Erpressung. Ex will Geld oder Anzeige?

4 Antworten

Wieso löscht man nicht alle Daten, bevor man sein Handy aus der Hand gibt?

Klar kann er sie wegen Erpressung anzeigen. Aber sie hat ihn eben auch in der Hand.

Wie lange liegen diese Chats denn bereits zurück? Sind die nachweisbaren Taten evtl. bereits verjährt?

Eine weitere Möglichkeit wäre noch, dass er zur Anzeige der Ex Selbstanzeige wegen der BTM-Verstöße stellt. Das aber bitte erst, nachdem er mit einem Anwalt darüber gesprochen hat!

Zu einem solchen rate ich in diesem Fall DRINGEND!

...so ein Chat ist ja noch nicht unbedingt ein Beweis dafür....aber Erpressung ist schon eine andere Hausnummer. Und genau das würde ich der "Dame" eindringlich ans Herz legen und sie direkt anzeigen, sollte sie das Telefon nicht herausrücken. Könnte sein, dass sich die Beamten um die Straftat, für die bestenfalls rechtswidrig erhaltene Beweise bestehen, gar nicht groß kümmern. Um die angezeigte Erpressung schon eher.

Das ist Erpressung und er kann im Gegenzug Anzeige erstatten.

Die Strafen dürften in etwa gleich sein

Man kann Beweise für vermutete strafbare Handlungen problemlos zur Polizei bringen, ohne etwas befürchten zu müssen.

Verlangt man dagegen " Schweigegeld" - ist es zumindestens Nötigung , wenn man das Wort Erpressung vermeiden will.

Strafbar ist beides .

Man könnte es als " Entgeld für Aufbewahrung" deklarieren. ..

Aber sie ist genau so Banane wie er- eigentlich ein ideales Paar. Die beiden ergänzen sich optimal.