei Gewährleistungsansprüchen.

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DerCaveman  15.06.2020, 14:53
@DietmarBakel
Wer zum Teufel spricht von einem Sachmangel? "Gewährleistung" war hier das Stichwort

Jetzt wird's voellig absurd! Um was geht es denn wohl bei der "Gewaehrleistung" Doch genau um Sach- und Rechtsmaengel.

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Valnar25  15.06.2020, 14:53
@Antitroll1234
Andere Angaben welche dem Fragesteller anzulasten wären, erkenne ich an den zur Verfügung gestellten Informationen nicht.

Jo, aber das heißt natürlich nicht, dass der Fehler nicht trotzdem bei ihm lag. Letztendlich können wir das hier nicht abschließend klären. Es kann ein Gewährleistungsfall sein. Muss aber nicht.

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DietmarBakel  15.06.2020, 14:56
@DerCaveman Verjährung bzgl Falschlieferung?

Das war die Frage - falls wir uns noch erinnern wollen.

Ich steige aus Ihr lieben "Rechtsexperten", ich bin keiner.

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Antitroll1234  15.06.2020, 15:00
@DietmarBakel
Verjährung bzgl Falschlieferung?
Das war die Frage - falls wir uns noch erinnern wollen.

Ja, und genau da greift die Sachmängelhaftung.

Ich steige aus Ihr lieben "Rechtsexperten", ich bin keiner.

Nach deiner obigen Aussage nichtmal jemand der sich ansatzweise auskennt.

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Antitroll1234  15.06.2020, 15:04
@Valnar25
Jo, aber das heißt natürlich nicht, dass der Fehler nicht trotzdem bei ihm lag.

Will ich nicht ausschließen, nur ist dann auch keine Falschlieferung mehr 😉

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Antitroll1234  15.06.2020, 15:05
@DietmarBakel
Na ja - ich habe die Frage wenigsten beantwortet -  Du nicht !

Komisch, meine Antwort ist 4 Minuten vor deiner erfolgt 🙄
Und was würde dies eigentlich ändern ?

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Ein Anspruch wegen Falschlieferung verjährt erst nach 3 Jahren, sodass der Käufer auch nach Ende der Widerrufsfrist noch auf Lieferung der korrekten Ware bestehen kann (er kann nur nicht mehr den Vertrag komplett widerrufen, also alles rückabwickeln).
Woher ich das weiß:Recherche

Nein. Hast du nicht. Du hattest Zeit zum prüfen. Dafür gibts die 14 Tage.

Frag nach Kulanz.


DerCaveman  15.06.2020, 14:30

Gewaehrleistung 2 Jahre.

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Valnar25  15.06.2020, 14:33
@DerCaveman

Ist halt die Frage ob hier tatsächlich ein Sachmangel vorliegt.

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