Guten Tag,

ich hätte zwei Fragen bezüglich der Impressumspflicht.

1.Darf ich in meinem Impressum eine Adresse hinterlegen, die ich gemietet habe? Die deutsche Firma, die das anbietet, hätte von mir die Erlaubnis meine Briefe entgegen zu nehmen und sie dann zu öffnen und mir dann digital zu kommen zu lassen.

 2.Sollte "1." erlaubt sein: Darf ich die gemietete Anschrift auch weiterhin benutzen, wenn ich ein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden würde? Das Gewerbeamt würde natürlich meine private Anschrift bekommen, aber wäre dann die gemietet Anschrift im Impressum weiterhin gültig? D.h. im Impressum steht dann die gemietete Adresse, wo Briefe etc. hingeschickt werden und dort angenommen werden und zu mir dann weitergeleitet werden und die gewerblichen Briefe vom Amt würden allerdings direkt zu mir nach Hause kommen, da das Gewerbeamt meine richtige Adresse hätte.

Ich würde nämlich gerne einen Blog aufmachen, allerdings will ich nicht, dass dann jeder meine private Anschrift sehen kann und sie dann vielleicht für illegale Zwecke verwendet.

Danke schonmal für eure Antworten.