Steht einer Großmutter Pflegegeld zu, wenn das Enkelkind bei ihr wohnt und diese Pflege durch den Amtsvormund (Jugendamt) an sie übertragen wurde?

2 Antworten

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Das sollte beim Jugendamt beantragt werden.

siehe auch hier:

Großeltern können beim Jugendamt Leistungen der Hilfe zur Erziehung eines Enkelkindes als Pflegekind beantragen, auch wenn die Eltern noch im Haushalt der Großeltern leben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen im März 2012. Das Jugendamt hatte die Zahlung des Pflegegeldes an die Großeltern verweigert, weil die noch minderjährige Mutter mit im Haushalt lebte. Die Richter sahen das damals aber anders. Eine räumliche Trennung von Eltern und Kind für das Pflegegeld ist nicht notwendig.

mehr zu lesen:https://www.grosseltern.de/verwandtenpflege-pflegegeld-wenn-das-enkelkind-bei-grosseltern-lebt/


Fleischklos61 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 15:46

Muß also vorher ein Pflegevertrag von der Großmutter beim Jugendamt beantragt werden oder ist der Beschluß über die "Befugnisse" der Großmutter vom Amtsvormund Jugendamt nicht gleichbedeutend damit? Kann erst dann Pflgegeld beantragt werden oder ist die Zahlung von Pflegegeld bereits zwigend im Pflegevertrag geregelt?

IQSofia  15.06.2020, 16:29
@Fleischklos61

Klärt das mit der zuständigen Stelle im Jugendamt, ob von dort bereits ein Antrag auf Pflegegeld gestellt wurde oder ob die Großmutter/Großeltern den Antrag noch stellen müssen.

Warum habt Ihr nicht gleich beim Jugendamt gefragt? Ich denke, es gibt Unterhalt (vom Jugendamt) und Kindergeld.

Pflegegeld gibt es nur, wenn das Kind pflegebedürftig ist, je nach Pflegestufe.


BBPB21  15.06.2020, 16:38

Das nennt sich ebenfalls PflegeGeld.

Blindi56  15.06.2020, 16:57
@BBPB21

Ja, hatte ich dann ja selber korrigiert, siehe Kommentar ganz oben.

Fleischklos61 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 15:38

Das Enkelkind ist mopsfidel. Dann gibt es kein Pflegegeld? Und keinen Unterhaltsvorschuß? Wovon soll die Großmutter das Kind ernähren?

Fleischklos61 
Beitragsersteller
 15.06.2020, 15:34

Kindergeld ist von der Großmutter beantragt worden. Das Jugendamt hat nur einen Beschluß über die "Befugnisse" der Großmutter erlassen, z.B. für die Schulbildung zu sorgen, sie zu beköstigen und bei sich wohnen zu lassen. Kein Wort von Pflegegeld. Ich habe Unterhaltsvorschuß avisiert, aber der wird abgelehnt, da wenigstens ein Elternteil da sein muß, wo das Kind lebt. Unterhalt zahlt niemand. Der Vater ist unbekannt.

Blindi56  15.06.2020, 15:33

Sorry, stimmt nicht ganz, Pflegeltern bekommen auch Pflegegeld, wenn mit dem Jugendamt ein Pflegevertrag geschlossen wurde:

"Als Pflegeeltern steht Ihnen ein monatliches Pflegegeld zu, das von Ihrem Jugendamt ausgezahlt wird. Pflegegeld erhalten Sie für Pflegekinder unter 18 Jahren, unter Umständen auch für Pflegekinder bis zum 21. Geburtstag, im Einzelfall bis zum 27. Geburtstag. Mit dem Geld können Sie Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Bekleidung und weitere Bedürfnisse decken. Das Pflegegeld enthält auch einen Anteil für Ihren Erziehungsaufwand.

Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Bundesland und Kommune. Auch das Alter Ihres Pflegekindes entscheidet über die Höhe des Betrags. Das Pflegegeld ist steuerfrei."